1264/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Pendl

und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend Begünstigungen für Mitarbeiter des Kabinetts

 

 

 

Die Bundesregierung plant unter der Zielsetzung des „Sparens“ massive Belastungen der

Bevölkerung, darunter insbesondere auch für den gesamten öffentlichen Dienst. Gleichzeitig

hat sie aber mit der Dienstrechtsnovelle 2000 Begünstigungen für die Mitarbeiter in den

Kabinetten beschlossen, die mittlerweile in Kraft getreten sind und zu erheblichen Mehr -

ausgaben führen. Während bei den übrigen Beamten gespart wird, werden die eigenen

Mitarbeiter begünstigt.

 

An der Spitze dieser Begünstigungen steht, daß der Leiter des Kabinetts des Bundeskanzlers

in den Rang eines Sektionschef(A1/8) gehoben wurde. In Erfüllung des blau - schwarzen

Proporzes wurde das gleiche Gehalt auch dem Leiter des Kabinetts der Vizekanzlerin

zugebilligt, obwohl diese das seit Bestehen der Republik kleinste Ressort leitet, das

offenkundig nur deswegen geschaffen wurde, damit sie den für diesen Fall vorgesehenen,

20.000 Schilling höheren Bezug lukrieren kann. Irgendeine besondere Aufgabe, die über die

des Leiters des Kabinetts eines anderen Bundesministers hinausgeht, kommt dem Leiter des

Kabinetts der Vizekanzlerin nicht zu. Eine höhere Bezahlung ist daher eine unsachliche

Privilegierung.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

 

 

 

Anfrage:

 

 

 

1.     Trifft es zu, daß die Leiterin Ihres Kabinetts mittlerweile in A1/8 eingestuft wurde?

 


 

2.   Wenn ja, wie war ihre besoldungsrechtliche Stellung zuvor?

 

3.   Welche Mehrkosten entstehen durch die neue Einstufung, dies auch unter Berück -

      sichtigung, daß sich die neue Einstufung auch auf die Höhe der Pension auswirken

      wird (versicherungsmathematische Hochrechnung)?

 

4.   Trifft es zu, daß die Leiterin Ihres Kabinetts gleichzeitig noch einen Posten als

      Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten bekleidet?

 

5.   Wenn ja, wie rechtfertigen Sie diese Begünstigung gegenüber jenen Beamten, die

      nunmehr die Arbeit der Leiterin Ihres Kabinetts miterledigen müssen? Erhalten diese

      Beamten hiefür eine Abgeltung und welche Mehrkosten entstehen dadurch?

 

6.   Wie rechtfertigen Sie, daß auch der Leiter des Kabinetts des Vizekanzlers die gleiche

      Einstufung wie der Leiter des Kabinetts des Bundeskanzlers hat, obwohl für das

      Kabinett eines Bundesministers, der auch die Funktion des Vizekanzlers ausübt, aus

      dieser Funktion keinerlei zusätzlicher Aufgabenbereich folgt?

 

7.   Wie rechtfertigen Sie diese unsystematischen Einstufungen gegenüber den übrigen

      Beamten, die Belastungen hinnehmen und sich obendrein von der Frau Vizekanzlerin

      beschimpfen lassen müssen?

 

8.   Wie hat sich die besoldungsrechtliche Stellung der übrigen Mitglieder Ihres Kabinetts

      geändert und welche Mehrkosten entstehen hiedurch?

 

9.   Welche Kosten verursachen insgesamt alle Mitarbeiter in den Kabinetten der

      Mitglieder dieser Bundesregierung?