1283/J XXI.GP
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Pumberger, Haller, Mag. Haupt, Dr. Povysil und Kollegen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Kinder im Krankenhaus.
Es ist unbestritten, daß gerade für unsere Kinder ein Krankenhausaufenthalt
beängstigend ist. Am schlimmsten ist dies jedenfalls, wenn sie dabei alleine gelassen
werden müssen.
Von Gesetzes wegen besteht zwar die Möglichkeit der Kinderbegleitung, dies
scheitert jedoch oft an der notwendigen Zeit und vor allem am Geld.
Laut Verein Kinderbegleitung existieren in allen Bundesländern unterschiedliche
Regelungen hinsichtlich der Kosten für den begleitenden Elternteil (siehe Beilage).
Wie die Broschüre (Stand 12.07.2000) darlegt, kostet etwa in Wien die Begleitung
der Kinder bis zum 3. Lebensjahr, neben dem Selbstbehalt der Patientenkosten von
173,- öS, nichts mehr. Nur wenige Kilometer außerhalb Wiens, nämlich in Mödling,
sind allerdings neben einem Selbstbehalt von 152,- öS pro Tag, noch 800,- öS pro
Tag (!) zu entrichten. Die Steiermark ist etwa das einzige Bundesland, in dem die
Kosten für die Begleitung im Voraus zu bezahlen sind!
Dies nehmen die unterfertigten Abgeordneten zum Anlaß und richten an die Frau
Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Kinder bis 6 Jahre wurden in welchen fondsfinanzierten
Krankenhäusern im Jahr 1999 aufgenommen und wie oft wurden sie von einem
Elternteil begleitet (aufgeschlüsselt nach Bundesländer und Krankenhäuser,
Aufnahmen und Pflegetagen)?
2. Gibt es an den einzelnen Kinderabteilungen dem derzeitigen Bedarf
entsprechende Kapazitäten an Eltern - Kind - Zimmern?
3. Würde alleine durch Umstrukturierungen ein vermehrter Bedarf an Eltern - Kind -
Zimmer ermöglicht, oder wären zusätzliche Bettkapazitäten erforderlich?
4. Sind auch Sie der Ansicht, daß viele Eltern vor den hohen Kosten der Begleitung
zurückschrecken und daher Kinder oft nur aufgrund der finanziellen Situation ihrer
Eltern alleine im Spital sind?
5. Wenn ja, wäre es dann nicht sinnvoll eine bundeseinheitlich Regelung
anzustreben, nach der die Begleitung für Kinder bis 6 Jahre neben dem
Selbstbehalt für die Krankenbehandlung grundsätzlich gratis oder wenigstens
einheitlich wäre?
6. Mit welchen zusätzlichen Kosten wäre eine derartige Maßnahme verbunden
(aufgeschlüsselt nach
Bundesländer)?
7. Gab es in den letzten Jahren irgendwelche Vorstöße von Seiten der Länder in
Richtung Bund, um auf einheitliche oder bessere Regelungen hinsichtlich der
Begleitung oder Betreuung kranker Kinder zu drängen und wenn ja, welche und
von welchen Ländern und mit welchem Ergebnis?
8. Können Sie sich eine Ausweitung der Pflegefreistellung für jene berufstätigen
Elternteile vorstellen, die von der Mitaufnahme im Spital Gebrauch machen?