1330/J XXI.GP

12.10.2000

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Wasser und Umwelt

betreffend Bundeskontrolllabor

 

Die neue Bundesregierung scheint ein wahre Ausgliederungsorgie von Kontrollanstalten zu

planen. Da durch ein derartiges Ansinnen jedoch eine Grundaufgabe des Staates, nämlich die

amtliche Kontrollfunktion, zur Folge hat, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

Anfrage

 

1. Von welchen Kontrollinstitutionen planen Sie eine Privatisierung bzw.

     Ausgliederung?

 

2. Planen Sie die Zusammenlegung dieser Institute?

 

3. Wenn ja, mit welchen und in welchem Zeitraum?

 

4. Wo, d.h. welcher Standort ist für das sogenannte Bundeslabor vorgesehen?

 

5. Wieviele und welche Institute bzw. Labors müssten nach einer Zusammenlegung

     geschlossen werden?

 

6. Befürchten Sie nicht, dass durch eine Ausgliederung bzw. Privatisierung und

     Zusammenlegung verschiedener Kontrollinstanzen (Labors) die Unabhängigkeit bzw.

     das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit des amtlichen Kontrollwesens

     verloren geht?

 

7. Welche bugetären Einsparungen erhoffen Sie sich von einem derartigen Zentrallabor?

 

8. Betrachtet man die Ausgliederung des Umweltbundesamtes, welche Einsparungen

     wurden bisher durch die Ausgliederung des UBA erzielt (bitte um genaue

     Vergleichszahlen mit den Vorjahren)?

 

9. Führten Sie im Zusammenhang mit der Ausgliederung bzw. Privatisierung der

     Kontrollabors bzw. bei der Gründung eines Bundeslabors auch Gespräche mit Ihrer

     Kollegin Gesundheitsministerin Sickl, bzw. gab es Gespräche diesbezüglich zwischen

     ihrem und BM Sickls Ressort? Wenn ja, wie viele, wann und was hatten diese

     Gespräche zum Inhalt)?

 

10. Wird bei der Schaffung eines Bundeskontrolllabors auch an die Miteinbeziehung der

       Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung und  - forschung gedacht?

11. Wie soll nach der Privatisierung bzw. Ausgliederung des Bundeslabors bzw. der

       anderen Institute die Finanzierung, d.h. die budgetäre Bedeckung erfolgen?

 

12. Wird der Bund oder das zuständige Ministerium die ausgegliederte bzw. privatisierte

       Institution mit einer jährlichen Pauschalsumme finanzieren?

 

13. Ist geplant dass der Bund oder das zuständige Ministerium die ausgegliederte bzw.

       privatisierte Kontrollinstanz mit einer Pauschalsumme je Probe finanziert?

 

14. Wird in Aussicht genommen nach einer geplanten Privatisierung bzw. Ausgliederung

       einen bestimmten Deckungsgrad durch die Untersuchung privater Proben durch das

       Bundeslabor bzw. anderer Institute zu erreichen?

 

15. Wenn ja in welcher Höhe und ab welchem Zeitpunkt?