1406/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.10.2000
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend die Einhaltung der Supplierverpflichtungen der PflichtschulleiterInnen.
Obwohl die Supplierverpflichtung der Schulleiterinnen eindeutig festgelegt ist und als
Gehaltsbestandteil auch bezahlt wird, scheinen die Schulleiterinnen vielfach diese
Verpflichtungen nicht wahrzunehmen, was auch daran liegen dürfte, dass eine
Überprüfung dieser Verpflichtung durch die BezirksschulinspektorInnen erstaunlicher
Weise nicht üblich ist. In Anbetracht der verlangten Einsparungsmaßnahmen an den
Schulen wird darauf hingewiesen, dass sich nicht unerhebliche Mittel für
Supplierstunden einsparen ließen, würden anfallende Supplierstunden erst dann von
Lehrerinnen bezahlt gehalten werden, wenn die SchulleiterInnen ihren
Supplierverpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Wieviele Supplierstunden ist ein/e SchulleiterIn verpflichtet zu halten? Bitte
nach Schultyp aufgliedern
2.) Wieso wird die Verpflichtung der Schulleiterinnen, Supplierstunden zu halten,
von den BezirksschulinspektorInnen nicht kontrolliert?
3.) Wie stehen Sie dazu, dass SchulleiterInnen Supplierstunden bezahlt werden,
die von ihnen nicht gehalten wurden?
4.) Wie hoch ist das Einsparungspotenzial, wenn die SchulleiterInnen ihre
Supplierverpflichtung einhalten?