1310/J XXI.GP

2000-10-04

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Abschiebepraxis bei Minderjährigen

 

Die Tatsache, daß Minderjährige nicht abgeschoben werden, wird häufig dazu benützt, daß

Ausländer ihr wirkliches Alter verschleiern und ein jeweilig genehmes Alter angeben.

In einem Kinderheim in Klosterneuburg in dem 2 bis 16  - jährige betreut werden und das von

der Gemeinde Wien betrieben wird lebt ein Chinese, der sich als 11 - jähriger ausgibt, aber laut

einer ärztlichen Untersuchung zwischen 20 und 23 Jahre alt ist. Über diesen Chinesen ist ein

fünfjähriges Aufenthaltsverbot verhängt worden, das offensichtlich wegen des

angenommenen Alters nicht durchgeführt wird. Als weiteres Beispiel sei ein Marokkaner

genannt, der sich für vierzehn Jahre ausgibt, aber ebenfalls achtzehn Jahre oder älter ist und in

einer Gruppe mit zweijährigen Kindern betreut wird.

Die Weisungen der MA 11 besagen, daß die Erzieher in solchen Heimen selbst bei eklatantem

Widerspruch zwischen dem angegebenen Alter und dem vermuteten das angegebene Alter zu

akzeptieren haben.

Es läßt sich leicht feststellen, welche Probleme durch solche Situationen entstehen, daher

stellen die angeführten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Ist Ihnen der oben geschilderte Sachverhalt bekannt?

 

2. Warum wird ein Chinese, über den ein fünfjähriges Aufenthaltsverbot verhängt wurde,

    nicht abgeschoben?

 

3. Finden Sie die Unterbringung von offensichtlich älteren Jugendlichen in einem

    Kinderheim angebracht?

 

4. Der in der Sachverhaltsdarstellung angeführte Chinese verläßt jeden Nachmittag das

    Kinderheim und geht offensichtlich einer Beschäftigung nach, da er immer einige tausend

    Schilling bei sich trägt. Was werden Sie unternehmen um diese unzumutbaren Umstände

    zu ändern?

 

5. Haben Sie internationale Erfahrungen darüber gesammelt, wie andere EU - Länder oder

    andere Staaten vorgehen, wenn jemand sein Alter fälschlich herabsetzt?

 

6. Werden seitens Ihres Ressorts bereits Prüfungen über die Möglichkeiten medizinischer

    Maßnahmen der Altersfeststellung von minderjährigen Schubhäftlingen vorgenommen?

    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

    Wenn nein, warum nicht?