1329/J XXI.GP

12.10.2000

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Schutz persönlicher Daten minderjähriger AusländerInnen vor freiheitlichen

Zugriffen

 

In der parlamentarischen Anfrage Nr. 1310/J wird von freiheitlicher Seite behauptet,

dass in einem Kinderheim der Gemeinde Wien in Klosterneuburg zwei erwachsene

Personen leben, die sich als Jugendliche ausgeben, um nicht in Schubhaft genommen zu

werden; eine angebliche Weisung der MA 11 wird angeführt.

 

Alarmierend ist, dass nach der sog. Causa Szilvassy (erwiesene Unwissenschaftlichkeit

exakter naturwissenschaftlicher Altersbestimmung) in der freiheitlichen Anfrage

behauptet wird, dass eine ärztliche Untersuchung zu einer abweichenden

Altersbestimmung geführt hätte. Ferner werden behaupteterweise persönliche Daten der

beiden angesprochenen Ausländer dargestellt (5 - jähriges Aufentshaltsverbot,

nachmittägliche Abwesenheit, Besitz von bestimmten Geldsummen), wobei sich die

Frage nach der Quelle derartiger Informationen stellt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Brachten Sie zwei Ausländer mit möglicherweise unklarer Altersbestimmung in

     einem Kinderheim der Stadt Wien für eine Gefahr der inneren Ruhe, Ordnung und

     Sicherheit?

 

2. Wissen Sie oder vermuten Sie, wie höchst persönliche Daten betreffend

     ausländischer Staatsbürger an freiheitliche Abgeordnete gelangen? Können Sie

     ausschließen, dass diese behaupteten Daten von Polizei - Organen stammen?

 

3. Sind die Organe der inneren Sicherheit instruiert, dass Amtsverschwiegenheit und

    Datenschutz nicht auf Daten betroffener InländerInnen beschränkt sind?

 

4. Ist Ihnen die wissenschaftliche Kritik an den unwissenschaftlichen Methoden von

     Herrn Szilvassy („Afrikaner - , Genital -  und Schamhaar - Vermessungen“) bekannt?

     Werden Sie sicherstellen, dass bei polizeilichen Ermittlungen keine

    menschenunwürdigen bzw. unwissenschaftlichen Verfahren der Altersbestimmung

    praktiziert werden?

 

5. Werden die Organe der inneren Sicherheit darüber informiert, dass in etlichen

     Staaten der Welt (z.B. in China) nach wie vor die Todesstrafe vollzogen wird,

     teilweise sogar wegen Handlungen, die im österreichischen Strafrecht gar nicht

     oder mit geringen Strafen bedroht sind?

     Werden Sie persönlich in der österreichischen Bundesregierung dafür eintreten,

     dass am Prinzip, dass niemand an Staaten ausgeliefert wird, wo möglicherweise die

     Todesstrafe, Folter oder menschenunwürdige Behandlung droht, nicht gerüttelt

     wird?

 

6. Welche Länder verweigern die Wiederaufnahme von eigenen StaatsbürgerInnen,

     die von anderswo her abgeschoben werden sollen? Gehört China dazu? Was werden

     Sie unternehmen, um Menschen, die aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht

     abgeschoben werden können, die Wiedererlangung einer bürgerlichen Existenz mit

     Erwerbsrechten etc. zu ermöglichen?