1259/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Oberhaidinger
und Genossinnen
an den Bundesminister für Verkehr Innovation und Technologie
betreffend Umfahrung Lambach im Bezirk Wels Land
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat - laut Anfragebeantwortung
452 AB/XXI.GP - die Ausbauwünsche im Bundesstraßennetz in Zusammenarbeit mit den
Ländern und der ASFINAG erhoben und in der Bedarfsfeststellung 1999 für den
Bundesstraßenausbau zusammengestellt. In der Bedarfsfeststellung 1999 sind die
Ausbauvorhaben länderweise und für den Bereich ASFINAG in drei Dringlichkeitsstufen
gegliedert.
Die Bauvorhaben Stufe 2 sind demnach jene Bauvorhaben, die die Maßnahmen1 enthalten.
deren Realisierung im Wesentlichen als vordringlich angesehen werden, die aber aus
budgetären Gründen erst ab dem Jahr 2010 begonnen werden können.
Die Umfahrung Lambach im Bezirk Wels Land (km 0,0 - 2,6), wurde in diesem
Zusammenhang in der Stufe 2 an 28. Stelle gereiht. Wobei angemerkt wird, dass diese
Umfahrung von Oberösterreich für die Stufe 1 gemeldet wurde.
Bei Stufe 1 handelt es sich um die Bauprogrammvorschau 1999 - 2010.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1. Ist es richtig, dass diese Umfahrung vom Land Oberösterreich für Stufe 1 gemeldet
wurde?
2. Wenn ja, mit welcher Begründung?
3. Ist den Beteiligten an der Sachverhaltsfeststellung Bundesministerium, Land und
ASFINAG bekannt, dass zu den Hauptverkehrszeiten die Marktgemeinde Lambach über
Stunden zweigeteilt wird?
4. Ist den Verantwortlichen bekannt, dass die Schmerzgrenze erreicht ist und die
betroffenen AnrainerInnen Protestmaßnahmen andenken, die den gesamten Verkehr auf
der B 1 zur Erliegen bringen können?
5. Ist es grundsätzlich möglich, im Rahmen einer neuen Feststellung eine Vorreihung in die
Baustufe 1 zu erreichen?
6. Wenn ja. wie?
7. Ist es richtig, dass acht Varianten für diese Umfahrung vorliegen?
8. Wenn ja, welche Variante wird vom Bundesministerium bevorzugt?