1316/J XXI.GP

10.10.2000

 

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend einen Zeitzeugen der „Initiative Wehrbereitschaft“ an einer Schule in

Baden II

 

 

Die Beantwortung der Anfrage 1065/J durch die Anfragebeantwortung 1006/AB

halten wir angesichts der Tatsache, dass es um das Auftreten rechtsextremer

Zeitzeugen in Schulen ging für äußerst unsensibel. Insbesondere Ihre Verweigerung

einen konkreten Fall nachzuverfolgen halten wir für völlig inakzeptabel. Wir haben

die in Frage kommenden Schulen daher selbst angeschrieben um aufzuklären, an

welcher Schule der auf der Referentenliste der „Initiative Wehrbereitschaft“

aufscheinende Dr. Zängl in Baden referierte.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Trotz des Hinweises, dass Dr. Zängl an einer Badener Schule referiert haben soll,

    beantworteten Sie die Frage nach der Schule offenbar mit demselben

    Textbaustein, mit dem sie auch die Anfrage NR 536/J des Abgeordneten Öllinger

    beantwortet haben, der generell fragte, an welchen Schulen Zeitzeugen der

    „Initiative Wehrbereitschaft“ aufgetreten seien. Demnach wird es als nicht

    vertretbar angesehen, über 6000 österreichische Schulen zu befragen, ob und zu

    welchen Themen einzelne Personen als Referenten herangezogen werden. Wir

    hielten es schon für sehr bedenklich, dass das Bundesministerium sich nicht im

    Stande sieht, das Auftreten rechtsextremer Zeitzeugen in Österreich generell

    aufzuklären. Die Verweigerung, einem konkreten Hinweis nachzugehen, noch

    dazu mit der unrichtigen Behauptung, 6000 Schulen befragen zu müssen ist

    inakzeptabel.

 

a) Sind Sie der Meinung, dass es in Baden 6000 Schulen gibt?

b) Wenn nein, wieso war es für Sie nicht möglich, die Badener Schulen zu

    befragen?

 

2. Sie stellten in der Beantwortung auch fest, dass eine solche Befragung es in der

    Ferienzeit nicht möglich sei.

a) Sind Österreichs Schulen im Sommer 9 Wochen unerreichbar?

b) Wenn ja, wie ist es dann möglich einen Sparerlass im Sommer ergehen zu

     lassen, wonach 5 % der Unterrichtsstunden einzusparen seien?

c) Wenn nein, sind Ihnen rechtsextreme Zeitzeugen nicht wichtig genug, um

    Schulen auch im Sommer danach zu befragen?

d) Werden Sie die Schulen nunmehr befragen?

 

3. Sie haben in beiden Anfragebeantwortungen darauf hingewiesen, dass Schulen

    Referenten im Rahmen der Methodenfreiheit des Lehrers und in eigener

    Verantwortung zu Vorträgen und sonstigen Aktionen der Politischen Bildung

    einladen, ohne den Landesschulbehörden oder dem Bildungsministerium Bericht

    erstatten zu müssen. Offenbar sehen Sie keine Veranlassung zwischen dem 

    generellen Einladen von Referentinnen oder auch dem von uns absolut

    unterstützten Zeitzeugenprogramm und dem Einladen rechtsextremer Zeitzeugen

    zu unterscheiden.

 

a) Gilt diese Freiheit der Schulen auch für die Einladung rechtsextremer

    Zeitzeugen?

b) Wenn nein, wieso setzen Sie keine Aktivitäten um deren Auftreten zu verhindern?

c) Wenn nein, wieso sind Sie nicht bereit konkreten Hinweisen nachzugehen?

 

4. Sie haben mit der Erlass 36.200/31 - SL V/2000 die Schulen angewiesen, von

   der Referentenliste der „Initiative Wehrbereitschaft“ nicht Gebrauch zu machen.

   Hinweise auf Verstöße gegen diesen Erlass werden von Ihnen jedoch nicht

   verfolgt.

 

a) Weshalb setzen Sie keinerlei Schritte, damit von Ihnen erteilte Erlässe auch

    eingehalten werden?

b) Wieso sind Sie nicht bereit, konkreten Hinweisen auf Missachtung von Erlässen

     nachzugehen?

 

5. Laut Anfragebeantwortung sehen Sie im Auftreten rechtsextremer Zeitzeugen

    keinen "Vorfall“ im Sinne schulgesetzlicher Bestimmungen. Daher bestehe keine

    Grund für weitere Veranlassungen.

 

a) Werden Sie sich daher um das Auftreten rechtsextremer Zeitzeugen an Schulen

    weiterhin nicht kümmern?

b) Werden Schulen und LehrerInnen auch hinkünftig mit keinen Konsequenzen zu

    rechnen haben, wenn sie rechtsextreme Zeitzeugen einladen?

c) Wenn das Bundesministerium nicht zuständig ist, wer dann?

d) An wen sollen hinkünftig Hinweise über das Auftreten rechtsextremer Zeitzeugen

    weitergeleitet werden?