1312/J XXI.GP
09.10.2000
der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl
an die Bundesministerin
für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend gleichheitswidrige Verwendung von Bundesgeldern in einem steirischen
Trägerverein
Bundesministerin Dr. Elisabeth Sickl nimmt zum steirischen Pilotprojekt Stellung.,, Sinnhafte
Projekte werden gefördert. Bei dem von einem steirischen Trägerverein eingereichten Projekt
handle es sich um eine bundesweit und regional relevante Untersuchung der Auswirkungen
des Kinderbetreuungsschecks“.
Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen wird ein Pilotprojekt für
einen so genannten Kinderscheck, bis zum 6. Lebensjahr, in Öblarn finanzieren. Am 1.
November 2000 startet das Pilotprojekt, ausbezahlt wird vom 1. Jänner 2000 bis zum 31.
Dezember 2001. Das Pilotprojekt Öblarn werde vom Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen in Auftrag gegeben und liege alleine in der Kompetenz
der Bundesministerin Sickl.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit und Generationen folgende
Anfrage:
1. Welche gesetzliche Grundlage (Kompetenz) wenden Sie für die gleichheitswidrige
Auszahlung des Kindergeldes (Kinderscheck) durch einen steirischen Trägerverein an?
2. Was ist der Kinderscheck?
3. Wie ist der Name dieses steirischen Trägervereins?
4. Wer ist der Gründer dieses Vereins, wer ist der Obmann, der Obmannstv, der
Schriftführer, der Kassier dieses Vereins?
5. Wie viele Mitglieder hat dieser Verein?
6. Was ist der Vereinszweck?
7. Wann wurde dieses Projekt eingereicht?
8. Wie hoch ist das Projektvolumen?
9. Wer bat diesem Projekt zugestimmt?
10. Wurde die Vergabe mit dem Finanzministerium abgeklärt?
11. Wurde die Vergabe mit den anderen Mitgliedern der Bundesregierung abgeklärt?
12. Hat dieser Trägerverein Erfahrungen in der Abwicklung solcher Projekte?
13. Wie viel Verwaltungskosten hat dieser Verein für dieses Projekt?
14. Werden Bundesmittel an diesen Trägerverein ausgezahlt?
15. Wie werden diese Bundesmittel an den Verein ausgezahlt (Kontoüberweisung, Bar auf die
Hand, Zustellung per Post etc....)?
16. Wie werden diese Bundesmittel vom Verein ausgezahlt (Kontoüberweisung, Bar auf die
Hand, Zustellung per Post etc....)?
17. Zahlt diese Bundesmittel der FPÖ Bürgermeister, durch die Einlösung des Schecks, aus?
18. Nach welchen Kriterien zahlen Sie welche Beträge aus?
19. Haben Sie vor der gleichheitswidrigen Auszahlung ein Gutachten des Verfassungsdienstes
eingeholt?
20. Welche Richtlinien wurden für die Projektvergabe angewandt?
21. Wie erkennen Sie aus einer Studie in Öblarn bundesweite und regional relevante
Auswirkungen des Kinderbetreuungsschecks?
22. Was haben kurzfristige ökonomischen Effekte für die örtliche und regionale Wirtschaft
mit dem Kinderscheck zu tun?
23. Ist für Wirtschaftsförderung nicht das Wirtschaftsministerium zuständig?
24. Wann wurden die Kompetenzen so verändert, dass Sie jetzt auch für Regionalförderungen
zuständig sind?
25. Wer begleitet dieses Projekt wissenschaftlich und evaluiert die Ergebnisse?
26. Wann wird es diese Ergebnisse geben?
27. Planen Sie weitere Pilotprojekte dieser Art in Österreich, vielleicht zufällig im
Burgenland, in der Heimatgemeinde des burgenländischen FPÖ Spitzenkandidaten Salzl?
28. Wann werden diese Projekte umgesetzt?