1348/J XXI.GP

 

Anfrage der Abgeordneten Kogler, Freunde und Freundinnen

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend

 

Gebarung der ASFINAG im Zusammenhang mit der Vergabe der Bauarbeiten für die

2. Röhre des Plabutschtunnels

 

Der Rechnungshof hat die Gebarung der ASFINAG im Zusammenhang mit der Vergabe der

Bauarbeiten für die 2. Röhre des Plabutschtunnels überprüft. Die Abwicklung der Arbeiten

erfolgte durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung im Auftrag der ASFINAG.

Diese Konstellation erinnert fatal an den Pyhrn - Skandal, d.h. die bereits damals erhobenen

zahlreichen schwerwiegenden Kritikpunkte im Zuge der Errichtung der Pyhrn - Autobahn.

Der oben genannte Bericht ist eine Auflistung von skandalösen Zuständen im Umgang mit

Steuermilliarden, sodaß der dringende Verdacht eines Zusammenspiels von ausschreibender

Stelle und späterem Bestbieter besteht.

 

Insgesamt liest sich der Bericht wie ein Lehrbuch dafür, wie es sich große Firmen „richten“.

 

Unter anderem wird im Bericht festgehalten:

 

- Ein Consultingbüro hat für mehrere Bieter gleichzeitig die Kalkulation durchgeführt. Ob -

wohl der Planer das Amt der Steiermärkischen Landesregierung von diesem mehr als deutli -

chen Hinweis auf Preisabsprachen und Verstoß gegen das Vergabegesetz aufmerksam ge -

macht hat, wurden keine entsprechenden Schritte gesetzt.

 

- Das Angebot jener Firma, bzw. Bietergemeinschaft, die den Auftrag erhalten hat, beinhaltet

  spekulative Preise, d.h. Preise die stark überhöht bzw. zu niedrig und nicht nachvollziehbar

  sind. In Einzelfällen wurde bei verschiedenen Positionen nur das Komma um zwei Stellen       

  verschoben. Anbote mit spekalutiven Preisen wären aber auszuscheiden gewesen.

 

- Obwohl der Planer mehrfach auf einen schweren Fehler in der Ausschreibung hinweist - es

   wurden Liter mit Kubikmetern verwechselt - wird das vom Amt der Steiermärkischen Lan -

   desregierung nicht an alle Firmen weitergeleitet. Jene Firma, die einen vertraulichen Hinweis

   auf diesen Fehler bekommt, hat einen gewaltigen Vorteil.

 

- Ein seriös kalkulierender Bieter erhält nicht den Zuschlag; im folgenden Verfahren vor dem

  Bundesvergabeamt läßt sich das Land Steiermark ausgerechnet von jenem Anwalt vertreten,

  der die andere Firma, die den Auftrag erhalten hat, vertritt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten vertreten den Standpunkt, daß angesichts rigoroser Bela -

stungen großer Teile der Bevölkerung, insbesondere der sozial Schwachen und der Jugend,

alle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um einen effizienten Umgang mit öffentlichen

Geldern sicherzustellen und stellen daher nachstehende

Anfrage

 

1. Wurde die Vergabe der Bauarbeiten für die 2. Röhre des Plabutschtunnels korrekt abge -

wickelt?

 

2. Wenn dies nicht der Fall war, welche Schritte betreffend einzelne Verantwortliche, d.s.

insbesondere Bieter, das Amt der Steiermärkischen Landesregierung und die ASFINAG wer-

den Sie gegen die Verantwortlichen unternehmen?

 

3. Wenn die genannte Vergabe Ihrer Meinung nach korrekt erfolgt ist, warum können Sie den

vom Rechnungshof aufgezeigten Kritikpunkten nicht folgen?

 

4. Welche Schritte werden Sie insbesondere unternehmen, um zu verhindern daß trotz Hin -

weisen auf Mängel und Preisabsprachen durch den Planer keine entsprechenden Maßnahmen

getroffen wurden?

 

5. Wie werden Sie sicherstellen, daß in Zukunft die begleitende Kontrolle, die im konkreten

Fall Hinweise geliefert hat, welche jedoch nicht beachtet wurden, wirksam werden kann?

 

6. Wie ist es Ihrer Meinung nach möglich daß insbesondere gegen die Vorschrift, Angebote

mit spekulativen Preisen nicht zu berücksichtigen, verstoßen wurde?

 

7. Wie hoch beziffern Sie den Schaden aus den im Bericht genannten Kritikpunkten bei der

Vergabe der Bauarbeiten?

 

8. Welche Maßnahmen wurden in ihrem Ressort in Zusammenhang mit den im vergangenen

Jahr im Zuge von drei Verfahren in erster Instanz in Graz verurteilten und überwiegend öster-

reichweit tätigen Firmen getroffen?