1265/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten G a s s n e r

und Genossinnen

an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Einsparungen bei Frauen - und Mädchenprojekten

 

Das Gender Mainstreaming der Bundesregierung hat sich - wie nicht anders erwartet - als

bloße Attrappe der Frauenpolitik entpuppt. Die bisherigen und die geplanten Gesetze zeigen,

dass auf die Situation der sozial Schwachen und der Frauen wenig bis keine Rücksicht

genommen wird.

Ein Beispiel sind die Einsparungen bei Frauen - und Mädcheneinrichtungen. Trotz

gegenteiliger Beteuerungen von Bundesministerin Sickl, haben einige Frauen - und

Mädchenberatungsstellen bereits die ersten Sparmaßnahmen zu spüren bekommen. In

Oberösterreich wurde beispielsweise für die Frauen - und Mädchenberatungsstelle EVA /

Volkshilfe OÖ, keine Förderung für das laufende Jahr genehmigt. Dieses Pilotprojekt

musste in Folge gestoppt werden.

In dem ablehnenden Schreiben des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und

Generationen wird darauf hingewiesen, dass die Subventionsvergabe anhand einer äußerst

differenzierten Schwerpunktsetzung durchgeführt wird.

Weiters weist die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen in der

Anfragebeantwortung 468/AB XXI.GP zu Frage 5, darauf hin, dass "aufbauend auf der von

ihrer Vorgängerin in Auftrag gegebenen Strukturanalyse der Frauenservicestellen, der

nächste Schritt ein umfassendes Instrumentarium zu erstellen sein wird, das einen

strukturierten und organisierten Ausbau und eine ebensolche Weiterentwicklung der Frauen -

und Mädchenberatungsstellen ermöglicht. ... Um Qualitätskriterien erstellen zu können,

sind Richtlinien für die Ziele und Aufgaben der Frauenservicestellen zu auszuarbeiten.“

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Soziale

Sicherheit und Generationen folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1.   Wie sieht die im oben genannten ablehnenden Schreiben (GZ: 142.680/26 - SG III/2/2000)

      angeführte differenzierte Schwerpunktsetzung im Detail aus?

2.   Wie sehen die Fördermodalitäten und - möglichkeiten für frauenspezifische Initiativen in

      Ihrem Ressort grundsätzlich aus?

3.   Welches Budget haben Sie für die Jahre 2000 und 2001 dafür zur Verfügung?

4.   Gibt es für FörderungswerberInnen ein Formblatt, worin die Förderungskriterien und

      Voraussetzungen angeführt sind?

5.     Gibt es ressortübergreifende Unterstützungen für frauenrelevante Initiativen?


 

6.   Wie sichern Sie die für die weibliche Bevölkerung äußerst wichtigen frauenspezifischen

      Angebote - vor allem in „unterversorgten“ Gebieten?

7.   Wieweit ist die Erstellung des oben angeführten umfassenden Instrumentariums,, „das

      einen strukturierten und organisierten Ausbau und eine ebensolche Weiterentwicklung

      der Frauen - und Mädchenberatungsstellen ermöglicht“ bereits entwickelt worden?

8.   Wer entwickelt dieses Instrumentarium? (Expertinnengruppe, BeamtInnen,

      VertreterInnen von frauenspezifischen NGO‘s, eine Einzelperson, externe Beauftragte

      o.ä.)

9.   Sind die in der oben angeführten Anfragebeantwortung angeführten „Richtlinien für die

      Ziele und Aufgaben der Frauenservicestellen“ bereits ausgearbeitet worden?

10. Inwieweit haben Sie die von Ihnen angestrebten Qualitätskriterien bereits erstellt?

11. Werden Sie der Frauen - und Mädchenberatungsstelle EVA / Volkshilfe OÖ Alternativen

      für Ihre Fortführung anbieten bzw. sich dafür einsetzen, dass sie die finanziellen Mittel

      aus einem anderen Ressort erhält?

12. Sie haben in der Anfragebeantwortung 468/AB XXI.GP auf die Frage zwei geantwortet:

      „Ich stehe zu meiner Aussage, daß die laut Bundesvoranschlag vorgesehenen

      Fördermittel für Frauenangelegenheften an all jene Projekte, Vereine und Initiativen, die

      bereits seit mehreren Jahren vom Bundeskanzleramt/Frauenministerin subventioniert

      wurden, in gleicher Höhe wie im Vorjahr und unter Einhaltung der für das Förderwesen

      geltenden Grundsätze der „Allgemeinen Rahmenrichtlinien“ des Bundesministeriums für

      Finanzen ausgezahlt werden.“ Warum gilt diese Zusage für die Frauen - und

      Mädchenberatungsstelle EVA / Volkshilfe OÖ nicht?

13. Haben bzw. werden andere Frauen projekte/ - intiativen und - vereine trotz Ihrer Zusage,

      ebenfalls keine Fördermittel für das Jahr 2000 mehr erhalten?

14. Wenn ja, welche Frauenprojekte sind dies (bitte im Detail auflisten)?