1318/J XXI.GP
10.10.2000
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Neubau des Linzer Unfallkrankenhauses
Die AUVA plant seit Jahren die Neuerrichtung des Unfallkrankenhauses Linz. Trotz
der jährlichen Abzweigungen aus dem Budget der AUVA in der Höhe von ca 700
Millionen bis 1 Milliarde an die Pensionsversicherung der Selbständigen wäre das
Projekt aus eigenen Mitteln finanzierbar gewesen. Aus diesem Grund wurde auch
die Bewilligung zur Errichtung iS des § 447 ASVG durch das Sozialministerium mit
Bescheid vom 13.10.1998 erteilt. Bevor aber mit der Errichtung begonnen werden
konnte, wurde bereits im Wahlkampf zur Nationalratswahl 1999 eine Entlastung der
Arbeitgeber durch Senkung der Lohnnebenkosten diskutiert. Eine derartige
Maßnahme sollte auch die Senkung des Unfallversicherungsbeitrages sein. Aus der
Sicht der Verantwortlichen der AUVA dürfte daher eine ordentliche Finanzierung aus
Eigenmitteln nicht mehr als möglich angesehen worden sein. Der Baubeginn hat sich
daher verzögert bis nach der Wahl gesetzliche Klarheit über die zu erwartende
Beitragsmenge bestand. Die neue Regierung hat dann eine Senkung des Beitrages
um 0,2 % in Aussicht gestellt. Dies hätte einen jährlichen Einnahmeverlust von ca
1,8 Milliarden Schilling ausgemacht. Die Finanzierung aus Eigenmittel war daher
nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde nach anderen
Finanzierungsmöglichkeiten gesucht. Als Alternative wurde das
Bauträgerkonzessionsmodell (wie bekannt) gefunden. Für dieses Modell wird aber
die Zustimmung des Ministeriums verweigert.
Aufgrund der Diskussion im Wahlkampf über eine Beitragssenkung entsprach es der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, den Bau trotz Bewilligung nicht zu
beginnen, da nicht klar ersichtlich war, unter welchen Prämissen in den nächsten
Jahren zu budgetieren war. Die vorhandenen Rücklagen hätten unter Umständen
auch zur Finanzierung der gesetzlichen Aufgaben herangezogen werden müssen,
wenn die Beitragssenkung zu radikal ausgefallen wäre. Tatsächlich wurde eine
Beitragssenkung von 0,2 % diskutiert, aufgrund derer nicht einmal eine
Finanzierbarkeit der bisherigen Leistungen und laufenden Kosten gegeben gewesen
wäre. Durch die neue nötige Finanzierungsvariante wurde dann auch eine neue
Genehmigung nötig, die derzeit nicht erteilt wird, weil laut Anfragebeantwortung von
Frau Ministerin Sickl die Finanzierung nicht den gesetzlichen Möglichkeiten
entsprechen soll. Aus meiner Sicht ist das nicht nachvollziehbar, da es im Gesetz
(ASVG) keine Rahmenbedingungen für Finanzierungen gibt und eine
Leasingvariante gesetzlich nicht
ausgeschlossen ist. Vielmehr drängt sich hier der
Verdacht auf, dass durch die länger dauernde Verpflichtung im Rahmen eines
Leasingvertrages das Ministerium sich der Möglichkeit beraubt sieht, auch in Zukunft
Abzweigungen aus dem Budget der AUVA durchzuführen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie beurteilen Sie den Neubau des Linzer Unfallkrankenhauses?
2. Aus welchen Gründen wenden Sie sich gegen das
Bauträgerkonzessionsmodell?
3. Welche rechtlichen Gründe sprechen gegen das Bauträgermodell? Welche
finanziellen Gründe sprechen gegen das Bauträgermodell?
4. Welche andere Finanzierungsmöglichkeiten würden Sie bevorzugen?
5. Welche budgetären Zuflüsse aus dem Budget der AUVA soll es in Hinkunft
geben?
6. Denken Sie weiterhin an eine Beitragssenkung für die Unfallversicherung?
7. Ist auszuschließen, dass 2001 der Betrag von 1,7 Mrd. aus dem Budget der
AUVA abgezweigt wird?
8. Wodurch kann gewährleistet werden, dass die AUVA in Zukunft genügend
Mittel zur Errichtung des Linzer Unfallkrankenhauses aufbringen kann?