1328/J XXI.GP
12.10.2000
der Abgeordneten Schasching
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport
betreffend der Änderungen der Sporthilfe
Sport, egal ob im Freizeit - , Breiten - oder Spitzensport - hat in der Aufmerksamkeit und
im Leben der Österreicher und Österreicherinnen stark zugenommen. Die verstärkte
Mitwirkung der Frauen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist zu einer
politischen Aufgabe hohen Ranges geworden.
Die Sporthilfe soll nach einem Artikel im Standard vom 5.10.2000 geändert werden,
so wird angekündigt, das die spezielle Frauenförderung eingestellt werden soll.
In Österreich sind Frauen im Sport benachteiligt. Frauen besitzen so nicht mehr die
Möglichkeit in Österreich, Unterstützung durch spezielle Förderungen aus der
Sporthilfe zu bekommen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Stimmt es, dass die österreichische Sporthilfe in Österreich die explizite
Frauenförderung abgeschaffen hat?
2. Wenn ja, wie wollen sie gewährleisten, dass Frauen in Zukunft Fördermittel von
der Sporthilfe bekommen können?
3. Wie stehen Sie dazu, dass auch in der Sporthilfe bei den Vergaberichtlinien
speziell auf Sportlerinnen auch in Zukunft bedacht genommen wird?
4. Wie wollen Sie gewährleisten, dass in Zukunft nicht weniger Frauen als bisher
Förderungen von
der Sporthilfe beziehen werden.
5. Wie werden die neuen Kategorien sein um Sporthilfe beziehen zu können?
6. Wer wird in Zukunft für die Vergabe der Sporthilfe zuständig sein, welche
Personen sind das?
7. Welche Qualifikation haben die zuständigen Personen?
8. Wird es in Zukunft Individualförderung geben?
9. Wenn ja, nach welchen Richtlinien wird bei der Vergabe von Individualförderung,
in Zukunft vorgegangen werden?