1337/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Heinzl, Beate Schasching

und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schließung von Wachzimmern und Gendarmerieposten im Bezirk St. Pölten

 

 

 

Seit in den Medien vom Vorhaben der Bundesregierung berichtet wird, im Bereich der

Sicherheitsexekutive rigorose Einsparungen zu treffen, besteht in der Bevölkerung große

Beunruhigungen darüber, welche Auswirkungen für die Gewährleistung der öffentlichen

Sicherheit zu erwarten sind. Nicht zuletzt ist durch sozialdemokratische Regierungspolitik

Österreich zu einem der sichersten Länder geworden. Jetzt besteht jedoch berechtigte

Besorgnis, daß rechtskonservative Politik den Sicherheitsstandard unseres Landes innerhalb

kürzester Zeit gefährdet.

 

Im Hinblick auf das kommende Budget wird im Sicherheitsbereich von bundesweiten

Einsparungen in der Höhe von ca. 500.000 Mio. öS gesprochen, insbesondere geht es dabei

um die Verringerung der Anzahl von Gendarmerie -  und Polizeibeamten sowie der

Reduzierung von Sicherheitsdienststellen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Welche Gendarmerieposten oder Wachzimmer sind im Bezirk St. Pölten für eine

     Schließung vorgesehen?

 

2. Entspricht es den Tatsachen, daß in der Landeshauptstadt St. Pölten die Wachzimmer

     St. Georgen, Pottenbrunn und im Landhausviertel geschlossen werden?

3. Entspricht es den Tatsachen, daß die Gendarmerieposten in Kapelln und Rabenstein

     im Bezirk St. Pölten geschlossen werden?

 

4. Werden Sie im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung von der Schließung von

     Wachzimmern und Gendarmerieposten Abstand nehmen?

 

5. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um den Sicherheitsstandard der

     Bevölkerung durch die Schließung der oben erwähnten Sicherheitsdienststellen nicht

     zu gefährden?

 

6. Wieviele Planstellen werden insgesamt im Bereich des Innenressorts eingespart und

     wieviele davon im Bezirk St. Pölten?

 

7. Trifft es zu, daß durch Pensionierung freiwerdenden Planstellen nicht nachbesetzt

     werden?