1268/J XXI.GP

 

Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Drogenbereich - Bundeszuschüsse“

 

 

 

Mit Amtsantritt der neuen Bundesregierung begann in der Drogenpolitik eine Trendwende

zurück zu Strategien, die bereits in der Vergangenheit erfolglos waren. Zuletzt war die

Öffentlichkeit mit absurden politischen Forderungen der Freiheitlichen bei den

„Schladminger Gesundheitsgesprächen“ und der „Antidrogenklausur der FPÖ

Landesorganisationen“ konfrontiert.

 

Die bisherige erfolgreiche Entwicklung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen

Prävention, Therapie und Repression wurde stark eingeschränkt. Innerhalb nur eines halben

Jahres wurden die zur Verfügung stehenden Mittel für Suchtprävention, Beratung und

Behandlung von Suchtkranken massiv gekürzt, das Modell „Therapie statt Strafe“ reduziert

und Maßnahmen eingeleitet, die zu einer verstärkten Kriminalisierung von

Drogengefährdeten und Drogenabhängigen führen.

 

Völlig unverständlich wird eine solches „Sparens um jeden Preis“, wenn man sich die

nationale und auch internationale Entwicklung im Drogenbereich ansieht. Sämtliche

österreichischen Bundesländer haben in ihren Drogenkonzepten eine differenzierte Strategie

im Umgang mit dem Drogenproblem entwickelt und auch die europäische Drogenstrategie,

die am Gipfel von Helsinki von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beschlossen

wurde sieht vor, dass die Bereiche Prävention und Therapie in den Mitgliedsstaaten massiv

ausgebaut werden sollen. Unter Drogenexperten herrscht breite Übereinstimmung, dass das

Drogenproblem nicht dadurch verringert werden kann, in dem Drogengefährdete und

Drogenabhängige kriminalisiert und zu Haftstrafen verurteilt werden, sondern psychosozialer

und medizinischer Hilfe und Behandlung bedürfen.

Nur die österreichische Bundesregierung beschreitet nun den Weg zurück und bereitet

Maßnahmen vor, bzw. setzt sie bereits um, die keine Unterscheidung mehr zwischen

Suchtgefährdeten und Suchtkranken auf der einen Seite und Drogenhändlern, die nur den

Profit suchen, auf der anderen Seite vorsehen.

 

Die Ankündigung einer Novellierung des Suchtmittelgesetzes in Zusammenwirken mit der

Bundesministerin für Soziales und Generationen - mit der es zu einer Senkung der

"Grenzmenge“ (zur „großen Menge“) bei Heroin kommen sollen, hat bei Experten

Unverständnis und Ablehnung hervorgerufen.

Im Jahr 1999 wurden in Österreich 7.000 Anzeigen probeweise von der Staatsanwaltschaft

zurückgelegt, weil jemand Drogen nur bis zur Grenzmenge bei sich hatte. Dort wo es

notwendig war, wurden die Betroffenen zu Beratung und Behandlung weiterverwiesen. Die

nunmehr geplante Absenkung der Grenzmengen wird diese Zahl signifikant sinken lassen -

steigen hingegen werden die Strafverfahren samt den dazugehörigen Gerichts - und

Haftkosten.

 

Der in Österreich entwickelte Weg im Umgang mit dem Drogenproblem „Therapie statt

Strafe“ war und ist in Europa beispielgebend. Für die anstehenden Reformen innerhalb der

EU in dieser Thematik könnte Österreich mit seinen Erfahrungen ein innovative Kraft sein.

Die „neue Drogenpolitik“ signalisiert jedoch einen Rückschritt zu Strategien der 60 - iger und

70 - iger Jahre und führt wieder zu einer verstärkten Kriminalisierung von Suchtkranken.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.   Welche Mittel wurden 1998 und 1999 von Ihrem Ministerium für den Drogenbereich

      aufgewendet?

2.   In welcher Höhe sind diese Mittel den Bereichen Repression, Beratung und Information,

      Suchttherapie und Suchtprävention zuordenbar?

