1426/J XXI.GP

Eingelangt am:

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend Aktivitäten des österreichischen Botschafters Peter Moser in Washington

gegen die immerwährende Neutralität und für einen Nato - Beitritt Österreichs

 

 

Laut ‚Defense News‘ vom 9. Oktober 2000 arbeiten österreichische Beamte

gemeinsam mit dem US - Generalstab eine neue Militärdoktrin für Österreich aus,

deren Name noch unbekannt ist. Mit Jahresende soll diese fertig werden und sich

hinsichtlich seiner strategischen Planung am vierjährigen Kontrollprogramm des

Pentagon orientieren. Nach vierjähriger Probezeit könnte Österreich dann der Nato

sofort beitreten. Diese neue Doktrin soll darüberhinaus das Scharnier zwischen der

gerade erst entstehenden Europäischen Verteidigungsstruktur und der Nato stärken.

In dem Artikel wird weiters berichtet, dass die getroffene Entscheidung für die Black

Hawk - Hubschrauber in diesem Lichte zu sehen war. Auch die

Abfangjägerbeschaffung wird von dieser Kooperation nicht unbeeinflusst bleiben,

weiss ‚Defense News‘. Die USA bieten F 16 oder F 18 von Lockhead Martin

Aeronautic an.

 

Der österreichische Botschafter in Washington, Peter Moser, wird in diesem Artikel

mit den Worten zitiert: „Das ist eine historische Chance. In Wirklichkeit ist die

Neutralität nicht mehr möglich und der österreichische Isolationismus nicht mehr

länger akzeptabel“.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Entspricht der Bericht von ‚Defense News‘ in seinem dargestellten Gehalt auch

     Ihrem Informationsstand?

 

2. Die in „Defense News“ zitierte Aussage von Botschafter Moser weist darauf hin,

     dass offensichtlich an diesem Vorgang auch Angehörige Ihres Ressorts

     mitwirken. Handeln diese in Ihrem Auftrag?

 

3. Auf welcher gesetzlichen Basis kann eine neue Militärdoktrin für Österreich

    gemeinsam mit dem US - amerikanischen Generalstab entwickelt werden?

4. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Neutralitätsgesetzes (598 d.

     Beil. VII GP) heißt es ausdrücklich: „Der Gesetzesbefehl der Vorlage (des

     Neutralitätsgesetzes, Anm.) richtet sich auch an die vollziehende Gewalt und

     insbesondere an die Bundesregierung“.

a. Erachten Sie sich an diesen Gesetzesbefehl weiterhin gebunden?

b. Durch welche Maßnahmen werden Sie sicherstellen, daß auch die

     Angehörigen Ihres Ressorts, in ihren Aussagen und Handlungen (z.B.: am 2.

     November beim Besuch des Nato - Generalsekretärs Robertson in Wien, bei der

     EU - Regierungskonferenz) hinkünftig diesem Gesetzesbefehl Rechnung

     tragen ?