1315/J XXI.GP
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Spanplatten - Recycling, - verordnung und - kennzeichnung
Nach verschiedenen Informationen beabsichtigen diverse Betriebe mittels eines
neuen Recycling-Verfahrens aus Italien neue Spanplatten aus Holzabfällen ua auch
aus lackierten Holzresten und beschichteten Spanplatten herzustellen.
Darüber hinaus fehlt in Österreich noch immer eine Spanplattenverordnung zur
Regelung der Spanplattenproduktion. Bei dem dafür nötigen Trocknungsverfahren
entweichen einige gesundheitsschädliche Stoffe aus den feuchten Spänen. Obwohl
bei der regenerativen Nachverbrennung bessere Emissionswerte erzielt werden,
fehlen entsprechende Regelungen. So werden die schon in der Vergangenheit
schwer in Mitleidenschaft gezogenen Nachbarn weiterhin unzumutbar belastet und
die notwendigen Maßnahmen zur Minderung der Ozongefahr nicht ergriffen. Die
Gewerbebehörden haben nicht einmal in Einzelverfahren eine Verbesserung der
Schadstoffbelastung herbeigeführt, ja das Magistrat St Pölten hat die 1993
vorgeschriebenen Werte und 1997 bestätigten Werte im Jahre 1998 wieder massiv
gelockert.
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ist bis dato der
Entschließung des Nationalrats vom 12. Juli 1996, dem Stand der Technik
entsprechende Emissionsgrenzwerte für Betriebe der Spanplattenerzeugung zu
verordnen, nicht nachgekommen. In der Anfragebeantwortung auf die
parlamentarische Anfrage der Grünen (Nr. 5178/J vom 5. November 1998) werden
folgende (nicht neue)Gründe für die Nichterlassung angeführt:
• Die Anzahl der in Österreich betroffenen Anlagen sei gering. Der VOC -
Ausstoss der Spanplattenindustrie liege bei 500 t/a und beträge bloß 0,12% der
gesamtösterreichischen VOG - Emissionen.
• Die Nachverbrennung der Trockenabgase verursache selbst CO², womit das
Toronto - Ziel (Reduktion der CO² - Emissionen) erschwert werde.
• Die Nachverbrennung erzeuge selbst NOx - Emissionen, was der Entschließung
des Nationalrates zur Reduktion
der Ozonvorläufersubstanzen entgegenwirke.
• Es kämen bei der Spanplattenerzeugung unterschiedliche Verfahren zur
Anwendung (direkte oder indirekte Trocknung), daher würde eine generelle
Vorschreibung der Nachverbrennung die Anlagenplanung erschweren.
• In Irland sei aufgrund einer Gesamtbetrachtung im Besonderen wegen des
höheren Energieverbrauchs, des Verbrauchs an nichterneuerbarer Energie
und der höheren Kosten von der Vorschreibung einer Nachverbrennung
Abstand genommen worden.
Dem ist entgegenzuhalten:
• Zur geringen Anlagenanzahl: Es wären von einer Verordnung 6 Standorte
betroffen. Die VOC - Belastung durch die Spanplattenindustrie wurde im UBA -
Bericht (UBA - BE - 007) mit 500 t/a völlig verfehlt eingeschätzt. Auf Anfrage bei
der Firma CTP, welche das Werk Kaindl in Salzburg mit einer
Nachverbrennung ausrüstete, betrug allein der VOC - Ausstoss im Werk Kaindl
vorher 480 t/a! Gemäß der Information der Firma CTP, welche auf
Veranlassung des Ministeriums verfasst wurde, würde der Einsatz der
Nachverbrennung bei allen 6 Standorten in Österreich eine Reduktion von
1.600 t VOC bedeuten. An CO könnten 880 bis 1.200 t/a eingespart werden
und nach Einbau einer Stickoxidminderungsstufe 1.050 t/a an NOx Damit
würde sehr wohl ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion der
Ozonvorläufersubstanzen in Österreich geleistet werden. Außerdem ist die
Belastung aus der Sicht der Nachbarschaft zu sehen, welche durch eine
Reduktion der Luftschadstoffe um rd 2/3 (siehe Punkt 2) wesentlich entlastet
werden würde.