3.     Welche Mittel sind in diesen Bereichen für das Jahr 2000 veranschlagt?


 

4.   Gibt es Pläne, diese Mittel für diese Bereiche im Jahr 2001 zu kürzen wenn ja um wie

      viel?

5.   Welche Mittel wurden 1998 und 1999 von Ihrem Ministerium für die Therapie von

      verurteilten Drogenabhängigen - bei der probeweisen Aussetzung einer Haftstrafe -

      aufgewendet?

6.   Welche Mittel sind in diesen Bereichen für das Jahr 2000 veranschlagt?

7.   Gibt es Pläne, diese Mittel für diese Bereiche im Jahr 2001 zu kürzen - wenn ja um wie

      viel?

8.   Welche Mittel wurden 1998 und 1999 von Ihrem Ministerium für die Therapie von

      verurteilten Drogenabhängigen in Haftanstalten aufgewendet?

9.   Welche Mittel sind in diesen Bereichen für das Jahr 2000 veranschlagt?

10. Gibt es Pläne, diese Mittel für diese Bereiche im Jahr 2001 zu kürzen - wenn ja um wie

      viel?

11. Gibt es von Ihrem Ministerium Berechnungen, wie viele Fälle durch die geplante

      Absenkung der Grenzmenge bei Heroin in Hinkunft nicht mehr unter die Regelungen des

      § 27 SMG, sondern § 28 SMG fallen werden? Wenn ja, wie lautet das Ergebnis dieser

      Berechnungen - wenn nein, weshalb nicht und werden Sie solche Berechnungen noch

      veranlassen?

12. Durch die geplante Absenkung der Grenzmenge verändert sich automatisch auch die

      sogenannte „geringe Menge“ (§ 35 SMG) bzw. das Fünfundzwanzigfache der

      Grenzmenge (§ 28 SMG). Welche Folgewirkungen erwarten Sie in den jeweiligen

      Regelungsbereichen?

13. In der Regel zahlen die Bundesländer und die Sozialversicherungen die Therapie von

      Drogenabhängigen, wenn eine vorläufige Zurücklegung der Anzeige durch die

      Staatsanwaltschaft erfolgt. Ist ihr Ministerium bereit, die zu erwartenden Mehrkosten zu

      tragen, wenn die Therapie in Hinkunft vom Richter angeordnet wird?

14. Halten Sie grundsätzlich am System von „Therapie statt Strafe“ fest oder gedenken Sie

      hier Änderungen vorzunehmen - wenn ja, welche?

15. In der Sendung „Report“ im ORF am 29. August 2000 begründeten Sie die Herabsetzung

      der Grenzmenge bei Heroin von 5 Gramm auf 3 Gramm mit einer „Anpassung an EU -

      Bestimmungen“. Auf welche Verordnung, Richtlinie, Entscheidung oder Empfehlung der

      EU bezieht sich diese „Anpassung“?

16. Welche Haltung nehmen Sie zum wissenschaftlichen Präventionsprojekt „ChEck - iT!“ ein,

      dass in Wien mit großem Erfolg durchgeführt wird?


 

17. Das Bundesministerium für Justiz hat vor dem Start dieses Projektes eine befürwortende

      rechtliche Stellungnahme abgegeben. Sieht das Ministerium nun entgegen seiner

      ursprünglichen Stellungnahme rechtliche Probleme und wie lauten diesen?

18. Werden Sie derartige Präventionsprojekte weiterhin unterstützen - wenn ja, in welcher

      Form - wenn nein, weshalb nicht?

19. Wie stehen Sie zum FPÖ - Vorschlag mit dem Bundesländer ermächtigt werden sollen,

      „kleinere Drogendelikte“ unter Verwaltungsstrafe zu stellen?

20. Wie stehen Sie zum FPÖ - Vorschlag, dass Drogenkonsumenten zu einem Sozialdienst

      verpflichtet werden?

21. Wie stehen Sie zum FPÖ - Vorschlag Drogentests für alle Berufsgruppen, die mit Kindern

      und Jugendlichen zu tun haben, einzuführen?