1343/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.10.2000
ANFRAGE
der Abgeordneten Doris Bures, Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Verkauf von Bundeswohnungen durch die BIG
Mit Bundesgesetz vom 17.7.1992, BGBl. 419/92 i.d.g.F., ,,Bundesimmobiliengesetz" wurden
rund 5.000 Bundeswohnungen in das Eigentum der BIG bzw. der BIG -
Liegenschaftsverwaltung GmbH übertragen und die Möglichkeit der Veräußerung geschaffen.
Im Zuge der geplanten BIG - Reform sollen weitere Bundeswohnungen an die BIG übertragen
und zur Veräußerung freigegeben werden. Eine Zwischenbilanz wäre also angebracht.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende
Anfrage:
1. Wieviele Bundeswohnungen wurden von der BIG bisher verkauft?
2. Wieviele Wohnungen wurden an die MieterInnen verkauft?
3. Wieviele Wohnungen, die im Eigentum der BIG stehen, stehen leer?
4. Wieviele Gebäude mit Bundeswohnungen wurden in ihrer Gesamtheit bisher von der
BIG verkauft?
5. Um welche Gebäude bzw. Liegenschaften (Adressen und EZ) handelt es sich dabei?
6. Wie hoch war der jeweils erzielte Verkaufserlös je m2 Wohnfläche?
7. Wer waren jeweils die Käufer der
Gebäude bzw. Liegenschaften?
8. Welche Gebäude, Wohnungen bzw. Liegenschaften waren öffentlich ausgeschrieben
bzw. welche nicht und warum nicht?
9. Wurden Schätzgutachten (Zeitwertgutachten) erstellt und von wem?
Wenn nein, in welchen Fällen nicht und warum nicht?
10. In wievielen Fällen wurde unter dem Schätzwert verkauft ?