1420/J XXI.GP
Eingelangt am: 24-10-2000
der Abgeordneten Brix
und Genossen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend World Vision Kongo - Projekt; katastrophale Beurteilung durch externe
Beraterfirma
Die Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses zu World
Vision haben neben Angelegenheiten, die nunmehr strafrechtlich verfolgt werden, auch
schlampige Projektabwicklungen durch das BMaA ergeben.
Nunmehr steht im Rampenlicht der Öffentlichkeit ein Projekt betr. die Produktion von
resistentem Saatgut für Mais, Kuherbsen und Sojabohnen. Dieses wurde von Ihnen in Ihrer
damaligen Rede vor dem Nationalrat als sehr genau kontrolliertes Projekt bezeichnet:
„Wir haben jetzt, nachdem Price Waterhouse hier einige Unregelmäßigkeiten, vor allem bei
dem Kongo - Projekt, aufzeigt, eine andere, echte Entwicklungsprojektevaluationsstelle,
nämlich eine Schweizer Firma namens KEK, beauftragt, sich das noch einmal anzuschauen.
Aber grundsätzlich können wir bei diesem speziellen Programm nicht jedes Projekt auf den
Inhalt prüfen. Es handelt sich eben hier nur um ein spezifisches Programm.
Nun gestatten Sie mir, auf den Minderheitsbericht einzugehen, der hier so vorgestellt wurde,
als ob im Mehrheitsbericht alles falsch wäre. Erstens heißt es darin, daß das
Außenministerium zu keinem Zeitpunkt in der Lage war, das Projekt zu kontrollieren. - Das
stimmt keineswegs, denn wir hatten ja dauernd Zwischenberichte. Nur aufgrund der
Zwischenberichte werden ja weitere Raten ausgezahlt, und nur aufgrund dessen konnten die
Gelder sofort einbehalten und dann auch zurückgefordert werden.“
Dem gegenüber hält das Format in einem Artikel Auszüge aus der Beurteilung der Schweizer
Beraterfirma:
„Im Kapitel „Schlußfolgerungen und Empfehlung" heißt es
wörtlich: „Uns liegen keine Projekt - Teilresultate in Form des im
Projektbeschrieb versprochenen Monitorings vor. Wir können aus den
vorliegenden Unterlagen (Projektbeschreibung und dem Projektblatt
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten) keine
Aussagen zur Zielerreichung des Projekts ableiten, sie lassen aber
einen niedrigen Zielerfüllungsgrad vermuten. Wir empfehlen dem
Bundesministerium vor genauer Abklärung der Zielerreichung keine
weiteren Finanzmittel mehr in dieses Projekt
zu investieren.“
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Haben Sie den Nationalrat am 19. Mai 1999 richtig informiert?
2. Entspricht die Darstellung der Prüfergebnisse der Schweizer Beraterfirma, die im
Format veröffentlicht wurden, den Ihnen vorliegenden Prüfergebnissen oder handelt
es sich um eine Fälschung?
3. In welcher Höhe wurden vom BMaA öffentliche Mittel für dieses Projekt zur
Verfügung gestellt?
4. Liegen hinsichtlich dieser Mittel genaue Abrechnungen vor?
Wenn ja, wofür wurden die Mittel im Detail verwendet?
5. In welcher Höhe wurden öffentliche Mittel für Entwicklungshilfe seit Bildung der
neuen Bundesregierung zur Verfügung gestellt?
6. Für welche Projekte wurden im Detail welche öffentlichen Mittel an wen und welche
Träger zur Verfügung gestellt?
7. Wie wird die Projektabwicklung jeweils kontrolliert?
8. Welche Beraterfirmen werden hiefür herangezogen?
9. Wurden diese Leistungen ausgeschrieben?
Wenn nein, wie wurden diese Leistungen im Detail vergeben?
10. Welche Prüfergebnisse liegen Ihnen vor?
11. Welchen Inhalt haben diese Prüfergebnisse?
12. Sind Sie bereit, diese Prüfergebnisse dem Nationalrat zur Verfügung zu stellen?