m1258/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Brix, Keppelmüller

und Genossen

an den Herrn Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend die Festsetzung von gefährlichen Abfällen und Problemstoffen (Festsetzungs -

verordnung 1997)

 

 

Mittlerweile vor mehr als zwei Jahren ist die Neuregelung der Bestimmung und Ausstufung

von gefährlichen Abfällen durch die Festsetzungsverordnung 1997 (Verordnung des

Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Festsetzung von gefährlichen

Abfällen und Problemstoffen, BGBl. II Nr. 227/1997) in Kraft getreten. Inzwischen sind

weitere Novellierungen erfolgt (BGBl. II Nr.75/1998 und BGBl. II Nr. 357/1998), ohne dass

den Anfragestellern quantifizierbare Erfahrungswerte bekannt wären.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft und Umwelt folgende

 

Anfrage

 

Für welche Mengen (Angabe bitte in Tonnen) an welchen Abfällen (Schlüsselnummer)

wurden Ausstufungsanzeigen gem § 5 FestsetzungsVO beim Umweltministerium

eingebracht? Angaben bitte jeweils für 1999 und 2000 in folgender Untergliederung angeben:

 

von Antrag -

                                19

99        

           20

00

stellern aus:

          

         

          

 

                      

Anträge nach § 5

 Anträge nach

 Anträge nach § 5

 Anträge nach

                      

Abs. 1-4 („Ab-

 Abs. 7 („Depo-

  Abs. 1-4 („Ab-

 Abs. 7 („Depo-

                      

fallbesitzer")

 niebetreiber“)

 fallbesitzer“)

 niebetreiber‘")

Burgenland

 x Tonnen SNr. abcde

 

 

 

                    

 y Tonnen SNr. fghij

 

 

 

Kärnten

 

 

 

 

Niederösterr.

 

 

 

 

Oberösterr.

 

 

 

 

Salzburg

 

 

 

 

Steiermark

 

 

 

 

Tirol

 

 

 

 

Vorarlbarg

 

 

 

 

Wien