1278/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

an die Bundesministerin

für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Maßnahmen unter dem Deckmantel „Soziale Treffsicherheit“

 

Laut Ministerrat vom 19.9.2000 hat die Bundesregierung folgende Maßnahmen beschlossen:

 

1. Die beitragsfreie Mitversicherung für Partner mit Kindern bleibt.

    Für Partner ohne Kinder wird eine begünstigte Mitversicherung in

    der Höhe des jeweiligen Dienstnehmerbeitrages zur

    Krankenversicherung angeboten (äquivalente Regelungen für

    Selbstständige und Bauern)                                                                        850Mio öS

 

2. Gleichstellung der Unfallrenten in steuerlicher Hinsicht mit

     der Invaliditätspension. Die Hälfte dieses Betrages wird für eine

     Offensive zur Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für Behinderte

     verwendet (Behindertenmilliarde)                                                              2.Mrd. öS

 

     Die Sozialministerin und der Arbeitsminister werden im Rahmen

     eines Round Table mit Behindertenvertretern und Sozialpartnern

     über Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von Behinderten im

     Arbeitsmarkt beraten. Dabei sollen Startjobs für behinderte

     Schulabgänger einen Schwerpunkt darstellen.

 

     Um die hohe Treffsicherheit des Pflegegeldes auch weiter zu

     gewährleisten, soll die Qualitätssicherung intensiviert werden

     (z.B. durch Prüfung der Einführung eines Pflegevertrages) sowie

     die bessere sozialrechtliche Absicherung von pflegenden

     Angehörigen angestrebt werden.

 

3. Vereinheitlichung der Kinderzuschüsse für Pensionisten und

    Familienzuschläge in der Arbeitslosenversicherung auf 400 S

    bei gleichzeitiger Deckelung der Nettoersatzrate auf 75 Prozent

    des Arbeitseinkommens. Wegfall der Anrechnung des

    Partnereinkommens. Abfederungsmaßnahmen für Armutsbedrohte sind

    zu berücksichtigen.                                                                                       430 Mio öS

 

4. Krankenversicherungsbeitragspflicht bis zur

    Höchstbeitragsgrundlage für Zusatzpensionen aus

    rechnungshofgeprüften Institutionen.                                                      300 Mio. öS

 

5. Wartezeiten bei Leistungen nach dem

    Arbeitslosenversicherungsgesetz: Derzeit besteht eine Wartefrist

    von 4 Wochen, wenn der Dienstnehmer das Dienstverhältnis von sich

    ausgelöst hat. In Hinkunft soll auch die einvernehmliche Lösung

    und die Beendigung durch Zeitablauf einbezogen werden. Bei

    Dienstgeber - Kündigung erhält der Arbeitslose weiterhin sofort die

    Leistungen der Arbeitslosenversicherung.                                              2,1 Mrd. öS

 

6. Qualitäts -  und Leistungsoffensive für Universitäten durch

    Bereitstellung einer Universitätsmilliarde und Einführung eines

    Studienbeitrags: Ab dem Wintersemester 2001 sollen

    Studienbeiträge in der Höhe von ATS 5.000 pro Semester und

    Student eingehoben werden.

    Begleitmaßnahmen:

    * Ausweitung der Stipendien zur Sicherung der sozialen

       Gerechtigkeit

    * Einführung eines begünstigten Darlehenssystems, durch welches

       die Beiträge vorfinanziert und später zurückgezahlt werden

       können

    * Ausbau der Leistungsstipendien

    * Familienbeihilfen für Studierende bleiben erhalten

 

    Aus diesen Beiträgen wird den Universitäten eine

    Bildungs - Milliarde für Schwerpunktinvestitionen zur Verfügung

    gestellt.                                                                                                           2 Mrd. öS

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für soziale

Sicherheit und Generationen folgende

 

Anfrage:

 

 

1. Heißt das, dass künftig Arbeiter 3,95 Prozent ihres Bruttolohnes, Angestellte 3,5

    Prozent ihres Bruttogehaltes zusätzlich zahlen müssen, falls durch die

    Maßnahme der Bundesregierung der Partner/die Partnerin nicht mehr

    Krankenversichert ist?

