1292/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel

an die Bundesministerin

für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend gleichheitswidrige Verwendung von Bundesgeldern in der steirischen Gemeinde

Öblarn

 

Am 28.9.2000 - in der „heissen Phase“ des steirischen Landtagswahlkampfes - zitierten die

Medien die FPÖ Generalsekretärin und steirische Spitzenkandidatin Zierler, dass das

Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen ein Pilotprojekt für einen so

genannten Kinderscheck, bis zum 6. Lebensjahr, in Öblarn finanzieren wird.

Zugleich verkündet Minister Schmid als FPÖ Landesobmann, dass LRin Bleckmann, als

allein erziehende Mutter für dieses Amt nicht in Frage komme, weil der Arbeitstag nicht

machbar sei.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für soziale

Sicherheit und Generationen folgende

 

Anfrage:

 

 

 

1.  Welche gesetzliche Grundlage wenden Sie für die gleichheitswidrige Auszahlung des

     Öblarner Kindergeldes an?

 

2.  Aus welchem Budgetansatz werden Sie diese Mittel, die Sie ab 1. Jänner 2000 bis zum

     31. Dezember 2001 auszahlen, finanzieren?

 

3.  Wie hoch sind die Ausgaben, aufgegliedert nach:

     a) bis zum inklusive 4. Lebensjahr?

     b) ab dem 5. bis zum 6. Lebensjahr?

 

4.  Was unternehmen sie gegen die frauendiskriminierende Äusserung ihres

     Ministerkollegen Schmid?

 

5.  Wie beurteilen sie den Widerspruch von Frauenförderung und der Diskriminierung einer

     allein erziehenden Mutter in einer politisch öffentlichen Position