1267/J XXI.GP

 

Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend „Drogenbereich - Bundeszuschüsse“

 

 

Mit Amtsantritt der neuen Bundesregierung begann in der Drogenpolitik eine Trendwende

zurück zu Strategien, die bereits in der Vergangenheit erfolglos waren. Zuletzt war die

Öffentlichkeit mit absurden politischen Forderungen der Freiheitlichen bei den „Schladminger

Gesundheitsgesprächen“ und der „Antidrogenklausur der FPÖ Landesorganisationen“

konfrontiert.

 

Die bisherige erfolgreiche Entwicklung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen

Prävention, Therapie und Repression wurde stark eingeschränkt. Innerhalb nur eines halben

Jahres wurden die zur Verfügung stehenden Mittel für Suchtprävention, Beratung und

Behandlung von Suchtkranken massiv gekürzt, das Modell „Therapie statt Strafe“ reduziert

und Maßnahmen eingeleitet, die zu einer verstärkten Kriminalisierung von

Drogengefährdeten und Drogenabhängigen führen.

 

Völlig unverständlich wird eine solches „Sparens um jeden Preis“, wenn man sich die

nationale und auch internationale Entwicklung im Drogenbereich ansieht. Sämtliche

österreichischen Bundesländer haben in ihren Drogenkonzepten eine differenzierte Strategie

im Umgang mit dem Drogenproblem entwickelt und auch die europäische Drogenstrategie,

die am Gipfel von Helsinki von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beschlossen

wurde sieht vor, dass die Bereiche Prävention und Therapie in den Mitgliedsstaaten massiv

ausgebaut werden sollen. Unter Drogenexperten herrscht breite Übereinstimmung, dass das

Drogenproblem nicht dadurch verringert werden kann, in dem Drogengefährdete und

Drogenabhängige kriminalisiert und zu Haftstrafen verurteilt werden, sondern psychosozialer

und medizinischer Hilfe und Behandlung bedürfen.

 

Nur die österreichische Bundesregierung beschreitet nun den Weg zurück und bereitet

Maßnahmen vor, bzw. setzt sie bereits um, die keine Unterscheidung mehr zwischen

Suchtgefährdeten und Suchtkranken auf der einen Seite und Drogenhändlern, die nur den

Profit suchen, auf der anderen Seite vorsehen.

 

Die Ankündigung einer Novellierung des Suchtmittelgesetzes - in Zusammenwirken mit dem

Bundesminister für Justiz - mit der es zu einer Senkung der ,,Grenzmenge“ (zur „großen

Menge“) bei Heroin kommen sollen, hat bei Experten Unverständnis und Ablehnung

hervorgerufen.

 

Weiters ist festzuhalten, dass die Hauptlast der Betreuung von Suchtkranken und der Betrieb

von Drogenberatungs - und Suchtpräventionsstellen von den Ländern getragen wird. Dies

wurde auch im Zuge der Budgetberatungen von Staatssekretär Dr. Waneck im April 2000

zugestanden: „Im Drogenbereich versuche man die Mittel des Bundes zu reduzieren, da

seitens der Länder viel geschehen ist.“ Angesichts der Tatsache, dass die Länder einen hohen

Beitrag zur Budgetkonsolidierung des Bundes beitragen, muss dieses Vorhaben neu überdacht

werden.

 

Der in Österreich entwickelte Weg im Umgang mit dem Drogenproblem „Therapie statt

Strafe“ war und ist in Europa beispielgebend. Für die anstehenden Reformen innerhalb der

EU in dieser Thematik könnte Österreich mit seinen Erfahrungen ein innovative Kraft sein.

Die „neue Drogenpolitik“ signalisiert jedoch einen Rückschritt zu Strategien der 60 - iger und

70 - iger Jahre und führt wieder zu einer verstärkten Kriminalisierung von Suchtkranken.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für soziale

Sicherheit und Generationen nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.   Welche Mittel wurden 1998 und 1999 von Ihrem Ministerium für den Drogenbereich

      aufgewendet?

2.   In welcher Höhe sind diese Mittel den Bereichen Repression, Beratung und Information,

      Suchttherapie und Suchtprävention zuordenbar?

