1285/J XXI.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend ärztliche Schweigepflicht
Wird eine berufstätige Person vom Arzt krank geschrieben, so stellt der Arzt die
entsprechende Krankmeldung aus. Die grüne Durchschrift ist dem Dienstgeber zu
übermitteln. Auf diesem grünen Formular ist die Rubrik „Diagnose“ mit einem
schwarzen Balken entwertet, da aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht die Art
der Erkrankung an den Dienstgeber nicht mehr weitergegeben werden darf
Die ärztliche Schweigepflicht gilt für alle Patienten, auch für Zivildiener!
Das BMI fordert jedoch die Trägerorganisationen immer wieder auf, von ihren
Zivildienern, im Krankheitsfall die Art der Erkrankung bekanntzugeben. Wie
Trägerorganisationen berichten, haben sie den Druck des BMI, die Art der
Erkrankung vom Zivildieners zu erfahren und da dies aufgrund der ärztlichen
Schweigepflicht nicht mehr möglich ist, wird versucht, den Zivildiener unter Druck
zu setzen (Androhung von Verwaltungsstrafen). Es geht sogar soweit, daß
Zivildiener gezwungen werden, bei der zuständigen Krankenkasse eine Liste über
die Art und Dauer der Erkrankung einzuholen und sie der Trägerorganisation
vorzulegen, damit diese die Auflagen des BMI erfüllen kann.
Das BMI versucht mit Hilfe der Trägerorganisationen die ärztliche Schweigepflicht,
durch Ausübung von Druck auf den Zivildiener, obsolet erklären zu wollen. Durch
diese Art der „Datenbeschaffung“ setzt sich das BMI über jeglichen Rechts - und
Datenschutz der Zivildiener hinweg. Wenn sich ein Zivildiener trotzdem weigert,
sein Recht auf Datenschutz aufzugeben, wird mit Strafe bedroht!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Stimmt es, daß das BMI über die ärztliche Schweigepflicht hinwegsetzt, indem
sie im Krankheitsfall, vom Zivildiener fordert, die Art der Erkrankungen zu
nennen?
Wenn ja: aufgrund welcher
gesetzlichen Regelung passiert dies?
Wenn nein: warum werden ZD mit Verwaltungsstrafen bedroht, wenn sie
nicht bereit sind, die Art der Erkrankung zu nennen?
2. Gibt es einen Grund dafür, warum das BMI die Krankmeldungen von Ärzten
unter Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nicht zur Kenntnis nimmt?
Wenn ja: warum gilt für das BMI die ärztliche Schweigepflicht nicht?
Wenn nein: was ist der Grund dafür, daß Zivildiener trotzdem diesen
ungesetzlichen Zwang ausgesetzt werden?
3. Wird in den Formularen des BMI, welche Trägerorganisationen auszufüllen
haben (Anwesenheitslisten) die Art der Erkrankung abgefragt?
Wenn ja: warum, obwohl es die ärztliche Schweigepflicht gibt?
Wenn nein: was werden Sie tun, damit Trägerorganisationen nur im Rahmen
ihrer Kompetenzen tätig werden?
4. Sind Ihnen weitere Kompetenzüberschreitungen der Trägerorganisationen
bekannt?
Wenn ja: welche?
Wenn nein: gibt es darüber statistische Aufzeichnungen in Ihrem
Ministerium?