1278/J XXI.GP
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
an die Bundesministerin
für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Maßnahmen unter dem Deckmantel „Soziale Treffsicherheit“
Laut Ministerrat vom 19.9.2000 hat die Bundesregierung folgende Maßnahmen beschlossen:
1. Die beitragsfreie Mitversicherung für Partner mit Kindern bleibt.
Für Partner ohne Kinder wird eine begünstigte Mitversicherung in
der Höhe des jeweiligen Dienstnehmerbeitrages zur
Krankenversicherung angeboten (äquivalente Regelungen für
Selbstständige und Bauern) 850Mio öS
2. Gleichstellung der Unfallrenten in steuerlicher Hinsicht mit
der Invaliditätspension. Die Hälfte dieses Betrages wird für eine
Offensive zur Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für Behinderte
verwendet (Behindertenmilliarde) 2.Mrd. öS
Die Sozialministerin und der Arbeitsminister werden im Rahmen
eines Round Table mit Behindertenvertretern und Sozialpartnern
über Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von Behinderten im
Arbeitsmarkt beraten. Dabei sollen Startjobs für behinderte
Schulabgänger einen Schwerpunkt darstellen.
Um die hohe Treffsicherheit des Pflegegeldes auch weiter zu
gewährleisten, soll die Qualitätssicherung intensiviert werden
(z.B. durch Prüfung der Einführung eines Pflegevertrages) sowie
die bessere sozialrechtliche Absicherung von pflegenden
Angehörigen angestrebt werden.
3. Vereinheitlichung der Kinderzuschüsse für Pensionisten und
Familienzuschläge in
der Arbeitslosenversicherung auf 400 S
bei gleichzeitiger Deckelung der Nettoersatzrate auf 75 Prozent
des Arbeitseinkommens. Wegfall der Anrechnung des
Partnereinkommens. Abfederungsmaßnahmen für Armutsbedrohte sind
zu berücksichtigen. 430 Mio öS
4. Krankenversicherungsbeitragspflicht bis zur
Höchstbeitragsgrundlage für Zusatzpensionen aus
rechnungshofgeprüften Institutionen. 300 Mio. öS
5. Wartezeiten bei Leistungen nach dem
Arbeitslosenversicherungsgesetz: Derzeit besteht eine Wartefrist
von 4 Wochen, wenn der Dienstnehmer das Dienstverhältnis von sich
ausgelöst hat. In Hinkunft soll auch die einvernehmliche Lösung
und die Beendigung durch Zeitablauf einbezogen werden. Bei
Dienstgeber - Kündigung erhält der Arbeitslose weiterhin sofort die
Leistungen der Arbeitslosenversicherung. 2,1 Mrd. öS
6. Qualitäts - und Leistungsoffensive für Universitäten durch
Bereitstellung einer Universitätsmilliarde und Einführung eines
Studienbeitrags: Ab dem Wintersemester 2001 sollen
Studienbeiträge in der Höhe von ATS 5.000 pro Semester und
Student eingehoben werden.
Begleitmaßnahmen:
* Ausweitung der Stipendien zur Sicherung der sozialen
Gerechtigkeit
* Einführung eines begünstigten Darlehenssystems, durch welches
die Beiträge vorfinanziert und später zurückgezahlt werden
können
* Ausbau der Leistungsstipendien
* Familienbeihilfen für Studierende bleiben erhalten
Aus diesen Beiträgen wird den Universitäten eine
Bildungs - Milliarde für Schwerpunktinvestitionen zur Verfügung
gestellt. 2
Mrd. öS
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit und Generationen folgende
Anfrage:
1. Heißt das, dass künftig Arbeiter 3,95 Prozent ihres Bruttolohnes, Angestellte 3,5
Prozent ihres Bruttogehaltes zusätzlich zahlen müssen, falls durch die
Maßnahme der Bundesregierung der Partner/die Partnerin nicht mehr
Krankenversichert ist?
2. Heißt das, dass Frauen/ Männer, die Angehörige pflegen nicht mehr
mitversichert sind?
3. Heißt das, dass Frauen oder Männer, die aus Altersgründen ihren Arbeitsplatz
verloren haben und durch die Anrechnung des Partnereinkommens keine
Notstandshilfe beziehen, kostenpflichtig mitversichert werden müssen?
4. Heißt das, dass Mütter (Väter), die nach der Kinderbetreuung den
Wiedereinstieg ins Berufsleben nicht schaffen, kostenpflichtig mitversichert
werden müssen?
5. Warum haben sie als zuständiges Regierungsmitglied für
Frauenangelegenheiten diesen Maßnahmen zugestimmt, obwohl sie de facto
eindeutig gegen Frauen gerichtet sind?
6. Durch die Besteuerung der Unfallrenten sollen 2 Milliarden Schilling
eingenommen werden.
Heißt das, dass den Behinderten zwei Milliarden Schilling weggenommen
werden und davon eine Milliarde den Arbeitgebern - wie bei der
Lehrstellenförderung -
als Mitnahmeeffekt nachgeworfen wird?
7. Familienzuschläge in der Arbeitslosenversicherung sollen von 672 S auf 400 5
gekürzt werden.
Heißt das, dass das sie bei einer Alleinerzieherin mit einem
Arbeitslosengeldbezug von 7.000 Schilling den Familienzuschlag von 672
Schilling für das versorgungspflichtige Kind als Überversorgung empfinden?
8. Bei rechnungshofgeprüften Institutionen sollen die Beschäftigten für
Zusatzpensionen bis zur Höchstbemessungsgrundlage
Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
Heißt das, dass beispielsweise die Krankenschwester im Hanuschkrankenhaus
für ihre Zusatzpension Krankenversicherung zahlen muss, Vorstandsdirektoren
und Manager von Konzernen jedoch weiterhin dafür keinen zusätzlichen Beitrag
zu erbringen haben?
9. In Hinkunft sollen ArbeitnehmerInnen auch bei einer einvernehmlichen Lösung
oder Beendigung des Dienstverhältnisses durch Zeitablauf vier Wochen
Wartezeit auf die Arbeitslosenunterstützung haben.
Heißt das,
a) dass Sie eine Kellnerin, die nur eine Saisonbeschäftigung angeboten
bekommen hat und die einen Arbeitslosengeldbezug von 5.835 Schilling hat,
tatsächlich für 4 Wochen diesen Bezug vorenthalten wollen?
Halten Sie diese Maßnahme nicht für unmenschlich und geradezu
armutsgefährdend?
b) dass eine Frau die aus dem Betrieb gemobbt wird und daher einvernehmlich
das Dienstverhältnis löst, für das Mobbing auch noch bestraft wird?
c) dass die Unternehmen eine Persilschein für Mobbing von dieser Regierung
ausgestellt bekommen?
d) dass für einen durch den Arbeitgeber verschuldeten Zustand, der/die
Arbeitnehmerin bestraft wird?
11. Warum haben Sie den Vorschlag der ExpertInnen nicht aufgegriffen, dass
Unternehmen, die wirtschaftlichen Profit daraus ziehen, ArbeitnehmerInnen
zwischenzeitlich in die Arbeitslosigkeit zu schicken (wie im Saisonbereich, im
Baugewerbe usw.), aber um sich die Arbeitskraft zu sichern bereits zum
Zeitpunkt der Kündigung Wiedereinstellungszusagen abgeben, einen höheren
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen sollten?