1382/J XXI.GP

19-10-2000

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Anton Heinzl, Beate Schasching

und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend illegale Datenweitergabe durch Exekutivbeamte an FPÖ - Funktionäre

hinsichtlich der Bewohner von Gemeindebauten in St. Pölten

 

Im Parlament wurde kürzlich der Vorwurf laut, dass im letzten

Gemeinderatswahlkampf in St. Pölten im Jahr 1995 bzw. 1996 im Auftrag von FPÖ -

Funktionären Datenabfragen durch Exekutivbeamte im Erkennungsdienstlichen

Informationssystem getätigt wurden, um Informationen für die FPÖ darüber zu

erhalten, welche und wie viele Bewohner in den St. Pöltner Gemeindebauten eine

ausländische Staatsbürgerschaft besitzen.

Im Zusammenhang mit den Aussagen eines ehemaligen hochrangigen Funktionärs

der FP - Gewerkschaft AUF, die FPÖ erhalte personenbezogene Informationen durch

Exekutivbeamte, ist nun volle Aufklärung gefordert.

Verständlicherweise gibt es in der St. Pöltner Bevölkerung auf Grund der mit diesem

Skandal zusammenhängenden Medienberichterstattung große Beunruhigung.

Damit sind nicht mehr alleine Personen, die auf Grund ihres Berufes in der breiteren

Öffentlichkeit stehen, mögliche Betroffene, sondern auch die Mieter der 1795 St.

Pöltner Gemeindewohnungen und ihre Angehörigen.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz

folgende

 

Anfrage

 

1.   Gibt es gerichtliche Schritte im Zusammenhang mit illegaler Datenabfrage und

      Datenweitergabe durch Exekutivbeamte an FPÖ - Funktionäre hinsichtlich der

      Bewohner von Gemeindebauten in St. Pölten?

 

2.   Gibt es gerichtliche Schritte im Zusammenhang mit illegaler Datenabfrage und

      Datenweitergabe durch Exekutivbeamte an FPÖ - Funktionäre hinsichtlich St.

      Pöltner Politiker, Journalisten oder Künstler?

3.   Inwieweit und in wie vielen Fällen sind die Gerichte im Zusammenhang mit

      möglichen illegalen EKIS - Abfragen bzw. Datenweitergaben österreichweit

      befasst?

 

4.    Welche Gerichte sind damit befasst?

 

5.    Welche Gesetze im materiellen Sinn werden verletzt, wenn ein Exekutivbeamter

       ohne dienstliche Notwendigkeit im EKIS oder anderen Dateien des BMI Daten

       abruft? Welche, wenn er diese weitergibt bzw. verkauft?