1267/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend „Drogenbereich - Bundeszuschüsse“
Mit Amtsantritt der neuen Bundesregierung begann in der Drogenpolitik eine Trendwende
zurück zu Strategien, die bereits in der Vergangenheit erfolglos waren. Zuletzt war die
Öffentlichkeit mit absurden politischen Forderungen der Freiheitlichen bei den „Schladminger
Gesundheitsgesprächen“ und der „Antidrogenklausur der FPÖ Landesorganisationen“
konfrontiert.
Die bisherige erfolgreiche Entwicklung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen
Prävention, Therapie und Repression wurde stark eingeschränkt. Innerhalb nur eines halben
Jahres wurden die zur Verfügung stehenden Mittel für Suchtprävention, Beratung und
Behandlung von Suchtkranken massiv gekürzt, das Modell „Therapie statt Strafe“ reduziert
und Maßnahmen eingeleitet, die zu einer verstärkten Kriminalisierung von
Drogengefährdeten und Drogenabhängigen führen.
Völlig unverständlich wird eine solches „Sparens um jeden Preis“, wenn man sich die
nationale und auch internationale Entwicklung im Drogenbereich ansieht. Sämtliche
österreichischen Bundesländer haben in ihren Drogenkonzepten eine differenzierte Strategie
im Umgang mit dem Drogenproblem entwickelt und auch die europäische Drogenstrategie,
die am Gipfel von Helsinki von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beschlossen
wurde sieht vor, dass die Bereiche Prävention und Therapie in den Mitgliedsstaaten massiv
ausgebaut werden sollen. Unter Drogenexperten herrscht breite Übereinstimmung, dass das
Drogenproblem nicht dadurch verringert werden kann, in dem Drogengefährdete und
Drogenabhängige kriminalisiert und zu Haftstrafen verurteilt werden, sondern psychosozialer
und medizinischer Hilfe und Behandlung bedürfen.
Nur die österreichische Bundesregierung beschreitet nun den Weg zurück und bereitet
Maßnahmen vor, bzw. setzt sie bereits
um, die keine Unterscheidung mehr zwischen
Suchtgefährdeten und Suchtkranken auf der einen Seite und Drogenhändlern, die nur den
Profit suchen, auf der anderen Seite vorsehen.
Die Ankündigung einer Novellierung des Suchtmittelgesetzes - in Zusammenwirken mit dem
Bundesminister für Justiz - mit der es zu einer Senkung der ,,Grenzmenge“ (zur „großen
Menge“) bei Heroin kommen sollen, hat bei Experten Unverständnis und Ablehnung
hervorgerufen.
Weiters ist festzuhalten, dass die Hauptlast der Betreuung von Suchtkranken und der Betrieb
von Drogenberatungs - und Suchtpräventionsstellen von den Ländern getragen wird. Dies
wurde auch im Zuge der Budgetberatungen von Staatssekretär Dr. Waneck im April 2000
zugestanden: „Im Drogenbereich versuche man die Mittel des Bundes zu reduzieren, da
seitens der Länder viel geschehen ist.“ Angesichts der Tatsache, dass die Länder einen hohen
Beitrag zur Budgetkonsolidierung des Bundes beitragen, muss dieses Vorhaben neu überdacht
werden.
Der in Österreich entwickelte Weg im Umgang mit dem Drogenproblem „Therapie statt
Strafe“ war und ist in Europa beispielgebend. Für die anstehenden Reformen innerhalb der
EU in dieser Thematik könnte Österreich mit seinen Erfahrungen ein innovative Kraft sein.
Die „neue Drogenpolitik“ signalisiert jedoch einen Rückschritt zu Strategien der 60 - iger und
70 - iger Jahre und führt wieder zu einer verstärkten Kriminalisierung von Suchtkranken.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Welche Mittel wurden 1998 und 1999 von Ihrem Ministerium für den Drogenbereich
aufgewendet?
2. In welcher Höhe sind diese Mittel den Bereichen Repression, Beratung und Information,
Suchttherapie und Suchtprävention zuordenbar?
