1287/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Einschulung der Zivildiener für Elementarereignisse

 

 

Laut § 21 Zivildienstgesetz hat das BMI die Möglichkeit, „Zivildienstpflichtige bei

Elementarereignissen, Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs und

außerordentlichen Notständen..., Zivildienstpflichtige heranzuziehen.

Nur Trägerorganisationen, wie etwa Rotes Kreuz, Feuerwehr, Samariter Bund etc.,

die im Rahmen ihrer Tätigkeit ja ohnehin im Notfall -  und Einsatzbereich tätig sind,

ist diese Ausbildung auch eine branchenspezifischen Ausbildung ist.

Bei allen anderen Trägerorganisationen, z. B.: im Sozial -, Behinderte - , Drogen -,

Asylbereich etc. ist die branchenspezifische Ausbildung eine völlig andere und hat

nichts mit Katastrophen -  bzw. Notfallausbildung zu tun.

Deshalb haben Zivildiener, die nicht in „Blaulichtorganisationen“, ihren Zivildienst

ableisten, keine Ausbildung, für einen Einsatz lt. § 21. Trägerorganisationen, die

nicht im Einsatzbereich tätig sind, könnten diese Ausbildung weder anbieten noch

selbst durchführen, sie können dazu auch nicht verpflichtet werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Können Sie sich vorstellen, daß Zivildiener, die nicht in

    „Blaulichtorganisationent1 ihren Zivildienst ableisten, von Einsätzen lt. § 21

    ausgenommen werden?

    Wenn ja: wird dies die Novelle zum Zivildienstgesetz bereits beinhalten?

    Wenn nein: warum nicht?

 

2. Stellt das BMI Zivildienern, die nicht in "Blaulichtorganisationen" ihren

    Zivildienst ableisten und daher auch über keine Ausbildung für einen Einsatz

    lt. § 21 verfügen, eine Ausbildung für Einsätze lt. § 21 sicher?

    Wenn ja:

    a) in welcher Form wird diese Ausbildung vom BMI sichergestellt?

    b) wer wird die Ausbildung durchführen?

    c) in welchem Monat seines Zivildienstes wird diese Ausbildung

    durchgeführt?

    d) wie wird die diese Fehlzeit (Ausbildungszeit des BMI für

    Katastropheneinsätze ) den Trägerorganisationen abgegolten?

3. Wieviel Stunden dauert die Ausbildung durch das BMI?

 

4. Wie hoch ist die Abgeltung an die Einrichtung pro Zivi?

    Wenn nein: werden Zivildiener ohne grundlegende Ausbildung

    trotzdem zu Einsätzen lt. § 21 geschickt?