3.   Welche Mittel sind in diesen Bereichen für das Jahr 2000 veranschlagt?

4.   Gibt es Pläne, diese Mittel für diese Bereiche im Jahr 2001 zu kürzen - wenn ja um wie

      viel?


 

5.   Das Bundesministerium für Justiz schränkt seine Mittel, die im Bereich „Therapie statt

      Strafe“ eingesetzt werden ein. Wird Ihr Ressort den österreichischen

      Drogenberatungsstellen und Therapieeinrichtungen die dadurch reduzierten Mittel

      ergänzen? Wenn nein, weshalb nicht?

6.   Sind Ihnen die damaligen oben zitierten Aussagen von Staatssekretär Dr. Waneck

      bekannt? Wie ist Ihre Meinung dazu?

7.   Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, falls einzelne oder alle Bundesländer ihre

      Leistungen im Drogenbereich auf Grund von finanziellen Einsparungen stark kürzen oder

      gar einstellen?

8.   Sind Ihnen die finanziellen Aufwendungen der einzelnen Bundesländer in diesem Bereich

      bekannt? Wenn ja, wie hoch waren diese für 1998 und 1999 (ersuche um Aufschlüsselung

      auf die einzelnen Bundesländer)?

9.   Ist Ihr Ministerium bereit, eventuelle Ausfälle bei den Aufwendungen der Bundesländer

      im Drogenbereich - durch den vom Bund geforderten Beitrag der Länder zum Budget -

      aufzufangen oder auszugleichen?

10. Wenn ja, bis zu welchem Umfang?

11. Wenn nein, wie würden sie dann eine österreichweite Drogenberatung und

      Drogenprävention aufrecht erhalten?

12. Werden Sie ein bundesweites Monitoringsystem zur Beobachtung der Entwicklung der

      Drogenproblematik einrichten?

13. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um den Beschluss der Europäischen Union zur

      Einrichtung eines europäischen Monitoringsystems bei synthetischen Drogen

      umzusetzen?

14. Welche Haltung nehmen Sie zum wissenschaftlichen Präventionsprojekt ,,Check - iT!“ ein,

      dass in Wien mit großem Erfolg durchgeführt wird?

15. Das Bundesministerium für Gesundheit hat vor dem Start dieses Projektes eine

      befürwortende Stellungnahme abgegeben. Sieht das Ministerium nun entgegen seiner

      ursprünglichen Stellungnahme rechtliche oder gesundheitspolitische Probleme und wie

      lauten diesen?

16. Ist es richtig, dass Sie die Förderungen für das Projekt ,,Check it“ gestrichen haben bzw.

      haben Sie die Absicht das zu tun?

17. Wenn ja, mit welcher Begründung?

18. Werden Sie derartige Präventionsprojekte weiterhin unterstützen wenn ja, in welcher

      Form - wenn nein, weshalb nicht?


 

19. Der Staatssekretär für Gesundheit bereitet zur Zeit eine österreichweite Kampagne zur

      Suchtprävention vor. Welche Experten wurden mit der Konzeption beauftragt?

20. Wurde diese Kampagne mit den österreichischen Fachstellen zur Suchtprävention, die es

      in jedem Bundesland gibt akkordiert? Wenn ja, in welcher Form - wenn nein, warum

      nicht?

21. Ist Ihnen das Peer - grops Modell als modernes und erprobtes Instrument zur

      Drogenbekämpfung - insbesondere unter Jugendlichen - bekannt?

22. Wenn ja, halten Sie dieser From der Drogenberatung und Suchtprävention für ein

      taugliches Mittel um beispielsweise in Schulen eingesetzt zu werden?

23. Wie stehen Sie zum FPÖ - Vorschlag mit dem Bundesländer ermächtigt werden sollen,

      „kleinere Drogendelikte“ unter Verwaltungsstrafe zu stellen?

24. Wie stehen Sie zum FPÖ - Vorschlag, dass Drogenkonsumenten zu einem Sozialdienst

      verpflichtet werden?

25. Wie stehen Sie zum FPÖ - Vorschlag Drogentests für alle Berufsgruppen, die mit Kindern

      und Jugendlichen zu tun haben, einzuführen?