1285/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend ärztliche Schweigepflicht

 

 

Wird eine berufstätige Person vom Arzt krank geschrieben, so stellt der Arzt die

entsprechende Krankmeldung aus. Die grüne Durchschrift ist dem Dienstgeber zu

übermitteln. Auf diesem grünen Formular ist die Rubrik „Diagnose“ mit einem

schwarzen Balken entwertet, da aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht die Art

der Erkrankung an den Dienstgeber nicht mehr weitergegeben werden darf

 

Die ärztliche Schweigepflicht gilt für alle Patienten, auch für Zivildiener!

 

Das BMI fordert jedoch die Trägerorganisationen immer wieder auf, von ihren

Zivildienern, im Krankheitsfall die Art der Erkrankung bekanntzugeben. Wie

Trägerorganisationen berichten, haben sie den Druck des BMI, die Art der

Erkrankung vom Zivildieners zu erfahren und da dies aufgrund der ärztlichen

Schweigepflicht nicht mehr möglich ist, wird versucht, den Zivildiener unter Druck

zu setzen (Androhung von Verwaltungsstrafen). Es geht sogar soweit, daß

Zivildiener gezwungen werden, bei der zuständigen Krankenkasse eine Liste über

die Art und Dauer der Erkrankung einzuholen und sie der Trägerorganisation

vorzulegen, damit diese die Auflagen des BMI erfüllen kann.

Das BMI versucht mit Hilfe der Trägerorganisationen die ärztliche Schweigepflicht,

durch Ausübung von Druck auf den Zivildiener, obsolet erklären zu wollen. Durch

diese Art der „Datenbeschaffung“ setzt sich das BMI über jeglichen Rechts - und

Datenschutz der Zivildiener hinweg. Wenn sich ein Zivildiener trotzdem weigert,

sein Recht auf Datenschutz aufzugeben, wird mit Strafe bedroht!

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Stimmt es, daß das BMI über die ärztliche Schweigepflicht hinwegsetzt, indem

    sie im Krankheitsfall, vom Zivildiener fordert, die Art der Erkrankungen zu

    nennen?

    Wenn ja: aufgrund welcher gesetzlichen Regelung passiert dies?

     Wenn nein: warum werden ZD mit Verwaltungsstrafen bedroht, wenn sie

     nicht bereit sind, die Art der Erkrankung zu nennen?

 

2. Gibt es einen Grund dafür, warum das BMI die Krankmeldungen von Ärzten

    unter Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nicht zur Kenntnis nimmt?

    Wenn ja: warum gilt für das BMI die ärztliche Schweigepflicht nicht?

    Wenn nein: was ist der Grund dafür, daß Zivildiener trotzdem diesen

    ungesetzlichen Zwang ausgesetzt werden?

 

3. Wird in den Formularen des BMI, welche Trägerorganisationen auszufüllen

    haben (Anwesenheitslisten) die Art der Erkrankung abgefragt?

    Wenn ja: warum, obwohl es die ärztliche Schweigepflicht gibt?

    Wenn nein: was werden Sie tun, damit Trägerorganisationen nur im Rahmen

    ihrer Kompetenzen tätig werden?

 

4. Sind Ihnen weitere Kompetenzüberschreitungen der Trägerorganisationen

    bekannt?

   Wenn ja: welche?

   Wenn nein: gibt es darüber statistische Aufzeichnungen in Ihrem

   Ministerium?