1428/J XXI.GP
Eingelangt am: 25.10.2000
ANFRAGE
der Abgeordneten Egghart, Partik Pablé und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Informationsweitergabe im Bereich der BPD Wien
Im Oktober 1997 übermittelte der SPÖ - Gemeinderat Godwin Schuster einem namentlich bekannten
Redakteur des KURIER die Kopien der Arbeitszeitaufzeichnungen (BPD Wien) vom Wiener FPÖ -
Gemeinderat Michael Kreißl. Diese Arbeitszeitaufzeichnungen waren zum damaligen Zeitpunkt
ausschließlich Herrn Michael Kreißl, weiters dem früheren Leiter des G1 - Ref.1a und jetzigem
Generalinspektor der wiener Sicherheitswache Franz Schnabel sowie einem Fachreferenten
zugänglich.
Daraufhin wurde der damalige Brigadier franz Schnabel von Herrn Kreißl aufmerksam gemacht, daß
es sich hier um einen klassischen Fall von Amtsmissbrauch handle. Als in weiterer Folge nochmals
Aufzeichnungen von Herrn Schuster präsentiert wurden, wurde abermals ein amtliches Einschreiten
gefordert.
Als erste Konsequenz wurde dem Fachreferenten dem Vernehmen nach ein neuer Arbeitsplatz
zugewiesen.
Aus diesem Anlaß stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wurde seitens der BPD Wien Nachforschungen angestellt, wie SPÖ - Gemeinderat Godwin
Schuster in Besitz von Kopien gegenständlicher Aufzeichnungen kam, wenn nein warum nicht,
wenn ja mit welchem Ergebnis?
2. Ist der damalige Brigadier der BPD Wien, Franz Schnabel in Kenntnis der rechtswidrigen
Weitergabe von Aufzeichnungen bzw. der offensichtlichen Anstiftung zum Amtsmissbrauch durch
SPÖ - Gemeinderat Godwin Schuster seiner Verpflichtung nachgekommen, diese Offizialdelikte
der Behörde anzuzeigen, wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was haben die Untersuchungen
ergeben?