1345/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.10.2000

 

                                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

 

betreffend Verkauf von bundeseigenen Wohnungen

 

 

 

 

Durch die Privatisierung von gemeinnützigen Wohnungen könnte gemäß einer

Studie von Univ.Prof. Dr. Friedrich Schneider der Bund ein Einnahmenpotential von

100 Milliarden Schilling erzielen. Bereits im Juni wurde medial der Verkauf von

Wohnungen der bundeseigenen gemeinnützigen Bauvereinigungen bzw. der

bundeseignen GBVs angekündigt. Davon direkt betroffen wären rund 60.000

MieterInnen (20.000 Wohnungen der BUWOG mit Schwerpunkt in Wien, 21.000

Wohnungen der WAG in Linz, Steyr, Trofiach, Eisenerz, Judenburg, Voitsberg,

Traisen, Salzburg, Hallein u.a. und darüber hinaus über 20.000 Wohnungen der

Eisenbahnergenossenschaft in verschiedenen Orten). Dazu zu zählen ist noch der

Bestand von Garagen, Lokalen, etc. in der Größenordnung von 20.000 Objekten im

Gesamtwert von rund 2 Mrd Schilling. Nach den geltenden Bestimmungen des

WGG ist ein Verkauf nur zum Wert des Stammkapitals (z.B. WAG 70 Mio Schilling)

bzw. zu einem niedrigeren Buchwert der Wohnungen möglich. Erlösen müssten im

Unternehmen bleiben, die Festsetzung der Mieten erfolgt nach dem

Kostendeckungsprinzip. Um den Verkauf zum Verkehrswert und einen Erlös von

durchschnittlich 500.000 Schilling und mehr pro Wohnung erzielen zu können, ist

eine Änderung der vermögensrechtlichen Bestimmungen der gemeinnützigen

Wohnungsgenossenschaften im WGG erforderlich. Nachdem ein Erwerb der

Wohnungen nur von maximal 20 Prozent der MieterInnen wahrscheinlich ist, besteht

die Vermutung, dass zur Attraktivierung für Immobilien - Investoren erhebliche

Verteuerungen der Mieten gesetzlich erleichtert werden.

 

Nachdem von Seiten der Regierung die Absicht besteht, zum Zweck der Erzielung

des Nulldefizits auch den Verkauf dieser rund 60.000 bundeseigenen Wohnungen

vorzunehmen und vorerst Einnahmen in der Höhe von 30 Milliarden zu erzielen, sind

diverse gesetzliche Änderungen nötig. Vor allem erhebt sich die Frage, in wie weit

dadurch nicht insgesamt die Einrichtung der Gemeinnützigkeit schrittweise

ausgehöhlt wird. Davon wären in diversen Wohnungsgesellschaften bis zu 440.000

Wohnungsnehmer betroffen. Mittelfristig würden in diesem Bereich die Mieten

wesentlich erhöht werden, wodurch sich letztlich auf dem gesamten Wohnungsmarkt

höhere Mietkosten ergäben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wieviele Wohnungen sollen insgesamt verkauft werden?

 

2. In welchem Zeitraum sollen die bundeseigenen Wohnungen und bundeseignen

     GBV veräußert werden?

 

3. Welchen Erlös erwarten Sie sich jeweils von den Wohnungs -  und GBV -

     Verkäufen?

 

4. Wie hoch ist die Summe der anteiligen Bundes - Darlehensmittel, die bei Verkauf

     an den Bund zurückfließen müssen?

 

5. In welchem Umfang wurden von den bundeseigenen Wohnbaugesellschaften

     Rücklagen gebildet (gesonderte Ausweisung mit Stand 1999)?

 

6. Welche gesetzlichen Änderungen beabsichtigen Sie im Zusammenhang der

     Veräußerung von bundeseigenen Wohnungen und bundeseignen GBV

     vorzunehmen?

 

7. Wieviele Mietwohnungen der GBV der Gebietskörperschaften insbesonders

    des Bundes stehen 2000 im Eigentum von einzelnen Bundesländern und

    Gemeinden (gesonderte Anführung)?

 

8. An wieviel Wohnungen Gemeinnütziger Bauvereinigungen sind der Bund, die

    Länder und die Gemeinden beteiligt (Anführung nach Gebietskörperschaft)?

 

9. Wie hoch wird der Netto - Erlös bei bisheriger Rechtslage und bei allfälliger

    gesetzlichen Veränderung veranschlagt?

 

10. Werden Sie für die Beibehaltung der Gemeinnützigen eintreten? Wenn nicht,

      warum nicht?

 

11. Auf welche Weise soll die Beibehaltung der Gemeinnützigkeit gewährleistet

       werden?

 

12. Nachdem "Billiger Wohnen" als das deklarierte Ziel der Bundesregierung

       anzusehen ist, erhebt sich die Frage, inwieweit die beabsichtigten Vorgänge

       diesem Ziel konträr zuwiderlaufen. Wodurch führen die geplanten

       Veräußerungen zur Verbilligung des Wohnens im Mietbereich? Welche

       Auswirkungen ergeben sich bei Sanierungen?