1259/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Oberhaidinger

und Genossinnen

an den Bundesminister für Verkehr Innovation und Technologie

betreffend Umfahrung Lambach im Bezirk Wels Land

 

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat - laut Anfragebeantwortung

452 AB/XXI.GP - die Ausbauwünsche im Bundesstraßennetz in Zusammenarbeit mit den

Ländern und der ASFINAG erhoben und in der Bedarfsfeststellung 1999 für den

Bundesstraßenausbau zusammengestellt. In der Bedarfsfeststellung 1999 sind die

Ausbauvorhaben länderweise und für den Bereich ASFINAG in drei Dringlichkeitsstufen

gegliedert.

Die Bauvorhaben Stufe 2 sind demnach jene Bauvorhaben, die die Maßnahmen1 enthalten.

deren Realisierung im Wesentlichen als vordringlich angesehen werden, die aber aus

budgetären Gründen erst ab dem Jahr 2010 begonnen werden können.

 

Die Umfahrung Lambach im Bezirk Wels Land (km 0,0 - 2,6), wurde in diesem

Zusammenhang in der Stufe 2 an 28. Stelle gereiht. Wobei angemerkt wird, dass diese

Umfahrung von Oberösterreich für die Stufe 1 gemeldet wurde.

Bei Stufe 1 handelt es sich um die Bauprogrammvorschau 1999 - 2010.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Verkehr,

Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage:

 

1. Ist es richtig, dass diese Umfahrung vom Land Oberösterreich für Stufe 1 gemeldet

    wurde?

 

2. Wenn ja, mit welcher Begründung?

 

3. Ist den Beteiligten an der Sachverhaltsfeststellung Bundesministerium, Land und

   ASFINAG bekannt, dass zu den Hauptverkehrszeiten die Marktgemeinde Lambach über

   Stunden zweigeteilt wird?

4. Ist den Verantwortlichen bekannt, dass die Schmerzgrenze erreicht ist und die

    betroffenen AnrainerInnen Protestmaßnahmen andenken, die den gesamten Verkehr auf

    der B 1 zur Erliegen bringen können?

 

5. Ist es grundsätzlich möglich, im Rahmen einer neuen Feststellung eine Vorreihung in die

    Baustufe 1 zu erreichen?

 

6. Wenn ja. wie?

 

7. Ist es richtig, dass acht Varianten für diese Umfahrung vorliegen?

 

8. Wenn ja, welche Variante wird vom Bundesministerium bevorzugt?