1424/J XXI.GP

Eingelangt am: 25-10-2000

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Turbulenzen der ÖVP - Kärnten und Vereinsrecht“

 

 

Die turbulenten Vorgänge der letzten Wochen bei der ÖVP - Landesorganisation Kärnten, wo

es um die Frage des rechtmäßigen Obmanns gegangen ist, werfen dringende Fragen des

Vereinsrechtes auf.

Am 17. September 1999 wurde Reinhold Lexer mit 91,8 Prozent der abgegebenen

Delegiertenstimmen zum Obmann der ÖVP - Landesorganisation in Kärnten bei einem

außerordentlichen Parteitag gewählt.

Nach einem Jahr am 16. September 2000 wurde Lexer bei einer Parteivorstandssitzung das

Misstrauen ausgesprochen und Landesrat Georg Wurmitzer zum geschäftsführenden

Parteiobmann bestimmt.

Reinhold Lexer kündigte daraufhin an, dass er das Parteigericht anrufen werde, da seine

Absetzung „grob statutenwidrig“ sei und sprach von einem „Rechtsbruch des

Parteivorstandes". Bestärkt wurde Lexer durch seinen Anwalt, nach dessen Meinung ein

Misstrauensantrag, wie er erfolgte, nicht einer Funktionsentbebung gleichzusetzen sei.

Lexer klagte bei Gericht gegen seine Absetzung und bewirkte per Gerichtsbeschluss, dass die

Behauptung - bis zum Abschluss des Rechtsverfahrens - zu unterlassen ist, dass er nicht mehr

Parteiobmann der ÖVP - Kärnten ist.

Zwischenzeitlich wurde Landesrat Wurmitzer bei einem außerordentlichen Parteitag, an dem

Lexer nicht teilnahm, zum geschäftsführenden ÖVP - Chef in Kärnten gewählt. Ein

Parteischiedsgericht soll nun eine endgültige Entscheidung treffen.

Das Gerichtsverfahren zwischen Lexer und der ÖVP - Kärnten ist allerdings weiterhin

anhängig.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher and den Bundesminister für inneres

nachstehende Anfrage:

 

1. Wurde Reinhold Lexer am 17.9.1999 statutenkonform und nach den Bestimmungen des

    Vereinsgesetzes zum Obmann der ÖVP - Landesorganisation Kärnten gewählt?

 

2. Wenn nein, weshalb nicht?

 

3. War es statutenkonform, dass Reinhold Lexer am 16.9.2000 in einer Vorstandssitzung das

    Misstrauen ausgesprochen wurde und Landesrat Georg Wurmitzer zum

    geschäftsführenden Parteiobmann bestimmt wurde?

 

4. Welche Aufgaben hat nach den Statuten das von Reinhold Lexer angerufene

     Parteigericht?

 

5. War der außerordentliche Parteitag vom 14.10.2000 der Kärntner ÖVP rechtskonform

     einberufen?

6. Wer ist nach den Bestimmungen des Vereinsgesetzes nun tatsächlich der ÖVP -

    Landesparteiobmann in Kärnten?

 

7. Lag bzw. liegt noch immer ein Widerspruch zwischen dem Vereinsgesetz und den

     Statuten der ÖVP - Kärnten vor?

 

8. Sehen Sie die Notwendigkeit für eine Novelle zum Vereinsgesetz, um die

     Organisationsbestimmungen für Vereine deutlich zu regeln, da selbst so bedeutsame

     Vereine wie die ÖVP - Kärnten Schwierigkeiten bei der Auslegung dieses Gesetzes haben?