1333/J XXI.GP

12.10.2000

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Vergabe von UMTS/IMT - 2000 Konzessionen

 

 

 

Entsprechend der Novelle des TKG 97 im Zuge der Budgetbegleitgesetze 2000

erfolgte die Entwicklung eines Versteigerungsmodus zur Vergabe von UMTS/IMT -

2000 Konzessionen, der am 2. November 2000 zur Anwendung kommt. Damit wurde

die Telekom - Control beauftragt, die nun auch die Versteigerung in Orientierung an

der Vorgangsweise in der Bundesrepublik Deutschland durchführen wird. Nachdem

die Vergabe von UMTS/IMT - 2000 Konzessionen von weitreichender wirtschaftlicher,

finanz - , technologie -  und gesellschaftspolitischer Bedeutung ist, kommt dem

Vergabemodus und den damit verbundenen Rahmenbedingungen ein zentraler

Stellenwert zu. Entsprechend des in der BRD entwickelten Modells werden in

Österreich insgesamt 17 Frequenzpakete versteigert, wobei bereits im ersten

Abschnitt 6 gepaarte Bereiche vergeben werden. Mit dem Erwerb eines dieser

Bereiche kann Österreich bereits flächendeckend mit den UMTS - Dienstleistungen

versorgt werden. Nun haben sich sechs Antragsteller beworben, jeder muss zwecks

Konzessionserwerb mindestens einen gepaarten Bereich (zwei von 12

Frequenzpaketen erwerben). Damit erscheinen die Voraussetzungen für einen

Wettbewerb bei den Versteigerungsvorgängen vergleichsweise ungünstig (BRD: 9

Anbieter, 6 gepaarte Bereiche) und die zu erwartende Verkaufserlöse für die

Republik in geringerer Höhe auszufallen als prognostiziert. Eine andere

Anbieterstrategie (z.B. Vergabe von nur 4 gepaarten Bereichen) hätte zu einer

anderen und finanzpolitisch für die Republik günstigeren Ausgangsposition führen

können.

 

Bei den Vergabemodalitäten verzichtete die Telekom - Control darauf, Kriterien für

einen abgestimmten Ausbau des Sendemastennetzes vorzugeben, Sodass die

Gefahr besteht, dass zwecks Versorgung von 50 Prozent der Bevölkerung innerhalb

von 4 Jahren der bereits jetzt bestehende gesundheits -  sowie demokratiepolitisch

höchstbedenkliche Aufstellmodus von Mobilfunk - Sendemasten eskaliert und zu

erheblichen Konflikten führen könnte.

 

Bereits jetzt melden Bundesländer Wünsche für Entschädigungszahlungen wegen

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes an. Auch der Immobilienverband erwägt

rechtliche Schritte im Hinblick auf Wertminderungen von Grundstücken durch die

Errichtung von Mobilfunksendern. Ein Urteil in München führte bereits zu

Mietsenkungen aufgrund von Beeinträchtigungen von GSM - Sendern.

Insgesamt sind Zweifel am Vergabemodus angebracht, da im Zuge der Präsentation

der Vergabe von UMTS/IMT - 2000 Konzessionen durch die Telekom - Control am

27.9.2000 von Seiten des Vorsitzenden des Verkehrsausschusses bemerkt wurde,

dass der Vergabemechanismus nicht ausreichend ausdiskutiert worden sei, und

außerdem die Telekom - Control feststellte, dass sie sich als Instrument für einen rein

marktwirtschaftlichen Verteilungsmechanismus versteht und ausdrücklich keine

Sicherstellung von Universaldiensten anstrebe. Damit besteht die Gefahr, dass sich

der Zugang zu einer neuen Informationstechnologie auf die Ballungszentren

beschränkt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Welche Vorgabe bekam die Telekom - Control Ihrerseits, um die

     Vergabemodalitäten der UMTS - Konzessionen vorzubereiten?

 

2. Ist die Regierung verpflichtet, die Vergabe in dieser Form durchzuführen?

 

3. Welche Schadenersatzforderungen könnten auf die Republik zukommen, wenn

     der Vergabemodus geändert wird?

 

2. Aus welchen Gründen erfolgte keine ausführliche Diskussion der Zielsetzungen

     bei der Konzessionsvergabe?

 

3. Welche alternative Möglichkeit besteht jetzt, den Vergabemodus so zu

     verändern, dass die Diskussion der Zielsetzungen nachgeholt wird und eine

     diesen entsprechende Vergabemodalität gefunden wird?

 

2. Aufgrund welcher Kriterien wurde die Zahl der Frequenzpakete und der

     gepaarten Bereich festgelegt?

 

3. In welcher Weise wurde bei der Vergabe die Möglichkeit berücksichtigt, dass

     die Zahl der Bewerber/Antragsteller geringer als in den Nachbarländern?

 

4. Aus welchen Gründen verzichteten Sie auf die Vorgabe eines abgestimmten

     Ausbaus des UMTS - Mobilfunknetzes?

 

5. Wie beurteilen Sie die Möglichkeit, einen gemeinsamen Netzausbau aller

     Betreiber und Antragsteller zu erwirken? Denken Sie an weitere gesetzliche

     Vorgaben (verpflichtendes Sit - Sharing)? Wenn nein, warum nicht?

 

6. In welcher Form ist rechtlich gewährleistet, dass es zu keinen

     Entschädigungszahlungen wegen Wertminderungen von Grundstücken

     kommt? Können Sie dies ausschließen, oder sind Sie zu Zahlung bereit?