1323/J XXI.GP
11.10.2000
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Privatstiftung für Berufsausbildung
Die Privatstiftung für Berufsausbildung wurde im Jahre 1997 in Anbetracht der angespannten
Situation am Lehrlingsmarkt sowie unter Bedachtnahme auf den volkswirtschaftlichen Aspekt
einer qualifizierten Ausbildung junger Menschen gegründet. Das Unternehmen ÖBB benötigt
mittelfristig jährlich ca. 80 Facharbeiter. Die Ausbildungskapazität in den zwölf Lehrwerk -
stätten der ÖBB ist aber weit höher.
Mit dem Bundesbahngesetz 92 wurde die ÖBB verpflichtet ihre Geschäftspolitik nach be -
triebswirtschaftlichen Kriterien auszurichten.
Sollte die ÖBB nur mehr nach ihrem betriebswirtschaftlichen Bedarf ausbilden, würde dies
eine Reduktion um über 1000 Lehrplätze auf maximal 320 (80 Lehrplätze je Jahrgang) be -
deuten.
Um einer derartigen Reduzierung der Infrastruktur für die österreichweite Lehrlingsausbil -
dung entgegenzuwirken, hat die Privatstiftung für Berufsausbildung das Unternehmen ÖBB
1998 erstmals mit der Ausbildung von 158 Lehrlingen beauftragt und damit eine volle Ausla -
stung dieser aus öffentlichen Mitteln finanzierten Ausbildungseinrichtungen Gewähr leistet.
Für diese 158 Lehrlinge hat der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, die Be -
willigung für vorerst ein Jahr erteilt. 1998 wurde die Bewilligung auf die restliche Ausbil -
dungsdauer erstreckt.
Die Privatstiftung für Berufsausbildung ist eine besondere selbstständige Ausbildungsein -
richtung im Sinne des § 30 Berufsausbildungsgesetz (BAG). Zweck der Stiftung ist die Aus -
bildung von Lehrlingen in verschiedenen Berufsrichtungen. Die Privatstiftung für Berufsaus -
bildung hat ihre Tätigkeit im Lehrjahr 1997/1998 aufgenommen.
Für das Lehrjahr 1998/1999 beantragte die Privatstiftung für Berufsausbildung die Bewilli -
gung von weiteren 205 Ausbildungsplätzen in unterschiedlichen Bundesländern. Diesem An -
trag gab der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hinsichtlich 53 Auszubil -
dender im Bundesland Oberösterreich und hinsichtlich 25 Auszubildender in Niederösterreich
statt, wobei die Genehmigungen mit Auflagen des JASG (Jugendausbildungssicherungsgeset -
zes) verbunden waren.
Diese Auflagen hätten jedoch die Konditionen der 1998 aufgenommenen Auszubildenden
gegenüber den 1997 aufgenommenen sowie den ÖBB - Lehrlingen verschlechtert. Außerdem
hätten diese Lehrverhältnisse innerhalb der Ausbildungszeit in reguläre Lehrverhältnisse
übergeführt werden müssen, was eine Abgabe dieser Lehrlinge nach einem Jahr an andere
Betriebe bedeutet hätte, obwohl sie mitten in Ihrer Ausbildung wären.
Der Antrag hinsichtlich weiterer 127 Auszubildender wurde seitens Ihres Ministeriums ab -
gewiesen. Dieser abweisende Bescheid wurde mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichthofes
aufgehoben. Ein diesbezüglicher
Ersatzbescheid Ihres Hauses ist nicht ergangen.
Für das Lehrjahr 1999/2000 wurde von der Privatstiftung für Berufsausbildung die Genehmi -
gung von 58 Ausbildungsplätzen beim BM für wirtschaftliche Angelegenheiten beantragt.
Dieser Antrag ist bei der Behörde spätestens am 20.02.1999 eingelangt, die Entscheidungs -
frist daher am 20.08.1999 abgelaufen. Diesbezüglich ist bis zum heutigen Tag keine Ent -
scheidung Ihrerseits ergangen.
Für das Lehrjahr 2000/2001 wurde von der Privatstiftung für Berufsausbildung die Genehmi -
gung von 58 Ausbildungsplätzen beim BM für wirtschaftliche Angelegenheiten beantragt.
Dieser Antrag ist bei der Behörde spätestens am 02.10.1999 eingelangt, die Entscheidungs -
frist ist daher am 02.04.2000 abgelaufen. Auch diesbezüglich ist bis zum heutigen Tag keine
Entscheidung Ihrer Behörde ergangen.
Seitens der Privatstiftung für Berufsausbildung wurden daraufhin bezüglich der nicht erle -
digten Anträge im Juli 2000 Säumnisbeschwerden beim Verwaltungsgerichtshof erhoben. Der
Verwaltungsgerichtshof hat in Verfügungen im August 2000 das BM für Wirtschaft und Ar -
beit aufgefordert, innerhalb von drei Monaten die versäumten Bescheide zu erlassen oder den
Grund der Nichtentscheidung dem Verwaltungsgerichtshof darzulegen.
Im Herbst 2000 konnten die für das Lehrjahr 2000/2001 beantragten und nicht genehmigten
58 Ausbildungsplätze mangels einer Zustimmung des Bundesministers für Verkehr, Innovati -
on und Technologie nicht von der ÖBB übernommen werden, den betroffenen Lehrstellensu -
chenden musste eine Absage erteilt werden.
Im Herbst dieses Jahres werden nach Expertenschätzungen wieder etwa 4000 Jugendliche
keine Lehrstelle finden. Sie selbst haben dieser Tage in den Medien den Facharbeitermangel
beklagt.
Ihre unverantwortliche Verweigerung einer Genehmigung für die Privatstiftung für Berufs -
ausbildung raubt 58 Jungen Menschen ihre Ausbildunsgmöglichkeit und somit Ihre Zukunfts -
sicherheit und kann dazu führen das Lehrwerkstätten von der Schließung bedroht werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit folgende
ANFRAGE:
1. Warum haben Sie bis heute keine Bescheide bezüglich der Anträge gemäß § 30 BAG der
Privatstiftung für Berufsausbildung auf Genehmigung von 127 Ausbildungsplätzen für
das Lehrjahr 1998/1999, von 58 Ausbildungsplätzen für das Lehrjahr 1999/2000 und 58
Ausbildungsplätzen für das Lehrjahr 2000/2001 erlassen?
2. Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass im Herbst 2000, 58 Lehrstellensuchende trotz dem
Vorliegen adäquater Ausbildungskapazitäten keine Möglichkeit zu einer qualifizierten
Ausbildung erhalten haben?
3. Wie sehen sie den Umstand das trotz Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes für die 127
Ausbildungsplätze noch kein Ersatzbescheid von Seiten Ihres Ministeriums erstellt wur -
de?
4. Wie ist die fortdauernde Verweigerung einer Genehmigung der beantragten Ausbildungs -
plätze mit Ihrer Aussage bezüglich eines eklatanten Mangels an österreichischen Fachar -
beitern zu vereinbaren?
5. Wie stehen Sie dazu das auf Grund Ihrer Verweigerung der Ausbildungsgenehmigung für
die genannte Stiftung Lehrwerkstätten unter anderem in Graz und Knittelfeld von der
Schliessung bedroht sind?
6. Wie werden Sie in Zukunft hinsichtlich der Privatstiftung für Berufsausbildung vorgehen,
insbesonders bezüglich des Antrages auf Genehmigung von 58 weiteren Ausbildungsplät -
zen für das Lehrjahr 2001/2002, der ( demnächst) von der Privatstiftung für Berufsausbil -
dung in Ihrem Haus eingebracht wird?