1263/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten DI Dr. Keppelmüller

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Tiroler Verordnungsverlängerung der Deponierungsfrist

 

 

In der letzten Gesetzgebungsperiode ist bei der Abfallwirtschaft Vermeidung von zukünftigen

Altlasten ein Riesenschritt nach vorwärts gelungen. Gemäß der Deponieverordnung auf

Grund des neuen Abfallwirtschaftsgesetzes und der Wasserrechtsgesetznovelle 1997 wurde

klargestellt, dass bestehende Deponien stufenweise in einem Zeitraum saniert werden und

dass ab März 2004 nur mehr die Ablagerungen inerter Abfälle erfolgen darf. Dies einerseits

um zukünftige Belastungen des Grundwassers auf Deponien und damit später teure

Altlastensanierungen für die Zukunft auszuschließen, andererseits um die klimawirksamen

Methanemissionen aus Deponien zu vermeiden.

 

Es war damals bereits klar, dass, um eine Abfallentsorgung auf derartig hohem technischen

Standard zu gewährleisten, rasch die dafür notwendigen Behandlungsanlagen errichtet werden

müssen. Für die Länder und die großen Kommunen war klargestellt, dass dazu die

Ausarbeitung bzw. die Adaptierung langfristiger Entsorgungskonzepte notwendig ist, wobei

neben kommunalen Anlagen wohl auch Industrieanlagen und deren Kapazitäten in die

Konzeption miteinzubeziehen sind. Gleichzeitig hat vor allem die SPÖ darauf gedrängt, dass

für die thermische Behandlung bei Alleinverbrennern und industriellen Mitverbrennern

langfristig gleiche Standards gelten müssen. Ein Vorhaben, das noch nicht zur Gänze erreicht

wurde, wo aber zumindest Annäherungen gelungen sind.

 

Im § 31 d Abs. 7 des Wasserrechtsgesetzes wurde damals klargestellt, unter welchen

Umständen eine ausnahmsweise Verlängerung bis 31. Dezember 2008 möglich ist (mit der

Abfallwirtschaftsgesetznovelle 2000 wurde diese Bestimmung als § 45 a Abs. 7 ins

Abfallwirtschaftsgesetz wortgleich übernommen).

 

Durch die Verordnung hat nun der Tiroler Landeshauptmann Anfang August das

Deponieverbot unbehandelter Abfälle der sechs Tiroler Deponien frühzeitig bis Ende 2008

verlängert. Dies ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern es werden dadurch Ungleichheiten

in der österreichischen Abfallwirtschaft verstärkt. Während einzelne Bundesländer sich mit

enormen Investitionen auf den Termin 2004 vorbereiten, untergraben andere (auch private

Deponiebetreiber) hingegen weiterhin mit billigen Deponien und hohen Profiten eine

zukunftsträchtige Abfallsentsorgung.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten aus tiefer Sorge an den Bundesminister für Land -

und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.   Halten Sie die Verlängerung der Deponiefrist bis 2009 des Tiroler Landeshauptmannes in

      mittelbarer Bundesverwaltung für rechtens? Wenn nicht, werden Sie für eine Aufhebung

      der Verordnung sorgen?

 

2.   In welcher Form unterstützt das Bundesministerium Land - und Forstwirtschaft, Umwelt

      und Wasserwirtschaft die anderen Gebietskörperschaften dabei, die ordnungsgemäßen

      Termine der Deponieverordnung einzuhalten?