1414/J XXI.GP
Eingelangt am:19.10.2000
Der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „brutaler Polizeieinsatz in Graz“
Zu einem folgenschweren und brutalen, allerdings völlig unmotivierten Polizeieinsatz kam es
dem Vernehmen nach am Freitag, den 06. Oktober 2000, gegen Abend in Graz.
Bei einer Wahlkampfveranstaltung der ÖVP am Hauptplatz mit dem bayrischen Politiker
Edmund Stoiber und LH Waltraud Klasnic mischten sich ca. 12 Leute unter die ZuhörerInnen
und versuchten ein Transparent mit der Aufschrift „Widerstand organisieren“ hochzuhalten.
Sofort riss ihnen ein Großaufgebot von Polizei dieses Transparent aus den Händen und zer -
störte es unter Mitwirkung von ÖVP - SympathisantInnen.
Nach Ende der Veranstaltung wollte die Gruppe geschlossen den Platz verlassen. Das war
aber nicht mehr möglich: Die Polizisten zerrten die AktivistInnen unter Gewaltanwendung an
den Straßenrand und hinter eine Tribüne, also weg von den Kameras, PassantInnen und sogar
weg von der polizeieigenen Überwachungskamera. Während der Einsatzleiter noch die Per -
lustrierung anordnete, stürzten sich seine Beamten ohne Vorwarnung auf die Leute, stießen sie
zu Boden, traten und schlugen zu, legten Handschellen an, zogen und schleiften sie in Seiten -
gassen und Eingänge.
Niemand von den AktivistInnen wehrte sich oder leistete in irgendeiner Form Widerstand.
Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
1. Halten Sie einen derartig gewalttätigen Einsatz der Polizei in Graz bei der oben genannten
Veranstaltung für gerechtfertigt?
2. Wurde ein Polizeiprotokoll über den Vorfall angefertigt, in dem auch Zeugen befragt wur -
den, die den gewaltsamen Übergriff der Polizei auf die friedlichen AktivistInnen doku -
mentieren können?
3. Welche Konsequenzen wird es sowohl für den Einsatzleiter, als auch für die handelnden
Polizisten mit den Dienstnummern 1473 BPD Graz, 1044 BPD Graz, 1568 BPD Graz,
1825 BPD Graz und 494 BPD Graz geben?
4. Welche Konsequenzen gibt es für jenen Polizeibeamten, der es zugelassen hat, dass ein
ÖVP - Sympathisant einen Aktivisten attackiert, während ihm dieser Handschellen anlegte?
5. Wie beurteilen Sie das Verhalten der Staatspolizei gegenüber einem Mitarbeiter von „Ra -
dio Helsinki“, der daran gehindert wurde, die Vorgänge aufzunehmen und dem sein Auf -
nahmegerät unter dem Vorwand der „Behinderung einer Amtshandlung“ aus der Hand ge -
schlagen wurde?
6. Ein weiterer Aktivist trug ein Aufnahmegerät bei sich, das von der Polizei gewaltsam
entwendet wurde. Als er es später zurückverlangte, hieß es, es sei verloren gegangen: Wie
kann ein Diktiergerät, das einem Aktivisten abgenommen wurde, abhanden kommen?