1420/J XXI.GP

Eingelangt am: 24-10-2000

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Brix

und Genossen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend World Vision Kongo - Projekt; katastrophale Beurteilung durch externe

Beraterfirma

 

Die Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses zu World

Vision haben neben Angelegenheiten, die nunmehr strafrechtlich verfolgt werden, auch

schlampige Projektabwicklungen durch das BMaA ergeben.

 

Nunmehr steht im Rampenlicht der Öffentlichkeit ein Projekt betr. die Produktion von

resistentem Saatgut für Mais, Kuherbsen und Sojabohnen. Dieses wurde von Ihnen in Ihrer

damaligen Rede vor dem Nationalrat als sehr genau kontrolliertes Projekt bezeichnet:

„Wir haben jetzt, nachdem Price Waterhouse hier einige Unregelmäßigkeiten, vor allem bei

dem Kongo - Projekt, aufzeigt, eine andere, echte Entwicklungsprojektevaluationsstelle,

nämlich eine Schweizer Firma namens KEK, beauftragt, sich das noch einmal anzuschauen.

Aber grundsätzlich können wir bei diesem speziellen Programm nicht jedes Projekt auf den

Inhalt prüfen. Es handelt sich eben hier nur um ein spezifisches Programm.

Nun gestatten Sie mir, auf den Minderheitsbericht einzugehen, der hier so vorgestellt wurde,

als ob im Mehrheitsbericht alles falsch wäre. Erstens heißt es darin, daß das

Außenministerium zu keinem Zeitpunkt in der Lage war, das Projekt zu kontrollieren. - Das

stimmt keineswegs, denn wir hatten ja dauernd Zwischenberichte. Nur aufgrund der

Zwischenberichte werden ja weitere Raten ausgezahlt, und nur aufgrund dessen konnten die

Gelder sofort einbehalten und dann auch zurückgefordert werden.“

 

Dem gegenüber hält das Format in einem Artikel Auszüge aus der Beurteilung der Schweizer

Beraterfirma:

„Im Kapitel „Schlußfolgerungen und Empfehlung" heißt es

wörtlich: „Uns liegen keine Projekt - Teilresultate in Form des im

Projektbeschrieb versprochenen Monitorings vor. Wir können aus den

vorliegenden Unterlagen (Projektbeschreibung und dem Projektblatt

des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten) keine

Aussagen zur Zielerreichung des Projekts ableiten, sie lassen aber

einen niedrigen Zielerfüllungsgrad vermuten. Wir empfehlen dem

Bundesministerium vor genauer Abklärung der Zielerreichung keine

weiteren Finanzmittel mehr in dieses Projekt zu investieren.“

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für auswärtige

Angelegenheiten nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Haben Sie den Nationalrat am 19. Mai 1999 richtig informiert?

 

2. Entspricht die Darstellung der Prüfergebnisse der Schweizer Beraterfirma, die im

     Format veröffentlicht wurden, den Ihnen vorliegenden Prüfergebnissen oder handelt

     es sich um eine Fälschung?

 

3. In welcher Höhe wurden vom BMaA öffentliche Mittel für dieses Projekt zur

     Verfügung gestellt?

 

4. Liegen hinsichtlich dieser Mittel genaue Abrechnungen vor?

     Wenn ja, wofür wurden die Mittel im Detail verwendet?

 

5. In welcher Höhe wurden öffentliche Mittel für Entwicklungshilfe seit Bildung der

    neuen Bundesregierung zur Verfügung gestellt?

 

6. Für welche Projekte wurden im Detail welche öffentlichen Mittel an wen und welche

     Träger zur Verfügung gestellt?

 

7. Wie wird die Projektabwicklung jeweils kontrolliert?

 

8. Welche Beraterfirmen werden hiefür herangezogen?

 

9. Wurden diese Leistungen ausgeschrieben?

    Wenn nein, wie wurden diese Leistungen im Detail vergeben?

 

10. Welche Prüfergebnisse liegen Ihnen vor?

 

11. Welchen Inhalt haben diese Prüfergebnisse?

 

12. Sind Sie bereit, diese Prüfergebnisse dem Nationalrat zur Verfügung zu stellen?