1247/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Helmut Dietachmayr

und Genossen

an die Frau Bundesminister für soziale Sicherheit

und Generationen

betreffend Kieferorthopädie

 

 

Der derzeit gültige Vertrag über die Kieferorthopädie als Kassenleistung wurde 1972

zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Österreichischen Dentistenkammer

sowie dem Hauptverband geschlossen und regelt seit 31. Dezember 1972 nur die

kieferorthopädische Behandlung auf der Basis abnehmbarer Geräte.

 

Durch den kontinuierlichen medizinischen Fortschritt im kieferorthopädischen Fachgebiet

haben sich die Kieferregulierungsmethoden insbesondere in Richtung festsitzender und

kombinierter Apparate weiterentwickelt.

Generell kann gesagt werden, daß kieferorthopädische - also das Knochenwachstum

verändernde Eingriffe - und einfache Zahnbewegungen mit herausnehmbaren Geräten

gemacht werden, daß aber die genaue Feineinstellung aller Zähne nur mit festsitzenden

Geräten erfolgen kann. Dadurch entsteht eine enorme finanzielle Belastung für die Familien,

da eine kieferorthopädische Behandlung mit festsitzenden Geräten in der Regel über drei

Jahre dauert und häufig mehr als 60 000 Schilling kostet.

 

Da in Österreich derzeit nur die kieferorthopädische Behandlung auf Basis abnehmbarer

Geräte geregelt ist, werden großteils Zahnfehlstellungen abnehmbar reguliert.

 

Bereits in Ihrer Antwort auf meine diesbezügliche Anfrage (Nr. 334/J) haben Sie mitgeteilt,

daß Gespräche zwischen der Bundeskurie Zahnärzte und dem Hauptverband stattfinden, die

das Ziel verfolgen, methodenunabhängig - und daher auch die festsitzenden Maßnahmen

umfassend - die Kieferorthopädie in den Vertragsbereich einzubinden.

Nach unseren Recherchen finden jedoch keine Verhandlungen statt bzw. liegt immer noch

keine Einigung vor.

Da Sie als Ministerin auch für die Familien zuständig sind und eine bundesweite

Tarifvereinbarung für Zahnregulierungen den Familien bis zu 45 000,-- Schilling pro

Kind ersparen würde, stellt sich die Frage ob Ihrerseits tatsächlich ausreichendes

Interesse an einer familienfreundlichen Lösung besteht.

 

Seit dem Vorjahr dürfen in den 14 Zahnambulatorien der OÖ - Gebietskrankenkasse

Kronen und Brücken zu günstigen Preisen angefertigt werden, wodurch sich alleine

die Oberösterreicher mehr als 144 Millionen Schilling pro Jahr ersparen. Diese

preisregulierende Wirkung zugunsten der Versicherten ist ein wesentlicher Grund,

warum die Zahnambulatorien den Vertretern der Zahnärzte ein Dorn im Auge sind.

Durch die Ambulanzgebühr werden die Zahnambulatorien in ihrer Existenz bedroht, da die

Patienten sich die Gebühr ersparen, wenn sie zu den Zahnärzten gehen. Durch die künftige

Monopolstellung der Zahnärzte werden auch die Kosten für Zahnbehandlungen steigen.

Den österreichischen Familien droht dadurch eine Mehrbelastung von vielen Millionen

Schilling und den Mitarbeitern der Zahnambulatorien die Arbeitslosigkeit.

80% der Pensionisten verfügen über ein Einkommen von weniger als 15 000

Schilling. Gerade auch die älteren Menschen benötigen umfangreiche und teure

Zahnbehandlungen. Von den mehr als 170 000 Patienten der OÖ Zahnambulatorien

waren 35% Pensionisten! Die Einführung der 250 Schilling Gebühr beim Besuch von

Zahnambulanzen führt dazu, daß viele nicht mehr zum Arzt ihres Vertrauens gehen

und die oft günstigeren Leistungen der Zahnambulatorien in Anspruch nehmen

können.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen die nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Liegt bereits ein Ergebnis der Gespräche zwischen der Bundekurie Zahnärzte

    und dem Hauptverband vor, die das Ziel verfolgten, methodenunabhängig - und

    daher auch die festsitzenden Maßnahmen umfassend - die Kieferorthopädie in

    den Vertragsbereich einzubinden?

    Falls ja, wie sieht das Verhandlungsergebnis aus?

    Falls nein, warum liegt noch kein Ergebnis vor und wann ist mit einem Ergebnis

    zu rechnen?

 

2. Welche Maßnahmen zur Entlastung der Familien werden Sie setzen, falls es zu

    keiner Einigung zwischen der Bundeskurie der Zahnärzte und dem Hauptverband

    oder zu einer Einigung kommt, wo die Patienten immer noch einen hohen Betrag

    selber finanzieren müssen?

 

3. Werden Sie sich in Ihrem Ressort für eine Ausnahmeregelung der 250 Schilling -

    Gebühr für Pensionisten und Kleinverdiener einsetzen? Falls nein, warum nicht?

    Falls ja, wie soll diese Aussehen?

 

4. Ist es Ihre Absicht, die Zahnambulatorien auszuschalten um den Zahnärzten

    wieder eine Monopolstellung zu verschaffen? Falls ja, warum?

    Falls nein, wie wollen Sie verhindern, daß die Zahnambulatorien aufgrund der

    Ambulanzgebühr Patienten verlieren und zusperren müssen?

 

5. Wenn die Zahnärzte ein Monopol haben, steigen auch die Preise wieder, was

    wiederum die Patienten, die Familien und auch das Gesundheitswesen finanziell

    belastet.

    Wie wollen Sie den zu erwartenden Preisanstieg aufgrund der Monopolstellung

    der Zahnärzte verhindern?

 

6. In Zukunft droht den Familien durch die Monopolstellung der Zahnärzte eine

    Mehrbelastung von vielen Millionen Schilling. Durch welche Maßnahmen soll

    diese Mehrbelastung der Menschen ausgeglichen werden?

 

7. Wie viele Zahnambulatorien sind aufgrund der Ambulanzgebühr von der

    Schließung bedroht und wie viele Arbeitsplätze werden dadurch verlorengehen?

 

8. Wie wollen Sie den Abbau von Mitarbeitern der Zahnambulatorien verhindern?

9. Angeblich sind die Einnahmen durch die Ambulanzgebühr, die von Kranken zu

    zahlen ist, niedriger als die durch die Einhebung entstehenden

    Verwaltungskosten. Ist dies richtig?

    Wie hoch sind die zu erwartenden Einnahmen und die Verwaltungskosten durch

    die Ambulanzgebühr konkret?