1289/J XXI.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verordnung der BH Mistelbach und BH Hollabrunn gemäß § 36 Abs.1
Sicherheitspolizeigesetz
Die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach und die Bezirkshauptmannschaft
Hollabrunn haben im September d.J. gemäß § 36 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz
verordnet, daß „zur Vermeidung allgemeine Gefahren für Leben oder Gesundheit
von Menschen, Eigentum oder Umwelt das Betreten des nachstehenden
Gefahrenbereiches und der Aufenthalt in diesem“ verboten sei:
Als Gefahrenbereich wurden angegeben:
„Grundstück Nr. 1450/1 KG Zwingendorf“ (BH Mistelbach)
„Grundstücke Nr. 2888/1, 2888/2, 2888/3, 2888/4, 2886, 2853 und 2899, KG
Großkadolz (BH Hollabrunn)“
Wer diese Verordnung nicht befolgt, wird gemäß § 84 Abs. 1 Z 1 des
Sicherheitspolizeigesetzes mit einer Geldstrafe bis zu S 5.000,-- im Falle ihrer
Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft.
In den Erläuterungen zum Sicherheitspolizeigesetz ist zu lesen . "ist ein Platzverbot
nur dann zulässig, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass für die
Bedrohung von Leben, Gesundheit und Eigentum oder Umwelt im beschriebenen
Ausmaß gerichtlich strafbare Handlungen verantwortlich sind.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Handelt es sich beim Gefahrenbereich um Grundstücke der Gutsverwaltung
Hardegg in Niederösterreich?
2. Aus welchem Grund wurden die o.a. Grundstücke zum Gefahrenbereich
erklärt?
3. Steht die o.a. Verordnung in einem Zusammenhang mit der Sendung „Am
Schauplatz“ vom Juni d. J., wo die skandalös schlechte Haltung der Schweine in
der Gutsverwaltung Hardegg gezeigt wurde? Wenn ja, in welchem? Gab es
Ermittlungen und was
haben sie ergeben?
4. Welche konkreten Anhaltspunkte der Gefahr für Leben und Gesundheit von
Menschen, Eigentum oder Umwelt in großem Ausmaß gibt es bzw. welche
Gefahren sollen abgewendet werden?
5. Welche öffentlichen Interessen sollen mit diesem "Platzverbot" (§ 36 Abs. 1
SPG) geschützt werden?
6. Vom wem und mit welchem Grund wurde urgiert, ein „Platzverbot‘1 zu
verhängen? Wurden Sie vom Grundbesitzer dazu aufgefordert?
7. Halten Sie es für gerechtfertigt, das Platzverbot auch zum Schützen privater
Interessen anzuwenden?