1345/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.10.2000
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Verkauf von bundeseigenen Wohnungen
Durch die Privatisierung von gemeinnützigen Wohnungen könnte gemäß einer
Studie von Univ.Prof. Dr. Friedrich Schneider der Bund ein Einnahmenpotential von
100 Milliarden Schilling erzielen. Bereits im Juni wurde medial der Verkauf von
Wohnungen der bundeseigenen gemeinnützigen Bauvereinigungen bzw. der
bundeseignen GBVs angekündigt. Davon direkt betroffen wären rund 60.000
MieterInnen (20.000 Wohnungen der BUWOG mit Schwerpunkt in Wien, 21.000
Wohnungen der WAG in Linz, Steyr, Trofiach, Eisenerz, Judenburg, Voitsberg,
Traisen, Salzburg, Hallein u.a. und darüber hinaus über 20.000 Wohnungen der
Eisenbahnergenossenschaft in verschiedenen Orten). Dazu zu zählen ist noch der
Bestand von Garagen, Lokalen, etc. in der Größenordnung von 20.000 Objekten im
Gesamtwert von rund 2 Mrd Schilling. Nach den geltenden Bestimmungen des
WGG ist ein Verkauf nur zum Wert des Stammkapitals (z.B. WAG 70 Mio Schilling)
bzw. zu einem niedrigeren Buchwert der Wohnungen möglich. Erlösen müssten im
Unternehmen bleiben, die Festsetzung der Mieten erfolgt nach dem
Kostendeckungsprinzip. Um den Verkauf zum Verkehrswert und einen Erlös von
durchschnittlich 500.000 Schilling und mehr pro Wohnung erzielen zu können, ist
eine Änderung der vermögensrechtlichen Bestimmungen der gemeinnützigen
Wohnungsgenossenschaften im WGG erforderlich. Nachdem ein Erwerb der
Wohnungen nur von maximal 20 Prozent der MieterInnen wahrscheinlich ist, besteht
die Vermutung, dass zur Attraktivierung für Immobilien - Investoren erhebliche
Verteuerungen der Mieten gesetzlich erleichtert werden.
Nachdem von Seiten der Regierung die Absicht besteht, zum Zweck der Erzielung
des Nulldefizits auch den Verkauf dieser rund 60.000 bundeseigenen Wohnungen
vorzunehmen und vorerst Einnahmen in der Höhe von 30 Milliarden zu erzielen, sind
diverse gesetzliche Änderungen nötig. Vor allem erhebt sich die Frage, in wie weit
dadurch nicht insgesamt die Einrichtung der Gemeinnützigkeit schrittweise
ausgehöhlt wird. Davon wären in diversen Wohnungsgesellschaften bis zu 440.000
Wohnungsnehmer betroffen. Mittelfristig würden in diesem Bereich die Mieten
wesentlich erhöht werden, wodurch sich letztlich auf dem gesamten Wohnungsmarkt
höhere Mietkosten ergäben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Wohnungen sollen insgesamt verkauft werden?
2. In welchem Zeitraum sollen die bundeseigenen Wohnungen und bundeseignen
GBV veräußert werden?
3. Welchen Erlös erwarten Sie sich jeweils von den Wohnungs - und GBV -
Verkäufen?
4. Wie hoch ist die Summe der anteiligen Bundes - Darlehensmittel, die bei Verkauf
an den Bund zurückfließen müssen?
5. In welchem Umfang wurden von den bundeseigenen Wohnbaugesellschaften
Rücklagen gebildet (gesonderte Ausweisung mit Stand 1999)?
6. Welche gesetzlichen Änderungen beabsichtigen Sie im Zusammenhang der
Veräußerung von bundeseigenen Wohnungen und bundeseignen GBV
vorzunehmen?
7. Wieviele Mietwohnungen der GBV der Gebietskörperschaften insbesonders
des Bundes stehen 2000 im Eigentum von einzelnen Bundesländern und
Gemeinden (gesonderte Anführung)?
8. An wieviel Wohnungen Gemeinnütziger Bauvereinigungen sind der Bund, die
Länder und die Gemeinden beteiligt (Anführung nach Gebietskörperschaft)?
9. Wie hoch wird der Netto - Erlös bei bisheriger Rechtslage und bei allfälliger
gesetzlichen Veränderung veranschlagt?
10. Werden Sie für die Beibehaltung der Gemeinnützigen eintreten? Wenn nicht,
warum nicht?
11. Auf welche Weise soll die Beibehaltung der Gemeinnützigkeit gewährleistet
werden?
12. Nachdem "Billiger Wohnen" als das deklarierte Ziel der Bundesregierung
anzusehen ist, erhebt sich die Frage, inwieweit die beabsichtigten Vorgänge
diesem Ziel konträr zuwiderlaufen. Wodurch führen die geplanten
Veräußerungen zur Verbilligung des Wohnens im Mietbereich? Welche
Auswirkungen ergeben sich bei Sanierungen?