1424/J XXI.GP
Eingelangt am: 25-10-2000
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Turbulenzen der ÖVP - Kärnten und Vereinsrecht“
Die turbulenten Vorgänge der letzten Wochen bei der ÖVP - Landesorganisation Kärnten, wo
es um die Frage des rechtmäßigen Obmanns gegangen ist, werfen dringende Fragen des
Vereinsrechtes auf.
Am 17. September 1999 wurde Reinhold Lexer mit 91,8 Prozent der abgegebenen
Delegiertenstimmen zum Obmann der ÖVP - Landesorganisation in Kärnten bei einem
außerordentlichen Parteitag gewählt.
Nach einem Jahr am 16. September 2000 wurde Lexer bei einer Parteivorstandssitzung das
Misstrauen ausgesprochen und Landesrat Georg Wurmitzer zum geschäftsführenden
Parteiobmann bestimmt.
Reinhold Lexer kündigte daraufhin an, dass er das Parteigericht anrufen werde, da seine
Absetzung „grob statutenwidrig“ sei und sprach von einem „Rechtsbruch des
Parteivorstandes". Bestärkt wurde Lexer durch seinen Anwalt, nach dessen Meinung ein
Misstrauensantrag, wie er erfolgte, nicht einer Funktionsentbebung gleichzusetzen sei.
Lexer klagte bei Gericht gegen seine Absetzung und bewirkte per Gerichtsbeschluss, dass die
Behauptung - bis zum Abschluss des Rechtsverfahrens - zu unterlassen ist, dass er nicht mehr
Parteiobmann der ÖVP - Kärnten ist.
Zwischenzeitlich wurde Landesrat Wurmitzer bei einem außerordentlichen Parteitag, an dem
Lexer nicht teilnahm, zum geschäftsführenden ÖVP - Chef in Kärnten gewählt. Ein
Parteischiedsgericht soll nun eine endgültige Entscheidung treffen.
Das Gerichtsverfahren zwischen Lexer und der ÖVP - Kärnten ist allerdings weiterhin
anhängig.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher and den Bundesminister für inneres
nachstehende Anfrage:
1. Wurde Reinhold Lexer am 17.9.1999 statutenkonform und nach den Bestimmungen des
Vereinsgesetzes zum Obmann der ÖVP - Landesorganisation Kärnten gewählt?
2. Wenn nein, weshalb nicht?
3. War es statutenkonform, dass Reinhold Lexer am 16.9.2000 in einer Vorstandssitzung das
Misstrauen ausgesprochen wurde und Landesrat Georg Wurmitzer zum
geschäftsführenden Parteiobmann bestimmt wurde?
4. Welche Aufgaben hat nach den Statuten das von Reinhold Lexer angerufene
Parteigericht?
5. War der außerordentliche Parteitag vom 14.10.2000 der Kärntner ÖVP rechtskonform
einberufen?
6. Wer ist nach den Bestimmungen des Vereinsgesetzes nun tatsächlich der ÖVP -
Landesparteiobmann in Kärnten?
7. Lag bzw. liegt noch immer ein Widerspruch zwischen dem Vereinsgesetz und den
Statuten der ÖVP - Kärnten vor?
8. Sehen Sie die Notwendigkeit für eine Novelle zum Vereinsgesetz, um die
Organisationsbestimmungen für Vereine deutlich zu regeln, da selbst so bedeutsame
Vereine wie die ÖVP - Kärnten Schwierigkeiten bei der Auslegung dieses Gesetzes haben?