1328/J XXI.GP

12.10.2000

 

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Schasching

 

Genossinnen und Genossen

 

an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport

 

 

betreffend der Änderungen der Sporthilfe

 

Sport, egal ob im Freizeit - , Breiten -  oder Spitzensport -  hat in der Aufmerksamkeit und

im Leben der Österreicher und Österreicherinnen stark zugenommen. Die verstärkte

Mitwirkung der Frauen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist zu einer

politischen Aufgabe hohen Ranges geworden.

 

Die Sporthilfe soll nach einem Artikel im Standard vom 5.10.2000 geändert werden,

so wird angekündigt, das die spezielle Frauenförderung eingestellt werden soll.

In Österreich sind Frauen im Sport benachteiligt. Frauen besitzen so nicht mehr die

Möglichkeit in Österreich, Unterstützung durch spezielle Förderungen aus der

Sporthilfe zu bekommen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1. Stimmt es, dass die österreichische Sporthilfe in Österreich die explizite

     Frauenförderung abgeschaffen hat?

 

2. Wenn ja, wie wollen sie gewährleisten, dass Frauen in Zukunft Fördermittel von

     der Sporthilfe bekommen können?

 

3. Wie stehen Sie dazu, dass auch in der Sporthilfe bei den Vergaberichtlinien

     speziell auf Sportlerinnen auch in Zukunft bedacht genommen wird?

 

4. Wie wollen Sie gewährleisten, dass in Zukunft nicht weniger Frauen als bisher

     Förderungen von der Sporthilfe beziehen werden.

5. Wie werden die neuen Kategorien sein um Sporthilfe beziehen zu können?

 

6. Wer wird in Zukunft für die Vergabe der Sporthilfe zuständig sein, welche

     Personen sind das?

 

7. Welche Qualifikation haben die zuständigen Personen?

 

8. Wird es in Zukunft Individualförderung geben?

 

9. Wenn ja, nach welchen Richtlinien wird bei der Vergabe von Individualförderung,

     in Zukunft vorgegangen werden?