1295/J XXI.GP

 

2000-10-02

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Behindertenmilliarde im Budget 2001

 

 

Die Bundesregierung hat nun auch erkannt, daß die berufliche Situation von

behinderten Menschen in Österreich katastrophal ist. Aus diesem Grund ist im

Budget 2001 eine Milliarde Schilling für Strukturmaßnahmen, die sogenannte

„Behindertenmilliarde“ für diesen Zweck geplant.

 

Um sicherzustellen, daß diese Mittel auch tatsächlich für Qualifizierungs - bzw.

Arbeitsassistenzmaßnahmen, die sich an den Interessen der Berufswünsche der

arbeitssuchenden behinderten Menschen orientieren, eingesetzt werden, müssen

zumindest folgende Punkte erfüllt sein:

 

1. die Förderung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen muß

selbstverständlich Teil der Bildungs - und Arbeitsmarktpolitik sein. Es muß

sichergestellt werden, daß diese Milliarde jedoch NICHT für die Co - Finanzierung

von ESF - Mitteln (wie z.B.: im Projekt „Equal") verwendet werden darf, sondern

tatsächlich als zusätzliches Mittel zur Verfügung gestellt werden muß.

 

2. um einerseits die Transparenz bei der Vergabe der Finanzmittel zu

gewährleisten und anderseits das Ziel dieser Strukturmaßnahme, nämlich die

Schaffung von regulären Arbeitsplätzen (am ersten Arbeitsmarkt und mit voller

sozialver - sicherungsrechtlicher Absicherung) sicherzustellen, muß ein Gremium

geschaffen werden, in dem die Mehrheit von behinderten ExpertInnen gestellt wird.

Die behinderten ExpertInnen werden von der selbstbestimmt Leben Bewegung

Österreich und der ÖAR im gleichen Verhältnis nominiert.

 

3. es dürfen nicht weiterhin Gelder in ghettoisierende Maßnahmen („integrative

Betriebe“/Geschützte Werkstätten) fließen. Qualifizierungs - bzw. Arbeitsassistenz -

maßnahmen müssen sich an den Interessen und Berufswünschen der arbeits -

suchenden behinderten Menschen orientieren. Dazu ist es notwendig, daß

behinderte Personen die Leitungsfunktionen in arbeitsmarktpolitischen Projekten

übernehmen. Aus der Erfahrung ist festzuhalten, daß viele bisherige Projekte, mit

wenigen Ausnahmen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Nichtbehinderte waren

da mit Projektleitung und Durchführung ausschließlich MitarbeiterInnen ohne

Behinderung beauftragt waren.

4. die Beratungs - und Unterstützungssysteme sind nach dem Peer - Counseling -  und

Job - Coaching - Prinzip auszubauen. Damit würde Österreich endlich an inter-

nationale Entwicklungen Anschluß finden, wo das Selbstvertretungsprinzip

behinderter Menschen stark ausgeprägt ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Stellen Sie sicher, daß die „Behindertenmilliarde“ zusätzlich zur Co -

Finanzierungen von EFS - Mittel und zur nicht zur Finanzierung dieser

herangezogen wird (lt. Punkt 1)?

Wenn ja: Wie stellen Sie dies sicher?

Wenn nein: Warum nicht?

 

2. Stellen Sie sicher, daß zur Transparenz dieser Finanzmittel und zur

Zielsetzung der Strukturmaßnahmen ein Gremium eingesetzt wird, daß zur

Mehrheit durch behinderten Menschen besetzt ist (lt. Punkt 2)?

Wenn ja: Wie stellen Sie dies sicher?

Wenn nein: Warum nicht?

 

3. Stellen Sie sicher, daß die Behindertenmilliarde ausschließlich für Arbeits -

plätze am ersten Arbeitsmarkt und zur Qualifizierungs - und Arbeitsassistenz -

maßnahmen lt. Punkt 3 verwendet werden?

Wenn ja: Wie stellen Sie dies sicher?

Wenn nein: Warum nicht?

 

4. Stellen Sie sicher, daß die Beratungs - und Unterstützungssysteme

ausschließlich lt. Punkt 4 angeboten und ausgebaut werden?

Wenn ja: Wie stellen Sie dies sicher?

Wenn nein: Warum nicht?