1319/J XXI.GP
11.10.2000
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Projekt Kinderscheck in Öblarn
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen
erfahren erstaunte LeserInnen, dass es sich beim Projekt in Öblarn um ein von einem
steirischen Trägerverein eingereichtes Projekt und um eine bundesweit und regional relevante
Untersuchung der Auswirkung des Kinderbetreuungsschecks handle. Dabei wird unter
anderem auch die Erfassung der kurzfristigen ökonomischen Auswirkungen auf die örtliche
und regionale Wirtschaft als Zielsetzung genannt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an Bundesministerin für soziale Sicherheit
und Generationen folgende
ANFRAGE:
1. Wann wurde der Projektantrag beim Ministerium für soziale Sicherheit und
Generationen eingebracht - bitte Datum des Poststempels angeben?
2. Welche Aufgaben hat der Trägerverein im Detail bei der Ausführung des Projektes?
3. In welcher Form und welchem Ausmaß wird der Trägerverein für die
Projektausführung vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
finanziert?
4. Wie viele Personen sind im Trägerverein mit der Abwicklung des Projektes
beschäftigt?
5. Haben Sie eine Stellungnahme des örtlich zuständigen Gemeinderates zu diesem
Projekt eingeholt?
Wenn ja: Wie lautet die Stellungnahme, wer hat diese unterzeichnet?
6. Inwieweit wird die Gemeinde, z.B. durch Minderauslastung anderer Einrichtungen,
von dem Projekt betroffen?
7. Müssen die BezieherInnen des Kinderbetreuungsgeldes schriftliche Aufzeichnungen
darüber führen wo und wofür Sie das Geld ausgegeben haben?
Falls nicht: Wie stellen Sie die ökonomischen Auswirkungen sowohl örtlich als auch
regional fest?
8. Wer wurde vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen für die
wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung beauftragt?
9. Welche qualitativen Voraussetzungen hinsichtlich Ausbildung, Nachweis
wissenschaftlicher Arbeiten usw. waren für die Vergabe der wissenschaftlichen
Begleitung und Evaluierung maßgeblich?
10. Wie hoch sind die Kosten für diese wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung und
in welchem Budgetansatz findet sich die finanzielle Bedeckung?
11. Welche Voraussetzungen erfüllt die Gemeinde Öblarn, hinsichtlich Geburtenrate,
AlleinerzieherInnen, AlleinerhalterInnen, Betreuungseinrichtungen für Kleinstkinder,
Kindergartenangebot, Tageseltern, Berufstätigkeit der Eltern, Pendlerproblematik
usw., dass sie für das gesamte Bundesgebiet repräsentant ist?
12. Bedeuten Ihre Ausführungen, hinsichtlich der Abschätzung der Auswirkung des
Splittens des Betreuungsgeldes auf die zukünftige Entwicklung des
Kinderbetreuungsschecks, dass die Bundesregierung die Evaluierung dieses Projektes
abwartet, bevor sie das Karenzgeld abschafft und das Kinderbetreuungsgeld einführt?