1435/J XXI.GP

Eingelangt am:27.10.2000

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend gerichtliche Amtshandlung gegen Herrn Heribert Wolsch

 

Herr Heribert Wolsch hat mir die nachstehend angeführte Sachverhaltsdarstellung

betreffend eine gegen ihn gerichtete Amtshandlung zukommen lassen.

 

„Am 24.9.2000 war ich mit meiner Freundin Anna Zainer im Gebiet Leoben wandern.

Anschließend hielt ich mich bis ungefähr 17.30 Uhr in der Wohnung von Frau Zainer in Graz,

Carneriegasse 10 auf. Dann fuhr ich in meine Wohnung in Graz , Münzgrabenstraße 205.

Um ca. 18.30 Uhr telefonierte ich mit Frau Zainer (genaue Uhrzeit wird aus dem von mir bei

der Telecom angeforderten Telefonauszug ersichtlich werden). Nach dem Telefongespräch

begab ich mich zum Joggen.

Ich laufe in der Woche ca. drei bis fünf Mal. Da ich meine Trainingseinheiten am Radweg

Mur absolviere, lief ich von meiner Wohnung in Richtung Schwarzenegger - Stadion, um von

dort als einzige Möglichkeit über die Bahnübersetzung zum Puchsteg zu gelangen.

Ich war mit Laufschuhen, einer langen Laufhose und einem kurzem Sportleibchen bekleidet.

In der Münzgrabenstraße begegnete ich mehreren Sturm -Fans, aber auch einer Gruppe

Rapid - Fans die an ihren grünen Klubfarben zu erkennen waren.

Als ich zum Stadion kam herrschte dort großes Chaos. Der Vorplatz wurde regelrecht

belagert. Die meisten Menschen hielten sich auf der Höhe des Einganges Sektor - Nr. 8 und 9

auf. Ich schaute, dass ich von dort schnell wegkam. Ungefähr in der Höhe der Tabaktrafik,

dort befanden sich weniger Menschen, wurde ich von einem Polizeibeamten angesprochen:

„Verschwindens von da“. Ich war überrascht und kannte mich nicht aus, da keine sichtbaren

baulichen Absperrungen vorhanden waren.

Daraufhin der Pol. Beamte: „ Haben sie nicht gehört, verschwindens da.“ Zur gleichen Zeit

bekam ich von hinten einen Stoß. Feststellen möchte ich, dass ich dadurch leicht das

Gleichgewicht verlor. Es konnte aber nicht der Eindruck entstehen, dass ich irgendeine

Gewalt ausüben wollte. Die Beamten reagierten darauf überhaupt nicht.

Ich sagte wörtlich:“ Ich geh ja schon, ich tue doch nichts, ich bin doch selbst

Bezirksinspektor.“ Darauf der Beamte zu seinem rechts neben ihm stehenden Kollegen

Hast du gehört, dass soll ein Bez. Insp. sein.“ Der andere Beamte lachte und sagte: „Geh

schau den aun, des is jo a Sandhase.“

Gleichzeitig sah ich wie in ungefähr 5 bis 7 Meter Entfernung links von mir, sich ein ungefähr

170 cm großer und 45 Jahre alter Mann in unauffälligerweise mit einem Beamten des MEK

ein Gespräch führte. Plötzlich erfasste der Pol. Beamte mit seiner rechten Hand den linken

Arm des Mannes. Da der Mann sich sehr ruhig verhielt und keine Aggressionen zeigte, war

ich sehr verwundert, als er von Pol. Beamten brutal überwältigt wurde. Ich schüttelte den

Kopf und sagte: „So geht das nicht“ und verlangte von den Beamten der mich als Sandhase

bezeichnete Dienstnummer und Namen. Da dieser nicht reagierte, wendete ich mich um und

wollte fortgehen. Ich führe an, dass ich zu diesem Zeitpunkt vor hatte Meldung zu erstatten.

Plötzlich wurde ich von rückwärts angegriffen. Man riss mir die Hände im Polizeigriff nach

oben. Man riss mich in die Knie und weiter auf den Bauch. Am Bauch liegend wurden mir die

Hände brutal am Rücken gefesselt. Auch erhielt ich einen Fußtritt gegen den linken

Oberarm. Einer stieg mir mit dem Stiefel auf den Kopf und später auf den Rücken um mich

am Boden zu fixieren. In dieser Stellung sah ich, dass ein Fotograf von dem Vorfall

Aufnahmen machte.

