1310/J XXI.GP
2000-10-04
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Abschiebepraxis bei Minderjährigen
Die Tatsache, daß Minderjährige nicht abgeschoben werden, wird häufig dazu benützt, daß
Ausländer ihr wirkliches Alter verschleiern und ein jeweilig genehmes Alter angeben.
In einem Kinderheim in Klosterneuburg in dem 2 bis 16 - jährige betreut werden und das von
der Gemeinde Wien betrieben wird lebt ein Chinese, der sich als 11 - jähriger ausgibt, aber laut
einer ärztlichen Untersuchung zwischen 20 und 23 Jahre alt ist. Über diesen Chinesen ist ein
fünfjähriges Aufenthaltsverbot verhängt worden, das offensichtlich wegen des
angenommenen Alters nicht durchgeführt wird. Als weiteres Beispiel sei ein Marokkaner
genannt, der sich für vierzehn Jahre ausgibt, aber ebenfalls achtzehn Jahre oder älter ist und in
einer Gruppe mit zweijährigen Kindern betreut wird.
Die Weisungen der MA 11 besagen, daß die Erzieher in solchen Heimen selbst bei eklatantem
Widerspruch zwischen dem angegebenen Alter und dem vermuteten das angegebene Alter zu
akzeptieren haben.
Es läßt sich leicht feststellen, welche Probleme durch solche Situationen entstehen, daher
stellen die angeführten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der oben geschilderte Sachverhalt bekannt?
2. Warum wird ein Chinese, über den ein fünfjähriges Aufenthaltsverbot verhängt wurde,
nicht abgeschoben?
3. Finden Sie die Unterbringung von offensichtlich älteren Jugendlichen in einem
Kinderheim angebracht?
4. Der in der Sachverhaltsdarstellung angeführte Chinese verläßt jeden Nachmittag das
Kinderheim und geht offensichtlich einer Beschäftigung nach, da er immer einige tausend
Schilling bei sich trägt. Was werden Sie unternehmen um diese unzumutbaren Umstände
zu ändern?
5. Haben Sie internationale Erfahrungen darüber gesammelt, wie andere EU - Länder oder
andere Staaten vorgehen, wenn jemand sein Alter fälschlich herabsetzt?
6. Werden seitens Ihres Ressorts bereits Prüfungen über die Möglichkeiten medizinischer
Maßnahmen der Altersfeststellung von minderjährigen Schubhäftlingen vorgenommen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?