1332/J XXI.GP
12.10.2000
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Vergabe von UMTS/IMT - 2000 Konzessionen
Entsprechend der Novelle des TKG 97 im Zuge der Budgetbegleitgesetze 2000
erfolgte die Entwicklung eines Versteigerungsmodus zur Vergabe von UMTS/IMT -
2000 Konzessionen, der am 2. November 2000 zur Anwendung kommt. Damit wurde
die Telekom - Control beauftragt, die nun auch die Versteigerung in Orientierung an
der Vorgangsweise in der Bundesrepublik Deutschland durchführen wird. Nachdem
die Vergabe von UMTS/IMT - 2000 Konzessionen von weitreichender wirtschaftlicher,
finanz - , technologie - und gesellschaftspolitischer Bedeutung ist, kommt dem
Vergabemodus und den damit verbundenen Rahmenbedingungen ein zentraler
Stellenwert zu. Entsprechend des in der BRD entwickelten Modells werden in
Österreich insgesamt 17 Frequenzpakete versteigert, wobei bereits im ersten
Abschnitt 6 gepaarte Bereiche vergeben werden. Mit dem Erwerb eines dieser
Bereiche kann Österreich bereits flächendeckend mit den UMTS - Dienstleistungen
versorgt werden. Nun haben sich sechs Antragsteller beworben, jeder muss zwecks
Konzessionserwerb mindestens einen gepaarten Bereich (zwei von 12
Frequenzpaketen erwerben). Damit erscheinen die Voraussetzungen für einen
Wettbewerb bei den Versteigerungsvorgängen vergleichsweise ungünstig (BRD: 9
Anbieter, 6 gepaarte Bereiche) und die zu erwartende Verkaufserlöse für die
Republik in geringerer Höhe auszufallen als prognostiziert. Eine andere
Anbieterstrategie (z.B. Vergabe von nur 4 gepaarten Bereichen) hätte zu einer
anderen und finanzpolitisch für die Republik günstigeren Ausgangsposition führen
können.
Bei den Vergabemodalitäten verzichtete die Telekom - Control darauf, Kriterien für
einen abgestimmten Ausbau des Sendemastennetzes vorzugeben, Sodass die
Gefahr besteht, dass zwecks Versorgung von 50 Prozent der Bevölkerung innerhalb
von 4 Jahren der bereits jetzt bestehende gesundheits - sowie demokratiepolitisch
höchstbedenkliche Aufstellmodus von Mobilfunk - Sendemasten eskaliert und zu
erheblichen Konflikten führen könnte.
Bereits jetzt melden Bundesländer Wünsche für Entschädigungszahlungen wegen
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes an. Auch der Immobilienverband erwägt
rechtliche Schritte im Hinblick auf Wertminderungen von Grundstücken durch die
Errichtung von Mobilfunksendern. Ein Urteil in München führte bereits zu
Mietsenkungen aufgrund von
Beeinträchtigungen von GSM - Sendern.
Insgesamt sind Zweifel am Vergabemodus angebracht, da im Zuge der Präsentation
der Vergabe von UMTS/IMT - 2000 Konzessionen durch die Telekom - Control am
27.9.2000 von Seiten des Vorsitzenden des Verkehrsausschusses bemerkt wurde,
dass der Vergabemechanismus nicht ausreichend ausdiskutiert worden sei, und
außerdem die Telekom - Control feststellte, dass sie sich als Instrument für einen rein
marktwirtschaftlichen Verteilungsmechanismus versteht und ausdrücklich keine
Sicherstellung von Universaldiensten anstrebe. Damit besteht die Gefahr, dass sich
der Zugang zu einer neuen Informationstechnologie auf die Ballungszentren
beschränkt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Vorgabe bekam die Telekom - Control Ihrerseits, um die
Vergabemodalitäten der UMTS - Konzessionen vorzubereiten?
2. Ist die Regierung verpflichtet, die Vergabe in dieser Form durchzuführen?
3. Welche Schadenersatzforderungen könnten auf die Republik zukommen, wenn
der Vergabemodus geändert wird?
2. Aus welchen Gründen erfolgte keine ausführliche Diskussion der Zielsetzungen
bei der Konzessionsvergabe?
3. Welche alternative Möglichkeit besteht jetzt, den Vergabemodus so zu
verändern, dass die Diskussion der Zielsetzungen nachgeholt wird und eine
diesen entsprechende Vergabemodalität gefunden wird?
2. Aufgrund welcher Kriterien wurde die Zahl der Frequenzpakete und der
gepaarten Bereich festgelegt?
3. In welcher Weise wurde bei der Vergabe die Möglichkeit berücksichtigt, dass
die Zahl der Bewerber/Antragsteller geringer als in den Nachbarländern?
4. Aus welchen Gründen verzichteten Sie auf die Vorgabe eines abgestimmten
Ausbaus des UMTS - Mobilfunknetzes?
5. Wie beurteilen Sie die Möglichkeit, einen gemeinsamen Netzausbau aller
Betreiber und Antragsteller zu erwirken? Denken Sie an weitere gesetzliche
Vorgaben (verpflichtendes Sit - Sharing)? Wenn nein, warum nicht?
6. In welcher Form ist rechtlich gewährleistet, dass es zu keinen
Entschädigungszahlungen wegen Wertminderungen von Grundstücken
kommt? Können Sie dies ausschließen oder sind Sie zu Zahlung bereit ?