1276/J XXI.GP
der Abgeordneten Haller, Aumayr, Dipl. - Ing. Schöggl, Mag. Schweitzer
und Kollegen
an den Bundesminister für Land und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend ausländischen Zugriff auf Trinkwasserressourcen.
In der EU gibt es immer mehr Überlegungen die unterschiedlich verteilten
natürlichen Wasserressourcen für alle EU - Mitglieder gleichmäßig zu erschließen
und zu nutzen. Die Entwicklung läuft auf eine planmäßige europäische
Wasserbewirtschaftung unter Umverteilungen von Wassermengen hinaus. Nichts
spricht dagegen Wasser in vernünftigen Mengen und in einer
verantwortungsbewussten Weise wirtschaftlich zu nutzen bzw. zu verkaufen.
Wesentlich dabei ist jedoch die Verfügungsgewalt über die Nutzung.
Trotzdem sieht die Anfragestellerin eine gefährliche Entwicklung aufziehen. Still
und heimlich wird bereits seit einiger Zeit über ausländische Beteiligungen bzw.
Ankäufen von Wasserwerken verhandelt, die Bundesforste verhandeln über
Pachtverträge von Quellnutzungen u. a..
Dies alles ohne das Wasserrechtsgesetz zu tangieren wo im § 105 Abs. 1 lit. k eine
Ableitung des Wassers ins Ausland zum Nachteil des Inlandes ausdrücklich
untersagt ist.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land -
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen bekannt, welche nicht - österreichischen physischen und juristischen
Personen seit dem EU - Beitritt bereits Nutzungsrechte an welchen
österreichischen Trinkwasserressourcen erhalten haben?
2. Haben bereits jetzt nicht - österreichische physische oder juristische Personen
direkte oder indirekte Möglichkeiten (z. B. über Beteiligung an Wasserwerken),
Österreichs Trinkwasserressourcen zu nutzen, wenn ja, wer?
3. Was haben Sie bereits unternommen, um den Zugriff nicht - österreichischer
Interessenten auf Österreichs Trinkwasserressourcen im Interesse der
Österreicherinnen und Österreicher an diesem lebensnotwendigen Rohstoff
"Trinkwasser“ zu unterbinden?
4. Welche grenzüberschreitenden Trinkwasserversorgungen sind Österreichweit
genehmigt bzw. geplant?
5. Wie viele und welche Bewilligungen von Wasserversorgungsanlagen die nicht
in die Zuständigkeit Ihres Ministeriums sondern in die Zuständigkeit der
jeweiligen Wasserrechtsbehörden in den Bundesländern fallen, gibt es?
6. Ist bei der derzeitigen Gesetzeslage ein Verkauf von österreichischem
Quellwasser in Pipelines oder Tankwagen möglich?
Wenn ja, in welchem Umfang und wie oft wurde dies bereits durchgeführt?
7. Sind Ihrer Meinung nach bei der wirtschaftlichen Nutzung von
österreichischem Quellwasser öffentliche Interessen vor privatwirtschaftliche
Interessen zu stellen?
Wenn ja, wie wollen Sie dies in Zukunft sicherstellen?