1437/J XXI.GP

Eingelangt am:30.10.2000

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Reheis und Genossen

an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Politik gegen den ländlichen Raum durch Schließung von Postämtern

 

Seit einigen Monaten wird immer wieder seitens des Postmanagements die Schließung

von Postämtern in Landregionen angekündigt. Dies führt zu einer erheblichen

Verunsicherung sowohl der Bediensteten als auch der von Schließungen betroffenen

Bevölkerung.

Zuletzt war im Tiroler Magazin Echo vom Oktober 2000 in einem Artikel unter dem Titel

„Auf der Abschlußliste" zu lesen, dass bis 2004 in Tirol die Postämter Baumkirchen,

Feichten, Flirsch, Häselgehr, Huben, Lans, Mötz, Nikolsdorf, Patsch, Reith b. Seefeld,

Sellrain, St. Jodok a. Brenner, St. Veit i. Defereggen, Tenfens und Trins geschlossen

werden sollen.

Von der Schliessung bedroht sind nach diesem Artikel die Postämter in Außerviligraten,

Dölsach, Finkenberg, Grins Hintertux, Hopfgarten i. Defereggen, Obsteig, Prägraten

Reith i. Alpbachtal, Rietz, Sautens, Schönberg i. Stubaital, Steeg, Strass, Tösens,

Weerberg und Wildschönau - Auffach.

 

Das Postgesetz und das Poststrukturgesetz weisen dem zuständigen Bundesminister

nach wie vor eine wichtige Verantwortung für ein funktionierendes Angebot zu. Das

Postgesetz sieht u.a. vor:

„Im Rahmen des Universaldienstes ist vom Betreiber zu gewährleisten, daß den

Kunden ständig Postdienstleistungen flächendeckend zu allgemein erschwinglichen

Preisen und in einer solchen Qualität angeboten werden, daß den Bedünfnissen der

Kunden durch eine entsprechende Dichte an Abhol - und Zugangspunkten sowie durch

die Abhol - und Zustellfrequenz entsprochen wird. Soweit vergleichbare

Voraussetzungen gegeben sind, sind gleiche Leistungen für die Kunden zu

gewährleisten. Bei der Erbringung des Universaldienstes ist auf technische

Entwicklungen sowie auf gesamtwirtschaftliche, regionale und soziale Aspekte sowie auf

die Nachfrage der Kunden Rücksicht zu nehmen.

 

Der Bundesminister kann nach § 4 Abs. 2 Postgesetz durch Verordnung dieses Angebot

näher bestimmen und er hat nach dem Poststrukturgesetz auch die Möglichkeit und die

Verpflichtung, gemeinwirtschaftliche Leistungen der Post abzugelten.

Wenn in der aktuellen Situation, in der allein in Tirol ganze Regionen von einer

drastischen Verschlechterung der Versorgung bedroht sind, von den gesetzlichen

Möglichkeiten nicht Gebrauch gemacht wird dann muss daraus geschlossen werden,

dass auch die Bundesregierung diese Schließungen will.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den

Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage

 

 

1. Sind Ihnen die geplanten Postämter - Schliessungspläne bekannt?

2. Wenn ja, enthalten die Ihnen bekannten Pläne die im einleitenden Text

    genannten Postämter oder haben Sie andere Informationen darüber bis wann

    welche Postämter konkret geschlossen werden sollen und diesfalls: welche

    Postämter sind es im Bundesland Tirol?

3. Wenn Sie über keine Informationen in dieser Sache verfügen, werden Sie solche

    einholen, um Ihrer Verpflichtung aus dem Postgesetz nachkommen zu können?

4. Wie beurteilen Sie die Schließungspläne unter dem Gesichtspunkt der regionalen

    Versorgung ländliche Gebiete?

5. Wie beurteilen Sie die Schließungspläne unter dem Gesichtspunkt. daß gerade

    ältere Menschen und ärmere Familien nicht über die Mobilität verfügen, um eine

    Verschlechterung des bisherigen Angebotes ausgleichen zu können?

6. Wie beurteilen Sie die Schließungspläne unter dem Gesichtspunkt, daß den

    örtlichen Postämtern gerade in kleineren Dörfern auch eine

    regionalwirtschaftliche und kulturelle Bedeutung zukommt?

7. Wie Beurteilen Sie die Schließungspläne unter dem Aspekt, daß darunter eine

    Reihe von bedeutenden Tourismusorten zu finden sind?

8. Wird der neue Eigentümer der Postsparkasse diese Reduzierung seines

    Filialnetzes“ akzeptieren?

9. Werden Sie Ihre politische Verantwortung wahrnehmen und im Falle der

    Schließung Ihre Verordnungsermächtigung nützen, um die flächendeckenden

    Postdienstleistungen zu gewährleisten?

10. Wenn Nein, werden Sie die Verantwortung für diese eklatante Verschlechterung

      des Angebotes übernehmen oder das Management der Post dafür verantwortlich

      machen?