1363/J XXI.GP

18.10.2000

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Hausdurchsuchung Beschlagnahme gleichgeschlechtlicher

pornographischer Videokassetten in einem Sexshop in Graz

 

Im Verfahren 21EVr 2370/98 wurde Herr W.K. wegen gleichgeschlechtlicher

Pornographie verurteilt. Herr W.K. hat wie in Sexshops allgemein üblich, sowohl

heterosexuelle als auch gleichgeschlechtliche pornographische Kassetten zum

Verkauf angeboten. Im Zuge einer Hausdurchsuchung wurden 1998 über 200

gleichgeschlechtliche pornographische Videokassetten beschlagnahmt und gegen

Herrn W.K. wegen Verletzung des Pornographiegesetzes ein Strafverfahren

eingeleitet. Vor einigen Jahren wurde der Tatbestand der Werbung für

gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr sowie die Begünstigung von

gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehres aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.

In den meisten Sex und Videoshops werden heute neben heterosexuellen

pornographischen Videokassetten auch gleichgeschlechtliche pornographische

Videokassetten angeboten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.    Warum wurde im gegenständlichen Fall von der Staatsanwaltschaft Anklage

       erhoben?

 

2.    Werden gleichgeschlechtliche pornographische Darstellungen anders beurteilt

       als heterosexuelle pornographische Darstellungen?

       Wenn ja, warum?