1409/J XXI.GP
Eingelangt am 19. 10. 2000
der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Heinz Gradwohl
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Milchhof Graz
In der Zeitschrift „der grazer“ vom 12. 10. 2000, wird über die geplante
Schließung des Milchhofes Graz per Ende Oktober 2000 berichtet. Der
Milchhof Graz wurde seinerzeit von Bergland übernommen und ist der -
zeit der einzige Standort in Österreich der auch Joghurt erzeugt. Es han -
delt sich dabei um eine Tagesproduktion von 400.000 Stück. Zugleich
erfolgt im Betrieb die Milchabfüllung, insbesondere für den Nahver -
sorgungsbereich. Von der Schließung wären einerseits 150 Mitarbei -
terInnen betroffen, andererseits, würde die Frische des Produktes und
damit die Qualität für die KonsumentInnen stark beeinträchtigt, da in un -
mittelbarer Umgebung nur mehr die relativ kleine Stainzer Milchprodukte
eine halbwegs durch Transportwege und Lagerung unerfälschte, quali -
tativ hochwertige Ware für den Konsumentenmarkt in Graz anbieten
kann. Negative Auswirkungen sind aber auch für die RohproduzentInnen
zu erwarten. Gerade das Umfeld von Graz kann weder mit den Groß -
bauern im Marchfeld mithalten, noch kommt für diesen Bereich der Sta -
tus der Bergbauern zum Tragen. Aus dieser Situation haben sich viele
Bauern (viele davon aus wirtschaftlichen Gründen auch Nebenerwerbs -
landwirte) zur traditionellen Form des Ackerbaues verbunden mit Vieh -
wirtschaft entschieden. Gerade diese Bauern sind aber von halbwegs
gesicherten Absatzmärkten, wie Molkereien sie darstellen in ihrer Exi -
stenz abhängig. Auch diese Bauern müssen sich nun in ihrer Existenz
bedroht fühlen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister
für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
folgende
ANFRAGE:
1. In welchem Ausmaß wären Zulieferbetriebe (Bauern) von der Schließung des
Milchhofes Graz sowohl quantitativ (Liefermenge) als auch qualitativ (Preis pro
Liter) betroffen?
2. In welchem Ausmaß würde Bergland die Abnahmegarantie übernehmen für
welchen Zeitraum?
3. Welche Vorkehrungen wurden seitens des Ministeriums getroffen, für Land -
wirtschaften, die durch diese Maßnahme in ihrer Existenz bedroht sind hat das
zuständige Ministerium
ein elementares Interesse an dem strukturieren Erhalt
kleiner und mittlerer Landwirtschaften? a) Wenn ja: Wie
werden diese Bereiche besonders gefördert in den
Jahren 2001, 2002 und 2003 und in welchen Budgetansätzen finden sich
diese Fördermaßnahmen?
b) Wo sind oder werden die speziellen Förderkriterien veröffentlicht?
4. Inwieweit wäre die steirische Landwirtschaft in einer Krisensituation in der
Lage die Lebensmittelversorgung der steirischen Bevölkerung
sicherzustellen?
A) im Getreidebereich?
B) im Rindfleischbereich?
C) beim Schweinefleisch?
D) im Geflügelbereich?
E) in der Fisch - und Teichwirtschaft?
F) im Milch und Milchproduktebereich?
E) hinsichtlich Eiweiß und Proteinversorgung?
F) Frischgemüseversorgung?
G) Obst und natürlichen Vitalstoffen?
5. Die Lebens - und Genussmittelstiftung lauft per 31. 12. 2000 aus! Welche Maß -
nahmen werden Sie gegebenenfalls setzen um den betroffenen Arbeitneh -
merInnen eine adäquate Umschulung zu ermöglichen?
6. Welche Maßnahmen setzen Sie, zur Sicherstellung von hochwertigen Frisch -
produkten aus dem Nahbereich der Bevölkerung im Bereich der Milch - und
Milchprodukteproduktion?