1413/J XXI.GP
Eingelangt am 19. 10. 2000
ANFRAGE
der Abgeordneten Helmut Dietachmayr, Sophie Bauer
und Genossen
an die Frau Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen
betreffend Aufnahme der Angehörigen von Feuerwehren
in die Berufskrankheitenliste des ASVG
Die Aufgaben der Feuerwehrhelfer reichen heute über den klassischen Bereich der
Brandlöschung weit hinaus. Von den mehr als 200 000 Einsätzen im Jahr entfallen
mittlerweile rund zwei Drittel in den „technischen Bereich“, wozu etwa die Bergung von
Unfallopfern, deren Erstversorgung und Übergabe an die Rettungsorganisationen gehört.
Die Gesundheit der Feuerwehrangehörigen könnte dabei etwa aufgrund von Kontakt mit
Körperflüssigkeiten oder der Gefahr von Schnittwunden beeinträchtigt werden.
In einem im März 2000 im Nationalrat eingebrachten Antrag forderten die SPÖ
Abgeordneten eine entsprechende Änderung des Sozialversicherungsgesetzes, damit für
Feuerwehrleute bei einer Berufskrankheit Leistungen der Unfallversicherung für den
Erkrankten oder seine Hinterbliebenen erbracht werden.
Weiters sollte eine kostenlose Hepatitis B Impfung für Feuerwehrmänner und
- frauen einer Ansteckung mit dieser gefährlichen Krankheit vorbeugen.
Der diesbezügliche Antrag 117/A fand in der Abstimmung keine Mehrheit. Es wurde jedoch
ein Entschließungsantrag mit folgenden Inhalt mit Stimmenmehrheit angenommen:
Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen wird ersucht, gemeinsam mit
den Ländern
1. eine Abklärung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von kostenlosen
Schutzimpfungen für freiwillige Helfer wie etwa Feuerwehrleute, aber auch zusätzliche
Berufsgruppen wie etwa (in manchen Ländern) den Sanitätshilfsdienst durchzuführen und
2. für alle Gruppen, für die eine Möglichkeit kostenloser Schutzimpfungen geboten
werden sollte, eine Finanzierung zu vereinbaren, die der Verteilung der Kompetenzen
zwischen Bund und Ländern und den Aufgaben der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
gerecht wird.
Seither ist in dieser Angelegenheit nichts passiert.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende
A N F R A G E
1. Liegt bereits ein Ergebnis betreffend der Abklärung der Zweckmäßigkeit und
Wirtschaftlichkeit von kostenlosen Schutzimpfungen für freiwillige Helfer wie etwa
Feuerwehrleute vor?
Falls ja, wie sieht das Ergebnis aus?
Falls nein, warum liegt noch kein Ergebnis vor und wann ist mit einem Ergebnis
zu rechnen?
2. Wurde bereits für alle Gruppen, für die eine kostenlose Schutzimpfung
angeboten werden sollte, eine Finanzierungsmöglichkeit gefunden, die der
Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern und den Aufgaben der
Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt gerecht wird?
Falls nein warum nicht?
Falls ja, wie sieht die Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und der AUVA aus?
3. Welche freiwilligen Helfer - neben den Feuerwehrleuten - sollen noch eine
kostenlose Schutzimpfung erhalten?
4. Wie hoch ist der Betrag, der für eine Hepatitis B Impfung pro Person angesetzt
werden muß?
Wie sollte Ihrer Meinung nach dieser Betrag auf Bund, Länder und AUVA
aufgeteilt werden?
5. Wie hoch sind die Kosten, wenn zumindest jenes Drittel der Feuerwehrleute, die
speziell für „technische Einsätze" ausgebildet sind eine Hepatitis B Impfung
bekommt?
6. Ist es richtig, daß die Notärzte und das Sanitätspersonal (wie die freiwilligen
Helfer der Rettungsdienste) bereits einen kostenlosen Hepatitis B Impfschutz
haben?
Falls ja, warum wird jenen Feuerwehrmännern und - frauen, die ebenfalls
Bergungs - und Erstversorgungstätigkeiten übernehmen, somit vergleichbare
Tätigkeit ausüben, bisher ein Impfschutz verweigert?
7. Wie viele Angehörige der Feuerwehren verletzten sich im Zuge ihres Einsatzes
in den letzten 3 Jahren?
Welche Verletzungen weisen diese Angehörigen der Feuerwehren auf und wie
viele Verletzungen entstanden im Rahmen der „technischen Hilfeleistung“?
8. Wie viele Infektionen mit Hepatitis hat es in den letzten 5 Jahren bei den
Angehörigen der Feuerwehren gegeben?