Nach längerer Zeit wurde mir übel und ich sagte: „ Herr Inspektor mir wird‘s schlecht.“.

Darauf der Beamte wörtlich: „Dann speibe dich an du besoffenen Sau“. Als ich sagte dass

ich nichts getrunken habe, lachte er mich aus. Da ich keine Luft bekam hatte ich

Todesangst.

Nach einiger Zeit wurde ich in den Gang innerhalb des Stadions gebracht. Dort erlaubt mir

der Rev. Insp. mich auf die Stufen zu setzen. Im Gang sah ich den vor mir überwältigten

Mann wieder. Er jammerte: „Ich habe doch nichts getan. Bitte meine Frau steht draussen,

sie ist stark behindert.“ Darauf keine Reaktion.

Nach einiger Zeit nahm mir der Rev. Insp. die Handfesseln ab. Ich bedankte mich und sagte:“

Ich laufe nicht davon. Darauf der Beamte: “Probiere es, do mochst mir an großen Gefallen.“

Und weiters:“ Dich bring ich in den Häf‘n“.

Dann musste ich meine Personaldaten angeben. Als ein anderer Beamter vorbei ging, sagte

dieser:“ Ich verstehe nicht warum die Absperrungen so früh abgebaut wurden“.

Ich konnte draußen noch immer den Lärm von schreienden Leuten hören. Da ich kein

Zeitgefühl mehr hatte, weiß ich die Uhrzeit nicht, wann wir in die Polizeidirektion überstellt

wurden. Es war aber bereits dunkel. In der Pol. Dion. mussten Herr Wolf August und ich auf

einer Bank im Wachzimmer Platz nehmen. Hier wurde ein Alkoholtest (zwei Versuche)

durchgeführt. Mein Testergebnis lautete 0,0 Promille.

Ausdrücklich festhalten möchte, dass ich in der Pol. Dion. Kartauerstraße nicht

einvernommen worden bin, mir wurde auch kein Verhaftungsgrund vorgehalten. Der mich

festnehmende Beamte kam kurz aus dem Nebenzimmer und fragte ob es uns leid täte. Ich

sagte wörtlich:“ Sollte ich das Gesetz verletzt haben, tut es mir leid, sonst nicht.“

Der Beamte sagte darauf sehr freundlich: „Das kann ich hineinschreiben, dann könnt ihr

bald nach Hause gehen.“ Wo er dieses hineinschrieb weiß ich nicht. Ich habe in der

Pol. Dion. Karlauerstraße keine Angaben gemacht, noch ist mir bewusst, dass etwas

protokolliert wurde. Wenn ein Protokoll angelegt wurde, so ist dieses ohne mein Wissen im

Nebenzimmer vorgenommen worden. Ich habe auch nie eines unterschrieben.

Ich bin unschuldig, denn ich hatte überhaupt kein Motiv.

Des weiteren wurden wir in das Polizeigefangenenhaus überstellt. Dort gab ich an nicht

verletzt zu sein, weil ich Angst hatte, dass dadurch die Anhaltung länger dauern könnte. Am

25. 9. 2000 um ca. 06. 00 Uhr wurde ich dem Journaldienst vorgeführt, wo ich zum ersten Mal

mit meiner nicht stattgefundenen Einvernahme konfrontiert wurde.

Da ich selbst 25 Jahre im Exekutivdienst beschäftigt war, würde ich nie einen Beamten

beschimpfen oder angreifen.

Ich wurde am 25. 9. 2000 um ca.11.00 Uhr aus dem Polizeigefangenenhaus Paulustor

entlassen. Anführen möchte ich, dass sich die Beamten der Dienststelle Paulustor korrekt

und vorbildlich verhalten haben.

Nach meiner Entlassung suchte ich das Landeskrankenhaus Graz, II.Chirugie auf, dort

wurden die in der Beilage genannten Vertetzungen festgestellt.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie lautet die Stellungnahme der betroffenen Dienststellen zu diesem Vorfall?

2. Wurden innerhalb der Bundespolizeidirektion Graz Untersuchungen

    eingeleitet?

    a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

    b) Wenn nein, warum nicht?

 

3. Wurden bzw. werden in diesem Zusammenhang Sachverhaltsdarstellungen an

    die Staatsanwaltschaft übermittelt?

    a) Wenn ja, welchen Inhalts?

    b) Wenn nein, warum nicht?