1406/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.10.2000

 

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend die Einhaltung der Supplierverpflichtungen der PflichtschulleiterInnen.

 

 

Obwohl die Supplierverpflichtung der Schulleiterinnen eindeutig festgelegt ist und als

Gehaltsbestandteil auch bezahlt wird, scheinen die Schulleiterinnen vielfach diese

Verpflichtungen nicht wahrzunehmen, was auch daran liegen dürfte, dass eine

Überprüfung dieser Verpflichtung durch die BezirksschulinspektorInnen erstaunlicher

Weise nicht üblich ist. In Anbetracht der verlangten Einsparungsmaßnahmen an den

Schulen wird darauf hingewiesen, dass sich nicht unerhebliche Mittel für

Supplierstunden einsparen ließen, würden anfallende Supplierstunden erst dann von

Lehrerinnen bezahlt gehalten werden, wenn die SchulleiterInnen ihren

Supplierverpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.) Wieviele Supplierstunden ist ein/e SchulleiterIn verpflichtet zu halten? Bitte

     nach Schultyp aufgliedern

 

2.) Wieso wird die Verpflichtung der Schulleiterinnen, Supplierstunden zu halten,

     von den BezirksschulinspektorInnen nicht kontrolliert?

 

3.) Wie stehen Sie dazu, dass SchulleiterInnen Supplierstunden bezahlt werden,

     die von ihnen nicht gehalten wurden?

 

4.) Wie hoch ist das Einsparungspotenzial, wenn die SchulleiterInnen ihre

      Supplierverpflichtung einhalten?