1263/J XXI.GP
der Abgeordneten DI Dr. Keppelmüller
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Tiroler Verordnungsverlängerung der Deponierungsfrist
In der letzten Gesetzgebungsperiode ist bei der Abfallwirtschaft Vermeidung von zukünftigen
Altlasten ein Riesenschritt nach vorwärts gelungen. Gemäß der Deponieverordnung auf
Grund des neuen Abfallwirtschaftsgesetzes und der Wasserrechtsgesetznovelle 1997 wurde
klargestellt, dass bestehende Deponien stufenweise in einem Zeitraum saniert werden und
dass ab März 2004 nur mehr die Ablagerungen inerter Abfälle erfolgen darf. Dies einerseits
um zukünftige Belastungen des Grundwassers auf Deponien und damit später teure
Altlastensanierungen für die Zukunft auszuschließen, andererseits um die klimawirksamen
Methanemissionen aus Deponien zu vermeiden.
Es war damals bereits klar, dass, um eine Abfallentsorgung auf derartig hohem technischen
Standard zu gewährleisten, rasch die dafür notwendigen Behandlungsanlagen errichtet werden
müssen. Für die Länder und die großen Kommunen war klargestellt, dass dazu die
Ausarbeitung bzw. die Adaptierung langfristiger Entsorgungskonzepte notwendig ist, wobei
neben kommunalen Anlagen wohl auch Industrieanlagen und deren Kapazitäten in die
Konzeption miteinzubeziehen sind. Gleichzeitig hat vor allem die SPÖ darauf gedrängt, dass
für die thermische Behandlung bei Alleinverbrennern und industriellen Mitverbrennern
langfristig gleiche Standards gelten müssen. Ein Vorhaben, das noch nicht zur Gänze erreicht
wurde, wo aber zumindest Annäherungen gelungen sind.
Im § 31 d Abs. 7 des Wasserrechtsgesetzes wurde damals klargestellt, unter welchen
Umständen eine ausnahmsweise Verlängerung bis 31. Dezember 2008 möglich ist (mit der
Abfallwirtschaftsgesetznovelle 2000 wurde diese Bestimmung als § 45 a Abs. 7 ins
Abfallwirtschaftsgesetz wortgleich übernommen).
Durch die Verordnung hat nun der Tiroler Landeshauptmann Anfang August das
Deponieverbot unbehandelter Abfälle der sechs Tiroler Deponien frühzeitig bis Ende 2008
verlängert. Dies ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern es werden dadurch Ungleichheiten
in der österreichischen Abfallwirtschaft
verstärkt. Während einzelne Bundesländer sich mit
enormen Investitionen auf den Termin 2004 vorbereiten, untergraben andere (auch private
Deponiebetreiber) hingegen weiterhin mit billigen Deponien und hohen Profiten eine
zukunftsträchtige Abfallsentsorgung.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten aus tiefer Sorge an den Bundesminister für Land -
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Halten Sie die Verlängerung der Deponiefrist bis 2009 des Tiroler Landeshauptmannes in
mittelbarer Bundesverwaltung für rechtens? Wenn nicht, werden Sie für eine Aufhebung
der Verordnung sorgen?
2. In welcher Form unterstützt das Bundesministerium Land - und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft die anderen Gebietskörperschaften dabei, die ordnungsgemäßen
Termine der Deponieverordnung einzuhalten?