144/J XXI.GP
der Abgeordneten Brosz, Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Denkmalschutz der Liegenschaft Franz - Keim - Gasse 5, 2340 Mödling
Die genannte Liegenschaft steht lt. § 8 Denkmalschutzgesetz ex lege unter
Denkmalschutz. Sie befindet sich im Eigentum der Dr. Josef Hyrtl - Waisenstiftung, Abt.
F 4, Herrengasse 13, 1014 Wien. Bereits im Jahr 1991 hat der Eigentümer der
Liegenschaft offenbar einen Ausbau des Dachbodens zum Zweck der Errichtung von
Wohnungen beabsichtigt. Damals hat das Bundesdenkmalamt, Landeskonservatorat für
Niederösterreich, nach einer Begehung mit dem Baudirektor der Stadt Mödling
festgestellt, dass „die Möglichkeit eines Ausbaus des Dachbodens grundsätzlich nicht in
Aussicht gestellt werden konnte, da gerade der mächtige, steile Dachkörper in seiner
Geschlossenheit für das Gesamtobjekt ein besonders wertwichtiges Element darstellt“.
Nunmehr wird ein Projekt in Aussicht genommen, wo genau diese Geschlossenheit des
steilen Dachkörpers nicht mehr gegeben wäre. Dennoch gab es offensichtlich vom
Bundesdenkmalamt, Landeskonservatorat für Niederösterreich, eine positive
Entscheidung in Richtung eines solchen möglichen Dachbodenausbaus. Im übrigen
macht die niederösterreichische Bauordnung weitere Änderungen bei dieser
Liegenschaft notwendig. Unter anderem müsste im Hof des Gebäudes pro Wohneinheit
ein Parkplatz geschaffen werden. Dadurch müsste der bis jetzt bestehende Spielplatz
den Parkplätzen weichen. Auch durch diese Maßnahme würde das Erscheinungsbild
dieser denkmalgeschützten Liegenschaft wesentlich verändert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht
und kulturelle Angelegenheiten folgende
ANFRAGE:
1. Wie beurteilen Sie die unterschiedliche Entscheidung des Bundesdenkmalamtes,
Landeskonservatorat für Niederösterreich, im Jahr 1991 und 1998 bzw. 1999 bei
zwei annähernd identen
Bauvorhaben?
2. Stellt der mächtige, steile Dachkörper in seiner Geschlossenheit für das
Gesamtobjekt ein besonders wichtiges Element dar, das gemäß dem
Denkmalschutzgesetz schützenswürdig ist?
a) Wenn ja, wie konnte nunmehr ein gegenteiliger Bescheid ergehen?
b) Wenn nein, wie konnte dann im Jahr 1991 das Gegenteil festgestellt werden?
c) Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit hinkünftig solch widersprüchliche
Entscheidungen innerhalb eines kurzen Zeitraums nicht mehr möglich sind?
3. Wie beurteilen Sie die Veränderung des Innenhofes aus der Sicht des
Denkmalschutzes?
4. Sehen Sie eine Möglichkeit auf Grund des Denkmalschutzes eine
Ausnahmegenehmigung zur Erhaltung des Erscheinungsbildes des Innenhofes und
somit auch des Spielplatzes zu erwirken?