1279/J XXI.GP
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
an die Bundesministerin
für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend das so genannte Zertifikat t1Familienkompetenz“
Am 15.9.2000 meldeten die Medien, dass das Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen eine Pilotphase für ein sogenanntes Familienkompetenz - Zeugnis gestartet habe.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit und Generationen folgende
Anfrage:
1. Wo, außer in Familienberatungsstellen werden diese Zertifikate ausgestellt?
2. Welche Bewertungskriterien werden für dieses Zertifikat angewendet?
3. Wie wird die Qualifikation nachgewiesen?
4. Welche Beurteilungskriterien werden herangezogen?
5. Gibt es eine offizielle Anerkennung durch die Wirtschaft?
Wenn ja, wie wirkt sich das Zertifikat auf
a) Einstiegsqualifikation und Ausschreibungsmodalitäten,
b) Entlohnung,
c) beruflichen innerbetrieblichen Aufstieg aus?
6. Welche offizielle Anerkennung findet dieses Zertifikat auf verschiedene Berufsbilder und
in wieweit findet diese Anerkennung Eingang in die gesetzlichen Grundlagen der
Berufsbildbeschreibungen?