3. Welche Mittel sind in diesen Bereichen für das Jahr 2000 veranschlagt?
4. Gibt es Pläne, diese Mittel für diese Bereiche im Jahr 2001 zu kürzen - wenn ja um wie
viel?
5. Das Bundesministerium für Justiz schränkt seine Mittel, die im Bereich „Therapie statt
Strafe“ eingesetzt werden ein. Wird Ihr Ressort den österreichischen
Drogenberatungsstellen und Therapieeinrichtungen die dadurch reduzierten Mittel
ergänzen? Wenn nein, weshalb nicht?
6. Sind Ihnen die damaligen oben zitierten Aussagen von Staatssekretär Dr. Waneck
bekannt? Wie ist Ihre Meinung dazu?
7. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, falls einzelne oder alle Bundesländer ihre
Leistungen im Drogenbereich auf Grund von finanziellen Einsparungen stark kürzen oder
gar einstellen?
8. Sind Ihnen die finanziellen Aufwendungen der einzelnen Bundesländer in diesem Bereich
bekannt? Wenn ja, wie hoch waren diese für 1998 und 1999 (ersuche um Aufschlüsselung
auf die einzelnen Bundesländer)?
9. Ist Ihr Ministerium bereit, eventuelle Ausfälle bei den Aufwendungen der Bundesländer
im Drogenbereich - durch den vom Bund geforderten Beitrag der Länder zum Budget -
aufzufangen oder auszugleichen?
10. Wenn ja, bis zu welchem Umfang?
11. Wenn nein, wie würden sie dann eine österreichweite Drogenberatung und
Drogenprävention aufrecht erhalten?
12. Werden Sie ein bundesweites Monitoringsystem zur Beobachtung der Entwicklung der
Drogenproblematik einrichten?
13. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um den Beschluss der Europäischen Union zur
Einrichtung eines europäischen Monitoringsystems bei synthetischen Drogen
umzusetzen?
14. Welche Haltung nehmen Sie zum wissenschaftlichen Präventionsprojekt ,,Check - iT!“ ein,
dass in Wien mit großem Erfolg durchgeführt wird?
15. Das Bundesministerium für Gesundheit hat vor dem Start dieses Projektes eine
befürwortende Stellungnahme abgegeben. Sieht das Ministerium nun entgegen seiner
ursprünglichen Stellungnahme rechtliche oder gesundheitspolitische Probleme und wie
lauten diesen?
16. Ist es richtig, dass Sie die Förderungen für das Projekt ,,Check it“ gestrichen haben bzw.
haben Sie die Absicht das zu tun?
17. Wenn ja, mit welcher Begründung?
18. Werden Sie derartige Präventionsprojekte weiterhin unterstützen wenn ja, in welcher
Form - wenn nein, weshalb nicht?
19. Der Staatssekretär für Gesundheit bereitet zur Zeit eine österreichweite Kampagne zur
Suchtprävention vor. Welche Experten wurden mit der Konzeption beauftragt?
20. Wurde diese Kampagne mit den österreichischen Fachstellen zur Suchtprävention, die es
in jedem Bundesland gibt akkordiert? Wenn ja, in welcher Form - wenn nein, warum
nicht?
21. Ist Ihnen das Peer - grops Modell als modernes und erprobtes Instrument zur
Drogenbekämpfung - insbesondere unter Jugendlichen - bekannt?
22. Wenn ja, halten Sie dieser From der Drogenberatung und Suchtprävention für ein
taugliches Mittel um beispielsweise in Schulen eingesetzt zu werden?
23. Wie stehen Sie zum FPÖ - Vorschlag mit dem Bundesländer ermächtigt werden sollen,
„kleinere Drogendelikte“ unter Verwaltungsstrafe zu stellen?
24. Wie stehen Sie zum FPÖ - Vorschlag, dass Drogenkonsumenten zu einem Sozialdienst
verpflichtet werden?
25. Wie stehen Sie zum FPÖ - Vorschlag Drogentests für alle Berufsgruppen, die mit Kindern
und Jugendlichen zu tun haben, einzuführen?