1380/J XXI.GP
18-10-2000
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend geplante Verkäufe von Grundstücken durch die Bundesforste AG
Die im Rahmen des Budgetbegleitgesetz 2000 beabsichtigte Änderung des Bundes -
forstgesetzes 1996 sieht vor, dass die Österreichische Bundesforste AG die Seen
des öffentlichen Wassergutes von der Republik Österreich kaufen wird. Im
Gegenzug dazu wird die ÖBf AG Flächen und Grundstücke in einer Größenordnung
von 30.000 ha verkaufen, wobei eine bestimmte Grundverkehrsstrategie eingehalten
werden soll.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Seen werden konkret von diesem Verkauf der Republik an die ÖBf AG
betroffen sein?
2. Welche Einrichtung bzw. fachlich qualifizierte Institution führt die finanzielle
Bewertung dieser Flächen und See - Grundstücke durch?
3. Können Sie eine Aufstellung der Objekte und des jeweilig geplanten Verkaufs -
erlöses im Detail angeben? Wenn nicht, womit begründen Sie dies?
4. Womit sollen die österreichischen Bundesforste diese Ankäufe/Übertragungen
finanzieren?
5. Werden Sie als Eigentümervertreter die ÖBf - AG per Verordnung zu weiteren
Maßnahmen im Sinne des §4 Abs.4 des Bundesforstegesetzes 1996 er -
mächtigen? Wenn ja, worin werden diese Ermächtigungen konkret bestehen?
6. Gilt das Verkaufsverbot von Gletscherflächen, Nationalparkflächen und
strategisch wichtigen Wasserressourcen auch für die im Eigentum der ÖBf - AG
befindlichen Flächen? Wenn nicht, womit begründen Sie dies?
7. Gilt die Substanzerhaltungspflicht gemäß § 1 Abs. 1 des Bundesforstegesetzes
auch
für Grundstücke im Eigentum der Bundesforste AG?
8. Der zum Kauf der Seen erforderliche Betrag soll u.a. durch den Verkauf von
Grundstücken in der Größenordnung von 30.000 ha aufgebracht werden.
a) Welche Grundverkehrsstrategie verfolgt die ÖBf AG?
b) Gibt es schon eine aktuelle Liste der zu verkaufenden Grundstücke? Wenn ja,
wie lautet sie? Wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen?
c) Werden auch Flächen der AG verkauft? Wenn ja, wieviele und welche?
d) Werden größere Flächen auch in kleineren Teilen zum Verkauf angeboten?
Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
f) Welche Kaufinteressenten sollen bevorzugt behandelt werden (z.B. Pächter,
Eingeforstete, Waldgenossenschaften)?
g) Welche bestehenden Verträge gehen jedenfalls auf den neuen Eigentümer
über (Eingeforstetenbelastungen, Verträge mit Tourismusverbänden,
Pachtverträge etc.)?
h) Werden Eigenjagden verkauft? Wenn ja, welche?
9. Liegt schon ein Seeuferkonzept der ÖBf AG vor? Wenn ja, welches?
10. Laut Gesetzesnovelle dürfen strategisch wichtige Wasserressourcen nicht
verkauft werden. Wie definieren Sie „strategisch wichtige Wasserressourcen"
bzw. welche Wasserressourcen sind konkret damit gemeint? Welche
Wasserressourcen sind „strategisch nicht wichtig“?
11. Wie wird sich der erzwungene Grundverkauf der ÖBf AG auf die Holz - und
Grundstückspreise auswirken?
12. Wie werden Sie als Umweltminister verhindern, dass es aufgrund des
Verkaufes von Grundstücken der ÖBf AG zu Kahlschlägen und massiven
ökologischen Eingriffen durch Schlägerungen in den betroffenen Wäldern
kommt?
13. Wie werden Sie verhindern, dass Wälder ausgeschlägert, in Eigenjagdreviere
filetiert und teuer weiterverkauft werden?