1318/J XXI.GP

10.10.2000

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Neubau des Linzer Unfallkrankenhauses

 

 

Die AUVA plant seit Jahren die Neuerrichtung des Unfallkrankenhauses Linz. Trotz

der jährlichen Abzweigungen aus dem Budget der AUVA in der Höhe von ca 700

Millionen bis 1 Milliarde an die Pensionsversicherung der Selbständigen wäre das

Projekt aus eigenen Mitteln finanzierbar gewesen. Aus diesem Grund wurde auch

die Bewilligung zur Errichtung iS des § 447 ASVG durch das Sozialministerium mit

Bescheid vom 13.10.1998 erteilt. Bevor aber mit der Errichtung begonnen werden

konnte, wurde bereits im Wahlkampf zur Nationalratswahl 1999 eine Entlastung der

Arbeitgeber durch Senkung der Lohnnebenkosten diskutiert. Eine derartige

Maßnahme sollte auch die Senkung des Unfallversicherungsbeitrages sein. Aus der

Sicht der Verantwortlichen der AUVA dürfte daher eine ordentliche Finanzierung aus

Eigenmitteln nicht mehr als möglich angesehen worden sein. Der Baubeginn hat sich

daher verzögert bis nach der Wahl gesetzliche Klarheit über die zu erwartende

Beitragsmenge bestand. Die neue Regierung hat dann eine Senkung des Beitrages

um 0,2 % in Aussicht gestellt. Dies hätte einen jährlichen Einnahmeverlust von ca

1,8 Milliarden Schilling ausgemacht. Die Finanzierung aus Eigenmittel war daher

nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde nach anderen

Finanzierungsmöglichkeiten gesucht. Als Alternative wurde das

Bauträgerkonzessionsmodell (wie bekannt) gefunden. Für dieses Modell wird aber

die Zustimmung des Ministeriums verweigert.

 

Aufgrund der Diskussion im Wahlkampf über eine Beitragssenkung entsprach es der

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, den Bau trotz Bewilligung nicht zu

beginnen, da nicht klar ersichtlich war, unter welchen Prämissen in den nächsten

Jahren zu budgetieren war. Die vorhandenen Rücklagen hätten unter Umständen

auch zur Finanzierung der gesetzlichen Aufgaben herangezogen werden müssen,

wenn die Beitragssenkung zu radikal ausgefallen wäre. Tatsächlich wurde eine

Beitragssenkung von 0,2 % diskutiert, aufgrund derer nicht einmal eine

Finanzierbarkeit der bisherigen Leistungen und laufenden Kosten gegeben gewesen

wäre. Durch die neue nötige Finanzierungsvariante wurde dann auch eine neue

Genehmigung nötig, die derzeit nicht erteilt wird, weil laut Anfragebeantwortung von

Frau Ministerin Sickl die Finanzierung nicht den gesetzlichen Möglichkeiten

entsprechen soll. Aus meiner Sicht ist das nicht nachvollziehbar, da es im Gesetz

(ASVG) keine Rahmenbedingungen für Finanzierungen gibt und eine

Leasingvariante gesetzlich nicht ausgeschlossen ist. Vielmehr drängt sich hier der

Verdacht auf, dass durch die länger dauernde Verpflichtung im Rahmen eines

Leasingvertrages das Ministerium sich der Möglichkeit beraubt sieht, auch in Zukunft

Abzweigungen aus dem Budget der AUVA durchzuführen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie beurteilen Sie den Neubau des Linzer Unfallkrankenhauses?

 

2. Aus welchen Gründen wenden Sie sich gegen das

    Bauträgerkonzessionsmodell?

 

3. Welche rechtlichen Gründe sprechen gegen das Bauträgermodell? Welche

    finanziellen Gründe sprechen gegen das Bauträgermodell?

 

4. Welche andere Finanzierungsmöglichkeiten würden Sie bevorzugen?

 

5. Welche budgetären Zuflüsse aus dem Budget der AUVA soll es in Hinkunft

    geben?

 

6. Denken Sie weiterhin an eine Beitragssenkung für die Unfallversicherung?

 

7. Ist auszuschließen, dass 2001 der Betrag von 1,7 Mrd. aus dem Budget der

    AUVA abgezweigt wird?

 

8. Wodurch kann gewährleistet werden, dass die AUVA in Zukunft genügend

    Mittel zur Errichtung des Linzer Unfallkrankenhauses aufbringen kann?