1292/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel
an die Bundesministerin
für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend gleichheitswidrige Verwendung von Bundesgeldern in der steirischen Gemeinde
Öblarn
Am 28.9.2000 - in der „heissen Phase“ des steirischen Landtagswahlkampfes - zitierten die
Medien die FPÖ Generalsekretärin und steirische Spitzenkandidatin Zierler, dass das
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen ein Pilotprojekt für einen so
genannten Kinderscheck, bis zum 6. Lebensjahr, in Öblarn finanzieren wird.
Zugleich verkündet Minister Schmid als FPÖ Landesobmann, dass LRin Bleckmann, als
allein erziehende Mutter für dieses Amt nicht in Frage komme, weil der Arbeitstag nicht
machbar sei.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit und Generationen folgende
Anfrage:
1. Welche gesetzliche Grundlage wenden Sie für die gleichheitswidrige Auszahlung des
Öblarner Kindergeldes an?
2. Aus welchem Budgetansatz werden Sie diese Mittel, die Sie ab 1. Jänner 2000 bis zum
31. Dezember 2001 auszahlen, finanzieren?
3. Wie hoch sind die Ausgaben, aufgegliedert nach:
a) bis zum inklusive 4. Lebensjahr?
b) ab dem 5. bis zum 6. Lebensjahr?
4. Was unternehmen sie gegen die frauendiskriminierende Äusserung ihres
Ministerkollegen Schmid?
5. Wie beurteilen sie den Widerspruch von Frauenförderung und der Diskriminierung einer
allein erziehenden Mutter in einer politisch öffentlichen Position