1368/J XXI.GP

18.10.2000

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Übertragung der militärischen Liegenschaften

 

 

Mit dem Beschluss der BMG - Novelle 2000 wurden die militärischen Liegenschaften

einschließlich der damit befassten 1240 Beschäftigten dem Bundesministerium für

Landesverteidigung übertragen. Damit ist ein erheblicher Teil der Bundesimmobilien

von der Übergabe an die laut Rechnungshof effizient agierende und

marktwirtschaftlich ausgerichtete Bundesimmobilien - Gesellschaft ausgeschlossen.

Nachdem im Zuge der Ausgliederung der restlichen Bundesimmobilien (mit

Ausnahme der historischen Bauten, das sind 3% der Objekte mit 10% der Fläche)

weitere 670 Bedienste an die Immobilienmanagementgesellschaft (IMB) des Bundes

aus dem Wirtschaftsressort ausscheiden, erscheint eine Überprüfung des

Tätigkeitsumfangs der jeweiligen Gruppen von Bundesbediensteten im Hinblick auf

die Zielbestimmung der Regierungsvorlage des Bundesimmobiliengesetzes

(Neuorganisation, Straffung der Strukturen, Kostenbewusstsein, sparsamer Umgang

mit Raum - Ressourcen) von Interesse.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.     Nachdem Sie in der 888/AB bei Frage 12 auf ein noch nicht vorliegendes

        Gesamtkonzept und weitere Gespräche mit dem Bundesministerium für

        Wirtschaft und Arbeit verwiesen, was naheliegenderweise in der Zwischenzeit

        erfolgt sein dürfte, könne nun eine Beantwortung folgender Frage möglich sein:

        Aus welchen Gründen wurden die militärischen Liegenschaften von einer

        generellen Neuorganisation des Managements der Bundesimmobilien

        ausgenommen?

 

2.     Wieviel Prozent aller Bundesimmobilien (Objekte und Fläche) entfallen auf den

        militärischen Bereich?

3.     In welcher Relation zu diesem Prozentsatz steht die Übernahme von 1240

        Bediensteten durch das BML?

 

4.     Auf welche Weise soll der Verkauf von militärischen Liegenschaften erfolgen,

        durch welche Behörden wird er abgewickelt, warum wurde damit nicht die BIG

        beauftragt?

 

5.     Welche militärischen Liegenschaften sollen veräußert werden?

 

6.     Wie hoch sind die Erlöse kalkuliert?

 

7.     In welcher Form finden diese Einnahmen des BML in der Budget - Erstellung für

        Landesverteidigung Berücksichtigung?