1329/J XXI.GP
12.10.2000
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Schutz persönlicher Daten minderjähriger AusländerInnen vor freiheitlichen
Zugriffen
In der parlamentarischen Anfrage Nr. 1310/J wird von freiheitlicher Seite behauptet,
dass in einem Kinderheim der Gemeinde Wien in Klosterneuburg zwei erwachsene
Personen leben, die sich als Jugendliche ausgeben, um nicht in Schubhaft genommen zu
werden; eine angebliche Weisung der MA 11 wird angeführt.
Alarmierend ist, dass nach der sog. Causa Szilvassy (erwiesene Unwissenschaftlichkeit
exakter naturwissenschaftlicher Altersbestimmung) in der freiheitlichen Anfrage
behauptet wird, dass eine ärztliche Untersuchung zu einer abweichenden
Altersbestimmung geführt hätte. Ferner werden behaupteterweise persönliche Daten der
beiden angesprochenen Ausländer dargestellt (5 - jähriges Aufentshaltsverbot,
nachmittägliche Abwesenheit, Besitz von bestimmten Geldsummen), wobei sich die
Frage nach der Quelle derartiger Informationen stellt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Brachten Sie zwei Ausländer mit möglicherweise unklarer Altersbestimmung in
einem Kinderheim der Stadt Wien für eine Gefahr der inneren Ruhe, Ordnung und
Sicherheit?
2. Wissen Sie oder vermuten Sie, wie höchst persönliche Daten betreffend
ausländischer Staatsbürger an freiheitliche Abgeordnete gelangen? Können Sie
ausschließen, dass diese behaupteten Daten von Polizei - Organen stammen?
3. Sind die Organe der inneren Sicherheit instruiert, dass Amtsverschwiegenheit und
Datenschutz nicht auf Daten betroffener InländerInnen beschränkt sind?
4. Ist Ihnen die wissenschaftliche Kritik an den unwissenschaftlichen Methoden von
Herrn Szilvassy („Afrikaner - , Genital - und Schamhaar - Vermessungen“) bekannt?
Werden Sie
sicherstellen, dass bei polizeilichen Ermittlungen keine
menschenunwürdigen bzw. unwissenschaftlichen Verfahren der Altersbestimmung
praktiziert werden?
5. Werden die Organe der inneren Sicherheit darüber informiert, dass in etlichen
Staaten der Welt (z.B. in China) nach wie vor die Todesstrafe vollzogen wird,
teilweise sogar wegen Handlungen, die im österreichischen Strafrecht gar nicht
oder mit geringen Strafen bedroht sind?
Werden Sie persönlich in der österreichischen Bundesregierung dafür eintreten,
dass am Prinzip, dass niemand an Staaten ausgeliefert wird, wo möglicherweise die
Todesstrafe, Folter oder menschenunwürdige Behandlung droht, nicht gerüttelt
wird?
6. Welche Länder verweigern die Wiederaufnahme von eigenen StaatsbürgerInnen,
die von anderswo her abgeschoben werden sollen? Gehört China dazu? Was werden
Sie unternehmen, um Menschen, die aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht
abgeschoben werden können, die Wiedererlangung einer bürgerlichen Existenz mit
Erwerbsrechten etc. zu ermöglichen?