1309/J XXI.GP

2000-10-04

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend UMTS - Aufbau ohne Rechtssicherheit und Gesundheitsschutz für die

BürgerInnen

 

Der Verband der alternativen Telekomm - Netzbetreiber (VAT) kritisiert, dass in

Österreich eine große Rechtsunsicherheit am Telekommunikationsmarkt herrsche,

z. B. sei der Instanzenweg nach wie vor ungeklärt.

Deshalb sind seit über zwei Jahren 16 Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof

anhängig. Nach wie vor ist offen, welches Gericht für Telekomm - Angelegenheiten

zuständig ist. Dadurch sei der geplante Ausbau des Mobilfunknetzes der dritten

Generation (UMTS) gefährdet.

 

Schwerwiegender erscheint allerdings, dass angesichts der bevorstehenden

Versteigerung der Frequenzen für die UMTS - Netze keinerlei Informationspflicht für

die AufstellerInnen von Sendemasten gegenüber den AnrainerInnen besteht, obwohl

eine "ausdrückliche Versicherung der privaten Mobiltelekommunikations -

betreiberInnen gegenüber der Bundesregierung“ existiert, die Aufstellung der

Sendemasten in Abstimmung mit den BürgerInnen vorzunehmen.

 

Darüber hinaus ist den gesundheitlichen Bedenken Rechnung zu tragen. Aus

fachlicher bzw. aus Sicht der Öffentlichen Gesundheit sind die beiden internationalen

Fachkonferenzen vom 7. bis 8. Juni 2000 in Salzburg und anschließend am 29. Juni

in Brüssel vor dem Europäischen Parlament zu der Erkenntnis gekommen, dass

Vorsorgegrenzwerte einzuhalten sind. Angesichts dieser neuen Erkenntnisse gelten

die Empfehlungen der ICNIRP als überholt und der Salzburger Vorsorgegrenzwert

von 1 mW/m² wird nun als wissenschaftlich international abgesichert betrachtet.

Auch technisch ist er ausreichend, denn eine Einhaltung gewährleistet eine

funktionierende Leistung von Funkdiensten sowie Radio und Fernsehen in

gewohnter Qualität.

 

Abgesehen von ungeklärten Rechtsfragen und fehlenden Gesundheits -

vorsorgewerten existiert in Österreich keine bundesweite Datenbank über die

wichtigsten ortsfesten Funkanwendungen. Diese Datenbank bzw. die Kenntnis von

Standorten von Sendemasten kommt insofern große Bedeutung zu, als nur damit

eine Überwachung und allenfalls ein Eingriff der übermäßigen Expositionen möglich

ist. Diese Daten sollten den V-, Gesundheits -, Umwelt -, Naturschutz -,

Verkehrsrechts - und Gewerbebehörden auf Bundes -, Landes -, Bezirks - und

Gemeindeebene via Internet voll zugänglich gemacht werden. Derartige Daten

erweisen sich auch wichtig für die Planung und Durchführung von epidemiologischen

Untersuchungen zur Frage der Auswirkung derartiger Sendeanlagen auf die

Gesundheit.

 

Für die Lösung der angeführten Rechts -, Gesundheits -, Sicherheits - und

Informationsfragen erscheinen die Anrainermitsprache, die Ausweitung des

Salzburger Modells und der Vorsorgegrenzwerte von 1 mW/m² und die Anlegung

eines Sendemastenkatasters wesentlich. Darüber hinaus ist die Klärung der

Haftungsfrage anzustreben. Angesichts der erforderlichen Installation von UMTS -

Sendemasten in dreifacher Zahl der bereits bestehenden GSM - Sendemasten dürfte

kein Weg an einer Anrainermitsprache und den Salzburger Vorsorgegrenzwerten

sowie der Klärung der Haftungsfrage und der Anlegung eines Sendemastenkatasters

vorbeiführen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Aus welchen Gründen schließen Sie sich nicht den wissenschaftlichen

    Erkenntnissen der Salzburger Tagung und der Tagung in Brüssel im Hinblick

    auf Vorsorgegrenzwerte im Mobilfunkbereich an? Weshalb halten Sie nach wie

    vor an überhöhten Grenzwerten fest?

 

2. Nachdem die WHO erst 2003 zu einer neuerlichen Erkenntnis über

    Gesundheitsbeeinträchtigung durch Mobilfunk kommen wird, erscheint es

    sinnvoll, bis zu dieser Zeit Vorsorgegrenzwerte und Vorsorgeprinzipien

    voranzustellen. Wieso wenden Sie diese Prinzipien bei der

    Gesundheitsvorsorge nicht an?

 

3. Welche Maßnahmen unternehmen Sie, um die Haftungsfrage zu klären?

 

4. Durch welche Maßnahmen und Schritte wollen Sie die von den Betreiberlnnen

    bereits zugesicherte Information der AnrainerInnen bei Errichtung von

    Sendemasten gesetzlich verankern?

 

5. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass in Österreich unterschiedliche

    Grenzwerte angewendet werden und die BürgerInnen in Salzburg sehr wohl

    schützenswerter erscheinen als in anderen Bundesländern?

 

6. Aus welchen Gründen verzichten Sie auf den Aufbau einer bundesweiten

    Datenbank über die wichtigsten ortsfesten Funkanwendungen?

 

7. Wie beurteilen Sie den Vorschlag, diese Datenbank mit folgenden

    Informationen zu versehen:

a) Standortadresse (Bezeichnung, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer,

    einschließlich Grundstücksnummer, Koordinaten, Geländeoberkante der

    Site über NN);

 

b) funktechnische Ausstattung Übersicht (Betreiber, installierte Systeme und

    Modulationsverfahren z. B. Rundfunk, Fernsehen, Flughafenradar,

    Wetterradar, D - Netz, GSM 900, GSM 1800, Richtfunk, Gesamt EIRP,

    Inbetriebnahmedatum und Datum von Änderungen, vorgenommene

    Änderungen, horizontale und vertikale Ausrichtung und Öffnungswinkel

    der Sendeantennen (Hauptkeulen) in Grad, Beschreibung: z. B.

    Fernsehturm, Maststandort, Dachstandort, Fassade, Strommast,

    Innenraum, Tunnel etc);

 

c) funktechnische Ausstattung Detail (Antennentype mit Höhe über NN der

    Antennenunterkante z. B.  je Sektor, Cell ldentity und Location Area Identity

   dezimal und hexadezimal, mechanischer Downtilt, Anzahl der Verstärker,

   Kanalanzahl, Kanalnummern, Frequenzband im Downlink, Sendeleistung

   je kanal, Dämpfung durch Kabel und Stecker)?