1279/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

an die Bundesministerin

für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend das so genannte Zertifikat t1Familienkompetenz“

 

Am 15.9.2000 meldeten die Medien, dass das Bundesministerium für soziale Sicherheit und

Generationen eine Pilotphase für ein sogenanntes Familienkompetenz - Zeugnis gestartet habe.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für soziale

Sicherheit und Generationen folgende

 

Anfrage:

 

1. Wo, außer in Familienberatungsstellen werden diese Zertifikate ausgestellt?

 

2. Welche Bewertungskriterien werden für dieses Zertifikat angewendet?

 

3. Wie wird die Qualifikation nachgewiesen?

 

4. Welche Beurteilungskriterien werden herangezogen?

 

5. Gibt es eine offizielle Anerkennung durch die Wirtschaft?

    Wenn ja, wie wirkt sich das Zertifikat auf

 

a) Einstiegsqualifikation und Ausschreibungsmodalitäten,

 

b) Entlohnung,

 

c) beruflichen innerbetrieblichen Aufstieg aus?

 

6. Welche offizielle Anerkennung findet dieses Zertifikat auf verschiedene Berufsbilder und

     in wieweit findet diese Anerkennung Eingang in die gesetzlichen Grundlagen der

     Berufsbildbeschreibungen?