1309/J XXI.GP
2000-10-04
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend UMTS - Aufbau ohne Rechtssicherheit und Gesundheitsschutz für die
BürgerInnen
Der Verband der alternativen Telekomm - Netzbetreiber (VAT) kritisiert, dass in
Österreich eine große Rechtsunsicherheit am Telekommunikationsmarkt herrsche,
z. B. sei der Instanzenweg nach wie vor ungeklärt.
Deshalb sind seit über zwei Jahren 16 Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof
anhängig. Nach wie vor ist offen, welches Gericht für Telekomm - Angelegenheiten
zuständig ist. Dadurch sei der geplante Ausbau des Mobilfunknetzes der dritten
Generation (UMTS) gefährdet.
Schwerwiegender erscheint allerdings, dass angesichts der bevorstehenden
Versteigerung der Frequenzen für die UMTS - Netze keinerlei Informationspflicht für
die AufstellerInnen von Sendemasten gegenüber den AnrainerInnen besteht, obwohl
eine "ausdrückliche Versicherung der privaten Mobiltelekommunikations -
betreiberInnen gegenüber der Bundesregierung“ existiert, die Aufstellung der
Sendemasten in Abstimmung mit den BürgerInnen vorzunehmen.
Darüber hinaus ist den gesundheitlichen Bedenken Rechnung zu tragen. Aus
fachlicher bzw. aus Sicht der Öffentlichen Gesundheit sind die beiden internationalen
Fachkonferenzen vom 7. bis 8. Juni 2000 in Salzburg und anschließend am 29. Juni
in Brüssel vor dem Europäischen Parlament zu der Erkenntnis gekommen, dass
Vorsorgegrenzwerte einzuhalten sind. Angesichts dieser neuen Erkenntnisse gelten
die Empfehlungen der ICNIRP als überholt und der Salzburger Vorsorgegrenzwert
von 1 mW/m² wird nun als wissenschaftlich international abgesichert betrachtet.
Auch technisch ist er ausreichend, denn eine Einhaltung gewährleistet eine
funktionierende Leistung von Funkdiensten sowie Radio und Fernsehen in
gewohnter Qualität.
Abgesehen von ungeklärten Rechtsfragen und fehlenden Gesundheits -
vorsorgewerten existiert in Österreich keine bundesweite Datenbank über die
wichtigsten ortsfesten Funkanwendungen. Diese Datenbank bzw. die Kenntnis von
Standorten von Sendemasten kommt insofern große Bedeutung zu, als nur damit
eine Überwachung und allenfalls ein
Eingriff der übermäßigen Expositionen möglich
ist. Diese Daten sollten den V-, Gesundheits -, Umwelt -, Naturschutz -,
Verkehrsrechts - und Gewerbebehörden auf Bundes -, Landes -, Bezirks - und
Gemeindeebene via Internet voll zugänglich gemacht werden. Derartige Daten
erweisen sich auch wichtig für die Planung und Durchführung von epidemiologischen
Untersuchungen zur Frage der Auswirkung derartiger Sendeanlagen auf die
Gesundheit.
Für die Lösung der angeführten Rechts -, Gesundheits -, Sicherheits - und
Informationsfragen erscheinen die Anrainermitsprache, die Ausweitung des
Salzburger Modells und der Vorsorgegrenzwerte von 1 mW/m² und die Anlegung
eines Sendemastenkatasters wesentlich. Darüber hinaus ist die Klärung der
Haftungsfrage anzustreben. Angesichts der erforderlichen Installation von UMTS -
Sendemasten in dreifacher Zahl der bereits bestehenden GSM - Sendemasten dürfte
kein Weg an einer Anrainermitsprache und den Salzburger Vorsorgegrenzwerten
sowie der Klärung der Haftungsfrage und der Anlegung eines Sendemastenkatasters
vorbeiführen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Aus welchen Gründen schließen Sie sich nicht den wissenschaftlichen
Erkenntnissen der Salzburger Tagung und der Tagung in Brüssel im Hinblick
auf Vorsorgegrenzwerte im Mobilfunkbereich an? Weshalb halten Sie nach wie
vor an überhöhten Grenzwerten fest?
2. Nachdem die WHO erst 2003 zu einer neuerlichen Erkenntnis über
Gesundheitsbeeinträchtigung durch Mobilfunk kommen wird, erscheint es
sinnvoll, bis zu dieser Zeit Vorsorgegrenzwerte und Vorsorgeprinzipien
voranzustellen. Wieso wenden Sie diese Prinzipien bei der
Gesundheitsvorsorge nicht an?
3. Welche Maßnahmen unternehmen Sie, um die Haftungsfrage zu klären?
4. Durch welche Maßnahmen und Schritte wollen Sie die von den Betreiberlnnen
bereits zugesicherte Information der AnrainerInnen bei Errichtung von
Sendemasten gesetzlich verankern?
5. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass in Österreich unterschiedliche
Grenzwerte angewendet werden und die BürgerInnen in Salzburg sehr wohl
schützenswerter erscheinen als in anderen Bundesländern?
6. Aus welchen Gründen verzichten Sie auf den Aufbau einer bundesweiten
Datenbank über die wichtigsten ortsfesten Funkanwendungen?
7. Wie beurteilen Sie den Vorschlag, diese Datenbank mit folgenden
Informationen zu versehen:
a) Standortadresse (Bezeichnung, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer,
einschließlich Grundstücksnummer, Koordinaten, Geländeoberkante der
Site über NN);
b) funktechnische Ausstattung Übersicht (Betreiber, installierte Systeme und
Modulationsverfahren z. B. Rundfunk, Fernsehen, Flughafenradar,
Wetterradar, D - Netz, GSM 900, GSM 1800, Richtfunk, Gesamt EIRP,
Inbetriebnahmedatum und Datum von Änderungen, vorgenommene
Änderungen, horizontale und vertikale Ausrichtung und Öffnungswinkel
der Sendeantennen (Hauptkeulen) in Grad, Beschreibung: z. B.
Fernsehturm, Maststandort, Dachstandort, Fassade, Strommast,
Innenraum, Tunnel etc);
c) funktechnische Ausstattung Detail (Antennentype mit Höhe über NN der
Antennenunterkante z. B. je Sektor, Cell ldentity und Location Area Identity
dezimal und hexadezimal, mechanischer Downtilt, Anzahl der Verstärker,
Kanalanzahl, Kanalnummern, Frequenzband im Downlink, Sendeleistung
je kanal, Dämpfung durch Kabel und Stecker)?