1426/J XXI.GP
Eingelangt am:
ANFRAGE
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Aktivitäten des österreichischen Botschafters Peter Moser in Washington
gegen die immerwährende Neutralität und für einen Nato - Beitritt Österreichs
Laut ‚Defense News‘ vom 9. Oktober 2000 arbeiten österreichische Beamte
gemeinsam mit dem US - Generalstab eine neue Militärdoktrin für Österreich aus,
deren Name noch unbekannt ist. Mit Jahresende soll diese fertig werden und sich
hinsichtlich seiner strategischen Planung am vierjährigen Kontrollprogramm des
Pentagon orientieren. Nach vierjähriger Probezeit könnte Österreich dann der Nato
sofort beitreten. Diese neue Doktrin soll darüberhinaus das Scharnier zwischen der
gerade erst entstehenden Europäischen Verteidigungsstruktur und der Nato stärken.
In dem Artikel wird weiters berichtet, dass die getroffene Entscheidung für die Black
Hawk - Hubschrauber in diesem Lichte zu sehen war. Auch die
Abfangjägerbeschaffung wird von dieser Kooperation nicht unbeeinflusst bleiben,
weiss ‚Defense News‘. Die USA bieten F 16 oder F 18 von Lockhead Martin
Aeronautic an.
Der österreichische Botschafter in Washington, Peter Moser, wird in diesem Artikel
mit den Worten zitiert: „Das ist eine historische Chance. In Wirklichkeit ist die
Neutralität nicht mehr möglich und der österreichische Isolationismus nicht mehr
länger akzeptabel“.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Entspricht der Bericht von ‚Defense News‘ in seinem dargestellten Gehalt auch
Ihrem Informationsstand?
2. Die in „Defense News“ zitierte Aussage von Botschafter Moser weist darauf hin,
dass offensichtlich an diesem Vorgang auch Angehörige Ihres Ressorts
mitwirken. Handeln diese in Ihrem Auftrag?
3. Auf welcher gesetzlichen Basis kann eine neue Militärdoktrin für Österreich
gemeinsam mit dem US -
amerikanischen Generalstab entwickelt werden?
4. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Neutralitätsgesetzes (598 d.
Beil. VII GP) heißt es ausdrücklich: „Der Gesetzesbefehl der Vorlage (des
Neutralitätsgesetzes, Anm.) richtet sich auch an die vollziehende Gewalt und
insbesondere an die Bundesregierung“.
a. Erachten Sie sich an diesen Gesetzesbefehl weiterhin gebunden?
b. Durch welche Maßnahmen werden Sie sicherstellen, daß auch die
Angehörigen Ihres Ressorts, in ihren Aussagen und Handlungen (z.B.: am 2.
November beim Besuch des Nato - Generalsekretärs Robertson in Wien, bei der
EU - Regierungskonferenz) hinkünftig diesem Gesetzesbefehl Rechnung
tragen ?