1319/J XXI.GP

11.10.2000

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Projekt Kinderscheck in Öblarn

 

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen

erfahren erstaunte LeserInnen, dass es sich beim Projekt in Öblarn um ein von einem

steirischen Trägerverein eingereichtes Projekt und um eine bundesweit und regional relevante

Untersuchung der Auswirkung des Kinderbetreuungsschecks handle. Dabei wird unter

anderem auch die Erfassung der kurzfristigen ökonomischen Auswirkungen auf die örtliche

und regionale Wirtschaft als Zielsetzung genannt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an Bundesministerin für soziale Sicherheit

und Generationen folgende

                                                              

ANFRAGE:

 

1.   Wann wurde der Projektantrag beim Ministerium für soziale Sicherheit und

      Generationen eingebracht - bitte Datum des Poststempels angeben?

2.   Welche Aufgaben hat der Trägerverein im Detail bei der Ausführung des Projektes?

3.   In welcher Form und welchem Ausmaß wird der Trägerverein für die

      Projektausführung vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

      finanziert?

4.   Wie viele Personen sind im Trägerverein mit der Abwicklung des Projektes

      beschäftigt?

5.   Haben Sie eine Stellungnahme des örtlich zuständigen Gemeinderates zu diesem

      Projekt eingeholt?

      Wenn ja: Wie lautet die Stellungnahme, wer hat diese unterzeichnet?

6.   Inwieweit wird die Gemeinde, z.B. durch Minderauslastung anderer Einrichtungen,

      von dem Projekt betroffen?

7.   Müssen die BezieherInnen des Kinderbetreuungsgeldes schriftliche Aufzeichnungen

      darüber führen wo und wofür Sie das Geld ausgegeben haben?

      Falls nicht: Wie stellen Sie die ökonomischen Auswirkungen sowohl örtlich als auch

      regional fest?

8.   Wer wurde vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen für die

      wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung beauftragt?

9.   Welche qualitativen Voraussetzungen hinsichtlich Ausbildung, Nachweis

      wissenschaftlicher Arbeiten usw. waren für die Vergabe der wissenschaftlichen

      Begleitung und Evaluierung maßgeblich?

10. Wie hoch sind die Kosten für diese wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung und

      in welchem Budgetansatz findet sich die finanzielle Bedeckung?

11. Welche Voraussetzungen erfüllt die Gemeinde Öblarn, hinsichtlich Geburtenrate,

      AlleinerzieherInnen, AlleinerhalterInnen, Betreuungseinrichtungen für Kleinstkinder,

      Kindergartenangebot, Tageseltern, Berufstätigkeit der Eltern, Pendlerproblematik

      usw., dass sie für das gesamte Bundesgebiet repräsentant ist?

12. Bedeuten Ihre Ausführungen, hinsichtlich der Abschätzung der Auswirkung des

      Splittens des Betreuungsgeldes auf die zukünftige Entwicklung des

      Kinderbetreuungsschecks, dass die Bundesregierung die Evaluierung dieses Projektes

      abwartet, bevor sie das Karenzgeld abschafft und das Kinderbetreuungsgeld einführt?