144/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Brosz, Petrovic, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Denkmalschutz der Liegenschaft Franz - Keim - Gasse 5, 2340 Mödling

 

Die genannte Liegenschaft steht lt. § 8 Denkmalschutzgesetz ex lege unter

Denkmalschutz. Sie befindet sich im Eigentum der Dr. Josef Hyrtl - Waisenstiftung, Abt.

F 4, Herrengasse 13, 1014 Wien. Bereits im Jahr 1991 hat der Eigentümer der

Liegenschaft offenbar einen Ausbau des Dachbodens zum Zweck der Errichtung von

Wohnungen beabsichtigt. Damals hat das Bundesdenkmalamt, Landeskonservatorat für

Niederösterreich, nach einer Begehung mit dem Baudirektor der Stadt Mödling

festgestellt, dass „die Möglichkeit eines Ausbaus des Dachbodens grundsätzlich nicht in

Aussicht gestellt werden konnte, da gerade der mächtige, steile Dachkörper in seiner

Geschlossenheit für das Gesamtobjekt ein besonders wertwichtiges Element darstellt“.

Nunmehr wird ein Projekt in Aussicht genommen, wo genau diese Geschlossenheit des

steilen Dachkörpers nicht mehr gegeben wäre. Dennoch gab es offensichtlich vom

Bundesdenkmalamt, Landeskonservatorat für Niederösterreich, eine positive

Entscheidung in Richtung eines solchen möglichen Dachbodenausbaus. Im übrigen

macht die niederösterreichische Bauordnung weitere Änderungen bei dieser

Liegenschaft notwendig. Unter anderem müsste im Hof des Gebäudes pro Wohneinheit

ein Parkplatz geschaffen werden. Dadurch müsste der bis jetzt bestehende Spielplatz

den Parkplätzen weichen. Auch durch diese Maßnahme würde das Erscheinungsbild

dieser denkmalgeschützten Liegenschaft wesentlich verändert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht

und kulturelle Angelegenheiten folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wie beurteilen Sie die unterschiedliche Entscheidung des Bundesdenkmalamtes,

    Landeskonservatorat für Niederösterreich, im Jahr 1991 und 1998 bzw. 1999 bei

    zwei annähernd identen Bauvorhaben?

2. Stellt der mächtige, steile Dachkörper in seiner Geschlossenheit für das

    Gesamtobjekt ein besonders wichtiges Element dar, das gemäß dem

    Denkmalschutzgesetz schützenswürdig ist?

a) Wenn ja, wie konnte nunmehr ein gegenteiliger Bescheid ergehen?

b) Wenn nein, wie konnte dann im Jahr 1991 das Gegenteil festgestellt werden?

c) Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit hinkünftig solch widersprüchliche

    Entscheidungen innerhalb eines kurzen Zeitraums nicht mehr möglich sind?

 

3. Wie beurteilen Sie die Veränderung des Innenhofes aus der Sicht des

    Denkmalschutzes?

4. Sehen Sie eine Möglichkeit auf Grund des Denkmalschutzes eine

   Ausnahmegenehmigung zur Erhaltung des Erscheinungsbildes des Innenhofes und

   somit auch des Spielplatzes zu erwirken?