1287/J XXI.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Einschulung der Zivildiener für Elementarereignisse
Laut § 21 Zivildienstgesetz hat das BMI die Möglichkeit, „Zivildienstpflichtige bei
Elementarereignissen, Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs und
außerordentlichen Notständen..., Zivildienstpflichtige heranzuziehen.
Nur Trägerorganisationen, wie etwa Rotes Kreuz, Feuerwehr, Samariter Bund etc.,
die im Rahmen ihrer Tätigkeit ja ohnehin im Notfall - und Einsatzbereich tätig sind,
ist diese Ausbildung auch eine branchenspezifischen Ausbildung ist.
Bei allen anderen Trägerorganisationen, z. B.: im Sozial -, Behinderte - , Drogen -,
Asylbereich etc. ist die branchenspezifische Ausbildung eine völlig andere und hat
nichts mit Katastrophen - bzw. Notfallausbildung zu tun.
Deshalb haben Zivildiener, die nicht in „Blaulichtorganisationen“, ihren Zivildienst
ableisten, keine Ausbildung, für einen Einsatz lt. § 21. Trägerorganisationen, die
nicht im Einsatzbereich tätig sind, könnten diese Ausbildung weder anbieten noch
selbst durchführen, sie können dazu auch nicht verpflichtet werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Können Sie sich vorstellen, daß Zivildiener, die nicht in
„Blaulichtorganisationent1 ihren Zivildienst ableisten, von Einsätzen lt. § 21
ausgenommen werden?
Wenn ja: wird dies die Novelle zum Zivildienstgesetz bereits beinhalten?
Wenn nein: warum nicht?
2. Stellt das BMI Zivildienern, die nicht in "Blaulichtorganisationen" ihren
Zivildienst ableisten und daher auch über keine Ausbildung für einen Einsatz
lt. § 21 verfügen, eine Ausbildung für Einsätze lt. § 21 sicher?
Wenn ja:
a) in welcher Form wird diese Ausbildung vom BMI sichergestellt?
b) wer wird die Ausbildung durchführen?
c) in welchem Monat seines Zivildienstes wird diese Ausbildung
durchgeführt?
d) wie wird die diese Fehlzeit (Ausbildungszeit des BMI für
Katastropheneinsätze ) den Trägerorganisationen abgegolten?
3. Wieviel Stunden dauert die Ausbildung durch das BMI?
4. Wie hoch ist die Abgeltung an die Einrichtung pro Zivi?
Wenn nein: werden Zivildiener ohne grundlegende Ausbildung
trotzdem zu Einsätzen lt. § 21 geschickt?