1295/J XXI.GP
2000-10-02
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Behindertenmilliarde im Budget 2001
Die Bundesregierung hat nun auch erkannt, daß die berufliche Situation von
behinderten Menschen in Österreich katastrophal ist. Aus diesem Grund ist im
Budget 2001 eine Milliarde Schilling für Strukturmaßnahmen, die sogenannte
„Behindertenmilliarde“ für diesen Zweck geplant.
Um sicherzustellen, daß diese Mittel auch tatsächlich für Qualifizierungs - bzw.
Arbeitsassistenzmaßnahmen, die sich an den Interessen der Berufswünsche der
arbeitssuchenden behinderten Menschen orientieren, eingesetzt werden, müssen
zumindest folgende Punkte erfüllt sein:
1. die Förderung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen muß
selbstverständlich Teil der Bildungs - und Arbeitsmarktpolitik sein. Es muß
sichergestellt werden, daß diese Milliarde jedoch NICHT für die Co - Finanzierung
von ESF - Mitteln (wie z.B.: im Projekt „Equal") verwendet werden darf, sondern
tatsächlich als zusätzliches Mittel zur Verfügung gestellt werden muß.
2. um einerseits die Transparenz bei der Vergabe der Finanzmittel zu
gewährleisten und anderseits das Ziel dieser Strukturmaßnahme, nämlich die
Schaffung von regulären Arbeitsplätzen (am ersten Arbeitsmarkt und mit voller
sozialver - sicherungsrechtlicher Absicherung) sicherzustellen, muß ein Gremium
geschaffen werden, in dem die Mehrheit von behinderten ExpertInnen gestellt wird.
Die behinderten ExpertInnen werden von der selbstbestimmt Leben Bewegung
Österreich und der ÖAR im gleichen Verhältnis nominiert.
3. es dürfen nicht weiterhin Gelder in ghettoisierende Maßnahmen („integrative
Betriebe“/Geschützte Werkstätten) fließen. Qualifizierungs - bzw. Arbeitsassistenz -
maßnahmen müssen sich an den Interessen und Berufswünschen der arbeits -
suchenden behinderten Menschen orientieren. Dazu ist es notwendig, daß
behinderte Personen die Leitungsfunktionen in arbeitsmarktpolitischen Projekten
übernehmen. Aus der Erfahrung ist festzuhalten, daß viele bisherige Projekte, mit
wenigen Ausnahmen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Nichtbehinderte waren
da mit Projektleitung und Durchführung ausschließlich MitarbeiterInnen ohne
Behinderung beauftragt waren.
4. die Beratungs - und Unterstützungssysteme sind nach dem Peer - Counseling - und
Job - Coaching - Prinzip auszubauen. Damit würde Österreich endlich an inter-
nationale Entwicklungen Anschluß finden, wo das Selbstvertretungsprinzip
behinderter Menschen stark ausgeprägt ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Stellen Sie sicher, daß die „Behindertenmilliarde“ zusätzlich zur Co -
Finanzierungen von EFS - Mittel und zur nicht zur Finanzierung dieser
herangezogen wird (lt. Punkt 1)?
Wenn ja: Wie stellen Sie dies sicher?
Wenn nein: Warum nicht?
2. Stellen Sie sicher, daß zur Transparenz dieser Finanzmittel und zur
Zielsetzung der Strukturmaßnahmen ein Gremium eingesetzt wird, daß zur
Mehrheit durch behinderten Menschen besetzt ist (lt. Punkt 2)?
Wenn ja: Wie stellen Sie dies sicher?
Wenn nein: Warum nicht?
3. Stellen Sie sicher, daß die Behindertenmilliarde ausschließlich für Arbeits -
plätze am ersten Arbeitsmarkt und zur Qualifizierungs - und Arbeitsassistenz -
maßnahmen lt. Punkt 3 verwendet werden?
Wenn ja: Wie stellen Sie dies sicher?
Wenn nein: Warum nicht?
4. Stellen Sie sicher, daß die Beratungs - und Unterstützungssysteme
ausschließlich lt. Punkt 4 angeboten und ausgebaut werden?
Wenn ja: Wie stellen Sie dies sicher?
Wenn nein: Warum nicht?