1422/J XXI.GP

Eingelangt am: 25. 10. 2000

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Annemarie Reitsamer

und Genossen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend „Ausgliederung Insolvenzausfallgeldfonds - Schließung des Standortes

Salzburg“

 

Die Bundesregierung plant - unter dem Begriff ,,Verwaltungsreform" - umfangreiche

Ausgliederungen um sich so immer mehr seiner Verwaltungsaufgaben zu entledigen.

Nach jüngsten Medienberichten soll es im Zuge dieser Ausgliederungen auch zu

Reorganisationen kommen.

In Österreich gibt es derzeit zwölf Geschäftsstellen des Insolvenzausgleichgeldfonds, diese

sollen nun auf vier reduziert werden. Für Salzburg soll das bedeuten, dass dieses Büro (mit 6

Mitarbeitern) geschlossen wird und die Anlaufstelle für die Salzburger dann die

Geschäftsstelle in Linz wird. Davon wären in Salzburg rund 2000 Arbeitnehmer im Jahr

betroffen.

Völlig unakzeptabel wird es allerdings, wenn durch die Schließung des Standortes in Salzburg

und eine Verlagerung nach Linz die Verfahren in diesem Zusammenhang länger dauern

würden. Befürchtungen in diese Richtung wurden bereits von Mitarbeitern des

Insolvenzausgleichgeldfonds geäußert.

Erschwert wird auch der persönliche Kontakt von Betroffenen zum Massenverwalter, Gericht

und zu den im Konkurs befindlichen Firmen. Praktisch unmöglich wird dann eine

regelmäßige persönliche Beratung und Akteneinsicht, da Salzburger die von Insolvenzen

betroffen seien, nicht andauernd nach Linz fahren können.

Eine verzögerte Abwicklung im Insolvenzausgleichgeldfonds würde allerdings auch die

Arbeitgeber hart treffen und im Extremfällen sogar zu einer Verhinderung von

Firmenfortführungen führen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit

und Generationen nachstehende Anfrage :

 

1. Sind die Berichte zutreffend, dass im Zuge einer möglichen Ausgliederung bzw.

    Reorganisation des Insolvenzausgleichgeldfonds es zu einer Schließung der

    Geschäftsstelle Salzburg kommt und wann wird diese erfolgen ?

 

2. Wenn ja, wird dann die Anlaufstelle des Insolvenzausgleichgeldfonds für Salzburg die

    Geschäftsstelle in Linz sein ?

 

3. Wenn nein, existieren Pläne die Geschäftsstelle des Insolvenzausgleichgeldfonds in

    Salzburg zu schließen ?

 

4. Wenn ja, wann wird dazu eine Entscheidung getroffen ?

 

5. Wie wollen Sie der Verschlechterung der Situation (s.o.) - welche durch einen Standort

    des Insolvenzausgleichgeldfonds in Linz automatisch entsteht - der betroffenen

    Salzburger entgegenwirken ?


 

6. Wenn ja, ihre Begründung dafür ?

 

7. Wenn nein, weshalb nicht und gibt es von Ihrer Seite Überlegungen von

    Gegenmaßnahmen ?

 

8. Können Sie garantieren, dass es durch eine Schließung der Geschäftsstelle des

    Insolvenzausgleichgeldfonds in Salzburg für betroffene Salzburger zu keiner

    Verlängerung der Verfahren kommt ?

 

9. Wird bei einer Reduzierung von zwölf Geschäftsstellen in Österreich auf nur mehr vier

    der Personalstand des Insolvenzausgleichgeldfonds gleich bleiben ?

 

10. Fall es zu einer Verringerung des Personalstandes kommt, wie wollen Sie verhindern dass

       es nicht zu einer Verlängerung der Verfahren des Insolvenzausgleichgeldfonds kommt ?