1428/J XXI.GP

Eingelangt am: 25.10.2000

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Egghart, Partik Pablé und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Informationsweitergabe im Bereich der BPD Wien

 

 

Im Oktober 1997 übermittelte der SPÖ - Gemeinderat Godwin Schuster einem namentlich bekannten

Redakteur des KURIER die Kopien der Arbeitszeitaufzeichnungen (BPD Wien) vom Wiener FPÖ -

Gemeinderat Michael Kreißl. Diese Arbeitszeitaufzeichnungen waren zum damaligen Zeitpunkt

ausschließlich Herrn Michael Kreißl, weiters dem früheren Leiter des G1 - Ref.1a und jetzigem

Generalinspektor der wiener Sicherheitswache Franz Schnabel sowie einem Fachreferenten

zugänglich.

 

Daraufhin wurde der damalige Brigadier franz Schnabel von Herrn Kreißl aufmerksam gemacht, daß

es sich hier um einen klassischen Fall von Amtsmissbrauch handle. Als in weiterer Folge nochmals

Aufzeichnungen von Herrn Schuster präsentiert wurden, wurde abermals ein amtliches Einschreiten

gefordert.

 

Als erste Konsequenz wurde dem Fachreferenten dem Vernehmen nach ein neuer Arbeitsplatz

zugewiesen.

 

Aus diesem Anlaß stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1. Wurde seitens der BPD Wien Nachforschungen angestellt, wie SPÖ - Gemeinderat Godwin

     Schuster in Besitz von Kopien gegenständlicher Aufzeichnungen kam, wenn nein warum nicht,

     wenn ja mit welchem Ergebnis?

2. Ist der damalige Brigadier der BPD Wien, Franz Schnabel in Kenntnis der rechtswidrigen

    Weitergabe von Aufzeichnungen bzw. der offensichtlichen Anstiftung zum Amtsmissbrauch durch

    SPÖ - Gemeinderat Godwin Schuster seiner Verpflichtung nachgekommen, diese Offizialdelikte

    der Behörde anzuzeigen, wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was haben die Untersuchungen

    ergeben?