 

2. Heißt das, dass Frauen/ Männer, die Angehörige pflegen nicht mehr

    mitversichert sind?

 

3. Heißt das, dass Frauen oder Männer, die aus Altersgründen ihren Arbeitsplatz

    verloren haben und durch die Anrechnung des Partnereinkommens keine

    Notstandshilfe beziehen, kostenpflichtig mitversichert werden müssen?

 

4. Heißt das, dass Mütter (Väter), die nach der Kinderbetreuung den

    Wiedereinstieg ins Berufsleben nicht schaffen, kostenpflichtig mitversichert

    werden müssen?

 

5. Warum haben sie als zuständiges Regierungsmitglied für

    Frauenangelegenheiten diesen Maßnahmen zugestimmt, obwohl sie de facto

    eindeutig gegen Frauen gerichtet sind?

 

6. Durch die Besteuerung der Unfallrenten sollen 2 Milliarden Schilling

    eingenommen werden.

    Heißt das, dass den Behinderten zwei Milliarden Schilling weggenommen

    werden und davon eine Milliarde den Arbeitgebern - wie bei der

    Lehrstellenförderung - als Mitnahmeeffekt nachgeworfen wird?

7. Familienzuschläge in der Arbeitslosenversicherung sollen von 672 S auf 400 5

    gekürzt werden.

   

    Heißt das, dass das sie bei einer Alleinerzieherin mit einem

    Arbeitslosengeldbezug von 7.000 Schilling den Familienzuschlag von 672

    Schilling für das versorgungspflichtige Kind als Überversorgung empfinden?

 

8. Bei rechnungshofgeprüften Institutionen sollen die Beschäftigten für

    Zusatzpensionen bis zur Höchstbemessungsgrundlage

    Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

    Heißt das, dass beispielsweise die Krankenschwester im Hanuschkrankenhaus

    für ihre Zusatzpension Krankenversicherung zahlen muss, Vorstandsdirektoren

    und Manager von Konzernen jedoch weiterhin dafür keinen zusätzlichen Beitrag

    zu erbringen haben?

 

9. In Hinkunft sollen ArbeitnehmerInnen auch bei einer einvernehmlichen Lösung

    oder Beendigung des Dienstverhältnisses durch Zeitablauf vier Wochen

    Wartezeit auf die Arbeitslosenunterstützung haben.

    Heißt das,

 

a) dass Sie eine Kellnerin, die nur eine Saisonbeschäftigung angeboten

    bekommen hat und die einen Arbeitslosengeldbezug von 5.835 Schilling hat,

    tatsächlich für 4 Wochen diesen Bezug vorenthalten wollen?

    Halten Sie diese Maßnahme nicht für unmenschlich und geradezu

    armutsgefährdend?

 

b) dass eine Frau die aus dem Betrieb gemobbt wird und daher einvernehmlich

     das Dienstverhältnis löst, für das Mobbing auch noch bestraft wird?

 

c) dass die Unternehmen eine Persilschein für Mobbing von dieser Regierung

    ausgestellt bekommen?

d)  dass für einen durch den Arbeitgeber verschuldeten Zustand, der/die

      Arbeitnehmerin bestraft wird?

 

11. Warum haben Sie den Vorschlag der ExpertInnen nicht aufgegriffen, dass

      Unternehmen, die wirtschaftlichen Profit daraus ziehen, ArbeitnehmerInnen

      zwischenzeitlich in die Arbeitslosigkeit zu schicken (wie im Saisonbereich, im

      Baugewerbe usw.), aber um sich die Arbeitskraft zu sichern bereits zum

      Zeitpunkt der Kündigung Wiedereinstellungszusagen abgeben, einen höheren

      Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen sollten?