1343/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.10.2000

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Doris Bures, Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Verkauf von Bundeswohnungen durch die BIG

 

 

 

Mit Bundesgesetz vom 17.7.1992, BGBl. 419/92 i.d.g.F., ,,Bundesimmobiliengesetz" wurden

rund 5.000 Bundeswohnungen in das Eigentum der BIG bzw. der BIG -

Liegenschaftsverwaltung GmbH übertragen und die Möglichkeit der Veräußerung geschaffen.

 

Im Zuge der geplanten BIG - Reform sollen weitere Bundeswohnungen an die BIG übertragen

und zur Veräußerung freigegeben werden. Eine Zwischenbilanz wäre also angebracht.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und

Arbeit nachstehende

 

 

 

Anfrage:

 

 

1. Wieviele Bundeswohnungen wurden von der BIG bisher verkauft?

 

2. Wieviele Wohnungen wurden an die MieterInnen verkauft?

 

3. Wieviele Wohnungen, die im Eigentum der BIG stehen, stehen leer?

 

4. Wieviele Gebäude mit Bundeswohnungen wurden in ihrer Gesamtheit bisher von der

     BIG verkauft?

 

5. Um welche Gebäude bzw. Liegenschaften (Adressen und EZ) handelt es sich dabei?

 

6. Wie hoch war der jeweils erzielte Verkaufserlös je m2 Wohnfläche?

 

7. Wer waren jeweils die Käufer der Gebäude bzw. Liegenschaften?

8. Welche Gebäude, Wohnungen bzw. Liegenschaften waren öffentlich ausgeschrieben

     bzw. welche nicht und warum nicht?

 

9. Wurden Schätzgutachten (Zeitwertgutachten) erstellt und von wem?

    Wenn nein, in welchen Fällen nicht und warum nicht?

 

10. In wievielen Fällen wurde unter dem Schätzwert verkauft ?