• Zu den verschiedenen Produktionsweisen: Die Nachverbrennung ist für die
indirekte als auch die direkte Trocknung einsetzbar. Die indirekte Trocknung
kann mit niedrigeren Temperaturen fahren und setzt daher weniger Schadstoffe
frei. Trotzdem ist das Luftschadstoffproblem keineswegs gelöst und daher eine
Nachverbrennung naheliegend.
• Zu den Argumenten zusätzliche CO² - und NOx - Emissionen, zusätzlicher
Einsatz von Energie und höhere Kosten der Nachverbrennung gegenüber dem
nassem Elektrofilter:
• Das Ministerium führt diese Argumente ins Treffen, bleibt jedoch jegliche
konkrete Angaben schuldig, welche am Beispiel Spanplattenwerk in St.
Johann in Tirol erbeten wurden. „Diese ... Frage ist mit den Mitteln, die
dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur
Verfügung stehen, nicht zu beantworten.“ (siehe Antwort zu Punkt 4 der
Anfrage).
• Die Schadstoffbelastung der Abwasser aus dem nassen Elektrofilter
werden im Vergleich überhaupt nicht veranschlagt.
• Nach Auskunft der CTP beträgt die zusätzliche NOx - Emission der
Nachverbrennung lediglich 2 - 4 % der NOx - Emissionen aus dem Trockner.
Kombiniert man die Nachverbrennung
mit einer NOx - Minderungstechnik,
so können 50% der NOx - Emissionen aus der Gesamtanlage reduziert
werden.
• Außerdem ist der zusätzliche CO - Ausstoss durch die Nachverbrennung
laut Emissionsbilanz der CTP verschwindend klein.
• Jedenfalls ist es nicht gerechtfertigt, die zusätzlichen Emissionen aus der
Nachverbrennung in Anschlag zu bringen, solange dem Werk in
St. Johann in Tirol der Heizstoff Heizöl schwer erlaubt ist, also keine
Vorschreibung des (möglichen und wesentlich umweltfreundlicheren)
Erdgases oder zumindest von Heizöl leicht erfolgt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Recyclingverfahren sind Ihnen bekannt? Welche empfehlen Sie?
2. Wie beurteilen Sie das neue Verfahren aus Italien?
3. Wieviele und welche Betriebe in Österreich haben daran Interesse oder
wenden es bereits an?
4. Welche Umwelt - und Nachbarauswirkungen zieht es nach sich?
5. Im Schreiben vom 25. Jänner 1999 an Herrn Hofer, St Johann/Tirol
(GZ 114124/1 - I/1/99) sprachen Sie sich als Umweltminister im Hinblick auf die
Ziele des Ozongesetzes und die Entschließung des Nationalrats vom 12. Juli
1996 (E19 - NR/XX GP) für die Erlassung einer Verordnung zur Begrenzung der
Immissionen aus der Spanplattenerzeugung aus und verwiesen auf den
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten. Nun übernahmen Sie
diese Agenden, womit günstigere Voraussetzungen für die Erlassung einer
entsprechenden Versorgung gegeben scheinen. In welchen Zeitraum gedenken
Sie dieses Vorhaben umzusetzen? Wenn nicht, warum nicht?
6. Warum verordnen Sie nicht die regenerative Nachverbrennung zur Trocknung
der Holzspäne, da die Sachargumente der Anfragebeantwortung der Anfrage
5178/J / XX. GP nicht zutreffen (siehe Begründung)?
7. Welche Kennzeichnungen gedenken Sie zur besseren
KonsumentInneninformation einzuführen?